Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

03.04.03 , 12:02 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Lage auf dem Arbeitsmarkt

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9, 41, 36 – Lage auf dem Arbeitsmarkt + Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Wirtschaftsbericht 2003 Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 077.03 / 03.04.2003

Für das Arbeitslosengeld II muss der Bund die Kosten übernehmen
Zurecht fordern die Kommunen, dass sie in gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitsamt ge- meinsam eine regionale Arbeitsmarktpolitik gestalten können. Bisher sieht das Ar- beitsamt sie als bloß untergeordnete Dienstleister.
Dabei haben die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften in Schleswig Holstein min- destens ebenso viele Vermittlungen von SozialhilfeempfängerInnen in den ersten Ar- beitsmarkt aufzuweisen, wie die jetzt geplanten 1.300 Arbeitslosen, die sich das Ar- beitsamt in Schleswig Holstein als erfolgreiche Vermittlungszahl für die Personalservice- agenturen vorgenommen hat.
In Schleswig Holstein wurde mit Modellversuchen die Kooperation zwischen Arbeitsamt und Kommune erprobt. Die Erfahrungen dieser sogenannten MOZART-Projekte müssen wir in die Neugestaltung der Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsamt einbezie- hen.
Dies gilt auch für das Instrument der Bildungsgutscheine. Wir begrüßen diese Umsteue- rung grundsätzlich, erwarten aber, dass dieses Instrument besser als bisher ersichtlich rechtssicher ausgeformt ist, damit die Bildungswilligen auch tatsächlich eine einklagba- ren und umsetzbaren Bildungsanspruch in der Hand haben.
Zurecht fordern die Frauenverbände, dass bei der zukünftigen Bestimmung des neuen Arbeitslosengeldes II das Partnereinkommen nicht eingerechnet werden darf und die Möglichkeit für eine private Altersvorsorge auch für ArbeitslosengeldbezieherInnen II nicht kassiert werden darf. Zurecht weisen uns die Kommunen, die Weiterbildungsträger und die Behindertenver- bände darauf hin, dass es sehr wichtig ist, wer zukünftig entscheidet, welche Menschen als nicht vermittelbar gelten.
Wir sind uns mit diesen Organisationen einig, dass die bisherigen Kriterien, die für die Rehabilitationsträger eingeschränkte Berufsfähigkeit auch zukünftig der Maßstab für die Definition von Erwerbsminderung und Nichtvermittelbarkeit bleiben müssen und nicht das Arbeitsamt einfach diejenigen, die wegen mangelnder Kinderbetreuung oder mangelnder Nachfrage nach ihrem Beruf einfach aus der Vermittlung und Förderung auf immer aus- gesteuert werden.
Dies betrifft ganz akut die vielen Jugendlichen ohne Ausbildung. Bisher hat Schleswig Holstein sich hier bundesweit vorbildlich engagiert und wir brauchen jetzt in den nächsten Wochen dieses Engagement der Landesregierung und aller Beteiligten, um eine landes- eigene neue Ausbildungsoffensive zu starten und die bisherige Förderung durch das Ar- beitsamt fortzuführen oder durch Mittel aus dem ASH-Programm zu ersetzen. Dies gilt auch und gerade für das Jugendaufbauwerk und die hervorragende Initiative der türki- schen Gemeinde Schleswig Holstein, Migrantenbetriebe die Ausbildereignung zu eröff- nen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund nach der Schule in den Beruf zu beglei- ten.
Zu wenig beachtet wurde in der Diskussion die Situation von Menschen mit Behinderun- gen. Die Fallzahlen der Eingliederungshilfe steigt und macht auch in Schleswig Holstein vielerorts einen größeren Anteil der Sozialhilfe aus, als die sonstige Unterstützung zum Lebensunterhalt. Wir sehen hier nach wie die Notwendigkeit eines eigenen Leistungsge- setzes, das Land und Kommunen entlasten muss.
Wie die vermehrte Vermittlung Schwerbehinderter gelingen kann, haben auch die schleswig-holsteinischen Arbeitsämter gezeigt, die mit dazu beitrugen, dass die bundes- weit anvisierte Zielzahl von 50.000 Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt erreicht wur- de. Es darf nicht sein, dass dieses Engagement der Vermittlung von der Bundesanstalt untersagt wird, wie uns die Behindertenverbände berichten.
Ganz zentral ist die Frage, wer zukünftig für das Arbeitslosengeld II: Alle bisher vorlie- genden Überlegungen des Bundes scheinen zu Lasten der Kommunen und der Länder zu gehen. Hier muss aber der Bund Kosten übernehmen.
Wer Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen will, muss auch die Rahmenbe- dingungen verändern, dass im Bereich Pflege, Erziehung, Betreuung, Bildung, wo ein riesiger gesellschaftlicher Bedarf da ist, endlich auch bezahlte Nachfrage nach diesen Dienstleistungen entsteht. Dies muss das Ergebnis einer Gemeindefinanzreform, der Bil- dungsoffensive und Gesundheitsreform sein. Diese Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, die zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge als entbehrliches ABM-Projekt zu definieren und zu schultern. ***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen