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Monika Heinold zur Diätenreform
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 070.03 / 01.04.2003Abgeordnetengesetz darf so nicht verabschiedet werden!Zur sogenannten Diätenreform erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Frak- tion Bündnis 90/Dei Grünen, Monika Heinold:Die Fraktion spricht sich aus folgenden Gründen gegen das neue Abgeordnetengesetz und gegen die Änderung der Verfassung aus und wird im Landtag geschlossen dagegen stimmen: • Die bisher erworbenen Versorgungsansprüche werden um 25 Prozent erhöht – hinzu kommen ab 2005 für alle Abgeordneten neue öffentliche Mittel für eine ei- gene Altersversorgung. Die „alten Hasen“ haben damit nicht nur 25 Prozent mehr, sondern eine doppelte Versorgung. • Das neue Gesetz greift bezüglich der eigenständigen Altersversorgung erst 2005, die Grunddiät wird aber schon ab 1.6.03 um 1800 Euro monatlich erhöht. Unser Ziel war es immer, das neue Gesetz insgesamt 2005 mit der neuen Legislaturpe- riode umzusetzen. • Die neuen Zulagen sind prozentual zu hoch bemessen: Bei einer derart erhöhten Grunddiät hätten Zulagen in Höhe von bis zu 55 Prozent ausgereicht (Gesetzent- wurf der Grünen Fraktion vom Juni 2002). • Die Zulagen sollen nun sogar in der Verfassung abgesichert werden. Während wir es nicht schaffen, den Schutz von Roma und Sinti in der Verfassung zu veran- kern, verständigen sich die großen Fraktionen bei der Diätenfrage schnell auf eine große Koalition. Das ist peinlich. Undemokratisch ist es außerdem, gegen der er- klärten Willen aller drei im Landtag vertretenen kleinen Fraktionen die Zahl der Abgeordneten durch eine Verfassungsänderung von 75 auf 69 zu setzen.• Eine Wahlkreisreform hingegen, die durch die Reduzierung der Wahlkreise (von 45 auf 38) die Zahl der Abgeordneten auf die in der Verfassung stehenden 75 Ab- geordneten begrenzt, ist von beiden Fraktionen scheinbar nicht geplant. Es gibt nicht einmal einen Gesetzentwurf, der in Ersten Lesung beraten werden könnte. So werden wir zukünftig mit noch mehr Überhangmandaten rechnen müssen.• Die parlamentarische Beratung war völlig unangemessen: Beratung im Innen- und Rechtsausschuss aufgrund einer Tischvorlage, keine Beratung im Finanzaus- schuss, obwohl das Gesetz noch für den laufenden Haushalt mehr Ausgaben mit sich bringt. ***