Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

02.04.03 , 12:32 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Großen Anfrage zur Abfallwirtschaft

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 091/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 2. April 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Umwelt/ Abfallwirtschaft Veronika Kolb, MdL


Günther Hildebrand zur Großen Anfrage zur



www.fdp-sh.de Abfallwirtschaft In seinem Redebeitrag zu TOP 7 (Abfallwirtschaft) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Zunächst einmal möchte ich mich bei den Abgeordneten des SSW für diese Große Anfrage bedanken. Dies ist in der Tat eine Anfrage, die sich nicht nur mit der Abfallbeseitigung, sondern eben auch mit dem wirtschaftlichen Aspekt dieser Problematik eingehend beschäftigt.
So hat sich der SSW neben den umweltpolitischen Aspekten insbesondere mit den Ausschreibungsverfahren, den tariflichen Regelungen und dem Konzentrationsprozeß bei den Entsorgungsfirmen auseinandergesetzt. Herausgekommen ist insgesamt ein lesenswertes Nachschlagewerk.
Aufschlussreich in der Antwort der Landesregierung war die Feststellung, dass die Entsorgungskapazitäten für Abfälle zur Entsorgung, so wie sie im Abfallwirtschaftsplan aufgeführt sind, bis zum 01.06.2005 anscheinend nicht gesichert sind.
Zur Erinnerung: Im Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, rechnet das Umweltministerium für die Jahre nach 2005 mit einem Aufkommen an behandlungsbedürftigen Restabfällen von etwa 990.000 to jährlich. Momentan stehen den schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten lediglich 490.000 to Entsorgungskapazitäten pro Jahr zu Verfügung. Es besteht also ein zusätzlicher Bedarf von 500.000 to pro Jahr, mehr als die doppelte Menge, die heute an Kapazitäten bereitgestellt wird.
Im Abfallwirtschaftsplan standen aber auch noch folgende kommunale Planungen im Raum: Die MVA Nordfriesland sollte jährlich 75.000 to aufnehmen können, die MBA’s Lübeck und Neumünster dazu noch bis zu 306.000 to und zwei weitere Anlagen in Flensburg und Tornesch-Ahrenlohe noch 65.000 to. Insgesamt also 446.000 to. Allein daraus ergibt sich schon eine Unterversorgung von über 50.000 to. in 2005.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Nun kommt es aber noch dicker. Die Planung der MVA Nordfriesland ist inzwischen aufgegeben; die Errichtung der MSB Flensburg unwahrscheinlich und die Planungen für Tornesch-Ahrenlohe noch nicht konkretisiert. Auch wenn die Anlage in Neumünster die Kapazität wohl auf 200.000 to erweitern kann, fehlen durch die vorgenannten Ausfälle bis zu 80.000 to Kapazitäten zusätzlich zu den ursprünglich fehlenden 50.000 to.
Zu diesem Problem bemerkt die Landesregierung: „Möglicherweise können weiter intensive Bemühungen zur Abfallverwertung die Restabfallmenge deutlicher reduzieren, als es das Land in seinem Abfallwirtschaftsplan prognostiziert.“
Außerdem könnten Entsorgungsdefizite „durch die Erweiterung bestehender oder geplanter Anlagen insbesondere durch die Nutzung Hamburger Verbrennungskapazitäten aufgefangen werden.“ Es wäre interessant zu erfahren gewesen, inwieweit hier schon Verhandlungen geführt werden und welche Kapazitäten die Hamburger zur Verfügung stellen würden. Schließlich läuft die Frist zur Umsetzung der Abfallentsorgungsverordnung zum 31.05.2003 aus. Dann müssen die Planungen stehen.
Hat sich ein Kreis dazu entschieden, die Entsorgungsdienstleistungen privat durchführen zu lassen, dann muss er diesen Auftrag ab dem Schwellenwert von 200.000 Euro europaweit ausschreiben lassen.
Da diese Aufträge im Bereich der Abfallentsorgung normalerweise über mehrere Jahre vergeben werden, wird dieser Wert üblicherweise erreicht werden. Der SSW wollte in der Anfrage wissen, welche Auswirkungen bei einer Ausschreibung der Abfallabfuhr auf die Lohnstruktur, die Anzahl der Arbeitsplätze, die Qualität der Leistung, den Ausbildungsstandard der Beschäftigten und die Kostenstruktur der Kreise und Kommunen hat.
Kommen wir zunächst zu den Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Kostenstruktur.
Hierzu gab es die unterschiedlichsten Auffassungen. Bezüglich der Lohnstruktur verwies die Landesregierung ausdrücklich auf das von SPD, Grünen und SSW im Februar verabschiedete Tariftreuegesetz, das einer möglichen Senkung der Löhne entgegenwirken soll. Leider fehlt das hier gepriesene Tariftreuegesetz völlig bei der Bewertung der Kostenstruktur für die Kreise und Kommunen.
Hier könnte das Tariftreuegesetz nämlich die positiven Effekte einer europaweiten Ausschreibung für den Gebührenhaushalt verhindern. Außerdem könnte es möglicherweise Schadenersatzforderungen von Firmen an Kommunen geben, die durch das Tariftreuegesetz von der Auftragsvergabe ausgeschlossen würden. So sind z. B. 49% der Anteile der GAB im Kreis Pinneberg im letzten Jahr an die RWE verkauft worden, ohne dass das Tariftreuegesetz bei der Ausschreibung berücksichtigt wurde. Nach unserer Auffassung ist das Tariftreuegesetz verfassungswidrig , europarechtswidrig und hätte so nicht beschlossen werden dürfen.
Wenn das Gesetz aber gegen europarechtliche Vorschriften verstößt, dann können Schadenersatzforderungen auf den Bund gegenüber der EU wegen legislativem Unrecht und auf die vergebende Kommune gegenüber Anbietern zukommen.
Wir haben diese Frage ja noch vor Verabschiedung des Tariftreuegesetzes durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages prüfen lassen. Der Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wissenschaftliche Dienst hält solche Schadensersatzansprüche durchaus für möglich.
Bei der Qualität der Leistung und den ökologischen Auswirkungen, die eine europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistung nach sich ziehen könnte, stellt die Landesregierung dann zu fest, dass es der Vergabestelle möglich sei, ökologische Qualität und Qualität der Leistung als Vergabekriterium festzuschreiben. Wir stimmen dem zu.
Es ist erfreulich festzustellen, dass die Abfallgebühren in den Jahren 1996-2001 kontinuierlich gesunken sind. Insbesondere der Kreis Schleswig-Flensburg konnte seine exorbitant hohen Gebühren von 25,79 Euro pro Monat für Restmüll- und Biotonne im 1996 auf 13,57 Euro in 2001 bzw. im gleichen Zeitraum von 19,20 Euro auf 9,69 Euro für Restmülltonne mit Eigenkompostierung zurückfahren. Warum die Gebühren in Schleswig-Flensburg 1996 teilweise doppelt so hoch waren, wie der Durchschnittswert aller Kreise, das bleibt offen. Diese Frage lässt sich sicherlich noch im Ausschuss klären. Einen kleinen Bereich der Antwort auf die Große Anfrage des SSW bilden die Altlasten. Dabei sind die Altlastenstandorte die Sünden der Vergangenheit. Leider nehmen sie in den öffentlichen Diskussionen und auch in der Antwort der Landesregierung immer nur einen vergleichsweise kleinen Teil ein. Das steht völlig im Gegensatz zu den Problemen, die Altlasten darstellen.
So können beispielsweise die großen Altstandorte wie das Metallhüttengelände in Lübeck, die ehemalige Teerdestillation in Preetz und die Deponie 80 in Barsbüttel nur in Jahren, teilweise Jahrzehnten unter erheblichen Aufwendungen saniert werden.
Die Landesregierung hat zu der Problemtik erst im Herbst letzten Jahres aufgrund eines Antrages der FDP-Fraktion Bericht erstattet. Viel Neues scheint sich seitdem nicht ergeben zu haben. Der Landesrechnungshof hatte bei seiner 2001 vorgenommenen Prüfung der Altlastenbearbeitung durch die Kreise und kreisfreien Städte festgestellt, dass die Überwachungsprogramme für Altablagerungen und Altstandorte stark zurückgefahren bzw. eingestellt wurden.
Das Umweltministerium bestätigte diese Aussage indirekt. Es räumte ein, dass nach einer aktuellen Abfrage der finanziellen und personellen Ausstattung, einige Kreise nicht in der Lage sein dürften, die gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Weder Personal- noch Sachmittel stünden in ausreichendem Maße zur Verfügung, um u.a. der Amtsermittlungspflicht oder Überwachungsmaßnahmen nachkommen zu können. Bis heute sind uns die Namen der Kreise nicht bekannt, in denen das Umweltministerium diese Mängel festgestellt hat. Auch die Tatsache, dass erst für zehn Prozent der als altlastverdächtigen Flächen Gefährdungsabschätzungen durchgeführt wurden, spricht eher dafür, dass die Bedeutung dieses Themas immer noch unterschätzt wird.
Dies und die weiteren Aspekte sollten wir dann im Ausschuss weiter beraten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen