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02.04.03 , 15:38 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Der Gesetzentwurf zur "Diätenreform" ist nicht vermittelbar."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 092/2003 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 2. April 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki: „Der Gesetzentwurf zur „Diätenreform“ ist nicht vermittelbar.“



www.fdp-sh.de In seinem Debattenbeitrag zu TOP 2 (Änderung des Abgeordnetengesetzes) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Auf Diätenerhöhung verzichten, Sterbegeld abschaffen, Altersversorgung neu regeln........Wir sehen hierin ein wichtiges demonstratives Zeichen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen, eben auch der öffentliche Bereich und die Abgeordneten zur notwendigen Begrenzung von Ansprüchen an den Staat und die öffentlichen Finanzen einen Beitrag zu leisten haben.“
Die Namen der Verfasser dieser Zeilen zur Nullrunde bei den Abgeordneten- diäten heißen Franz Thönnes und Dr. Ernst Dieter Rossmann – beide Bundestagsabgeordnete der SPD. Der Tag der Veröffentlichung dieses Textes war der 25.03.2003. Nur einen Tag später stellten die Landtags- fraktionen von SPD und CDU ihr gemeinsames Eckpunktepapier zur neuen Diätenregelung im Landtag vor.
Die ‚notwendige Begrenzung von Ansprüchen an den Staat und die öffentlichen Finanzen‘ sieht hier so aus:
Die Grundentschädigung wird ab ersten Juni von aktuell knapp 3927 um 45% auf 5700 Euro angehoben.
Das allein stellt den einzelnen Abgeordneten erheblich besser als vorher, auch wenn im Gegenzug immerhin 30 Abgeordnete ihren Anspruch auf Funktionszulagen verlieren.
Die wahre Bescheidenheit liegt aber im Bereich der Altersvorsorge.
Dort wird die Bemessungsgrundlage für die Altersentschädigung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von ca. 4100 um 20 % auf 4900 erhöht, gegenüber dem Ist-Zustand sogar um 25 %.
Ab der nächsten Wahlperiode wird die Grundentschädigung dann für die Finanzierung der Altersvorsorge noch einmal um 1000 auf 6700 Euro erhöht.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zusätzlich werden weitere 500 EUR für die fehlende steuerliche Abzugsfähigkeit gezahlt. Das lohnt sich besonders für die Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst. Bisher wurde ihre Altersentschädigung immer mit der erworbenen Pension verrechnet. Nun kommt noch ein Bonbon dazu. Zu den bereits erworbenen Ansprüchen kämen nach fünfjähriger Zugehörigkeit im Landtag in der 16. Wahlperiode noch eine monatliche Rente ab dem 65. Lebensjahr von ca. 575 Euro oder wahlweise die Auszahlung eines Betrages von ca. 90.000 Euro. Will der oder die Abgeordnete sich das Geld am Ende der Legislaturperiode auszahlen lassen, sind es immerhin etwas über 60.000 Euro. Diese Ansprüche werden dann nicht verrechnet.
Insgesamt entstehen dem Land durch diese Diätenreform Mehrkosten von ca. drei Millionen Euro bis 2005. Geld, das das Land aber nicht hat.
Ist es nicht so, dass der neue Finanzminister wegen eines aktuellen Haushaltsloches von 36 Millionen Euro zunächst eine Haushaltssperre erlassen wollte? Ist es nicht so, dass diese Haushaltssperre deswegen nicht in Kraft gesetzt wurde, weil die Ressorts sich verpflichteten die globale Minderausgabe zu erhöhen?
Letztlich werden also die höheren Diäten durch Einsparungen in den Ministerien finanziert.
Bei wem soll denn hier gespart werden?
Vielleicht bei den Beamtengehältern? Schließlich hat der Bundesrat am 14. März die „Öffnungsklauseln“ bei der Beamtenbesoldung beschlossen. Eine Idee, die unter der Mithilfe der Ministerpräsidentin und Abgeordneten Simonis entstand.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie scheinen aus der Wahlschlappe bei der Kommunalwahl nichts gelernt zu haben.
Dabei haben viele von Ihnen noch kurz nach der Wahl die Diätenerhöhung als einen der Gründe für die verlorene Kommunalwahl ausgemacht.
Noch am 04. März erklärte der Kollege von Hielmcrone in den Lübecker Nachrichten zu den Ursachen der Wahlschlappe, die „Diätenfrage“ sei „negativ rübergekommen“ und Kollege Baasch in der gleichen Zeitung: „Bei der Diätenerhöhung war die Politik nicht sehr geschickt – obwohl sie ja noch gar nicht erhöht worden sind. Aber das haben wir nicht vermitteln können.“
Wir werden als FDP-Fraktion dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir halten es nicht für vermittelbar.
In Zeiten, in denen die Politik den Menschen eine höhere Eigenbeteiligung bei der Altersvorsorge abverlangt,
in Zeiten in denen die Politik den Bürgerinnen und Bürgern immer höhere Sozialversicherungsbeiträge für immer weniger Leistungen abnimmt,
in Zeiten, da wir bei der Sozialhilfe über erhebliche Einschnitte nachdenken und
in Zeiten, in denen 4,7 Millionen Menschen in Deutschland offiziell ohne Beschäftigung sind, eine Diätenreform auf den Weg zu bringen, die sofort – und nicht erst mit Beginn der neuen Legislaturperiode – zu einer erheblichen Besserstellung fasst aller Abgeordneten dieses Hauses führt.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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