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Christel Aschmoneit-Lücke: "Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers oder ein großer Auftrag für ein Forschungsinstitut"
FDP Landesverband Schleswig-Holstein 1Presseinformation Jürgen Koppelin, MdB Landesvorsitzender Nr. 099/2003 Dr. Christel Happach-Kasan, MdB Stellvertretende Landesvorsitzende Kiel, Donnerstag, 03. April 2003 Veronika Kolb, MdLSperrfrist: Redebeginn Stellvertretende Landesvorsitzende Wolfgang Schnabel Es gilt das gesprochen Wort! Stellvertretender LandesvorsitzenderChristel Aschmoneit-Lücke: „Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers oder ein großer Auftrag www.fdp-sh.de für ein Forschungsinstitut“ In ihrem Redebeitrag zu TOP 15 (Abschaffung der Mindestgebühr auf öffentlichen Parkplätzen) erklärte die verkehrspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:„Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur“. Diese weisen Worte stammen von Julius Herrmann von Kirchheim – einem großen Deutschen Juristen des frühen 19. Jahrhunderts. Auf so einen Fall bezieht sich unser Antrag.Sie kennen alle die Situation. Man nimmt das Auto, fährt in die Stadt, um kurz einzukaufen, fährt auf einen Parkplatz mit Schranke, auf dem die erste halbe Stunde kostenlos zur Verfügung steht. Erst nach Ablauf dieser Zeit muss eine Gebühr entrichtet werden.Viele Kommunen haben solche Möglichkeiten in den Stadtzentren geschaffen, um den Einzelhandel im Zentrum zu stärken, damit dieser sich gegen die großen Fachmarktzentren am Stadtrand wehren kann. Dort sind nämlich meist zu Hauf kostenlose Parkplätze vorhanden.Diese Maßnahme zur Stärkung der Innenstädte in den Kommunen wurde bisher immer für selbstverständlich genommen. Blickt man aber in unser Straßenverkehrsgesetz (StVG), so stellt man fest, dass diese Vorgehensweise der Kommunen rechtswidrig ist, wenn es sich um öffentlichen Parkraum handelt. Zumindest könnte darüber trefflich gestritten werden.Das Problem ist konkret der § 6a Abs.6 StVG. Dort steht, dass eine Mindestgebühr von 5 Cent zu erheben ist, soweit das Parken auf öffentlichen Wegen nur während des Laufs einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit gestattet ist. Ansonsten hat die Kommune nur die Möglichkeit den öffentlichen Parkraum kostenfrei, sei es mit Parkscheibe oder unbegrenzt zur Verfügung zu stellen.Was für ein Unsinn.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Landesverband Schleswig-Holstein, Russeer Weg 132, Telefon: 0431/535930 Telefax: 0431/5359320, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Zugegebenermaßen stammt dieser Unsinn noch aus den Zeiten einer sozial- liberalen Koalition in Bonn. 1980 beschloss der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die Mindestgebühr, weil die Stadtzentren im Verkehr zu ersticken drohten und die Kraftfahrzeugfahrer für die weitere Bereitstellung von Verkehrsflächen angemessen beteiligt werden sollten. Heutzutage gibt es aber in den meisten Innenstädten Fußgängerzonen, die für den Verkehr sowieso nicht mehr erreichbar sind.Alle Parteien reden die ganze Zeit von Deregulierungen und mehr Entscheidungskompetenzen für die Kommunen und dann treffen wir auf so eine Regelung. Wir von der FDP-Fraktion sind der Auffassung, dass sie abgeschafft gehört. Die Kommunen wissen vor Ort am besten, was gut und sinnvoll ist. Müssen wir nun sogar von der Bundesebene vorschreiben, dass Mindestgebühren für das Parken erhoben werden und sogar die Mindesthöhe festlegen. Mit Sicherheit nein.Ich habe gehört, dass unser hochkomplizierter Antrag bei einigen Adressaten in Schleswig-Holstein hohe Wellen geschlagen hat. Das verstehe wer will. Wenn aber die Mindestgebühr für das Parken schon ein großes Problem darstellt, dann wird die angeblich so erwünschte Deregulierung voll auf der Strecke bleiben.Bei unseren Recherchen haben sich dann aber noch ganz andere Überraschungen ergeben. So hat der Deutsche Bundestag im Juni letzten Jahres einen Antrag der PDS-Fraktion – man höre und staune – beraten, der eben diese von uns gewünschte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zum Ziel hatte.Können Sie sich vorstellen, was dieser Antrag nach sich zog? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und die Bundesanstalt für Straßenwesen gaben ein Forschungsvorhaben an der Technischen Universität Darmstadt in Auftrag, das noch bis Ende 2003 andauert. Dieses Forschungsvorhaben hat den Titel „Alternative Methoden zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung der Parkgebühren“.Anstatt für solche absurden Forschungsvorhaben noch einen Cent mehr Steuergelder zu verschwenden, sollten wir einfach unseren gesunden Menschenverstand nutzen und die Regelung abschaffen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, muss sich die Landeregierung im Bundesrat für dieses Anliegen einsetzen.Lassen sie uns mit diesen unsinnigen Zwangsbeglückungen der Kommunen ein Ende machen.Lassen Sie uns den Kommunen mehr Freiheit geben.Wir hoffen auf Zustimmung zu unserem Antrag – ohne Forschungsauftrag an ein grünes Institut.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Landesverband Schleswig-Holstein, Russeer Weg 132, Telefon: 0431/535930 Telefax: 0431/5359320, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/