Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

04.04.03 , 12:42 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese:Erhebliche Defizite im Hochwasserschut z!

Nr. 161/03 04. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Umweltpolitik TOP 28 Herlich Marie Todsen-Reese: Erhebliche Defizite im Hochwasserschutz! „Aus den Augen aus dem Sinn!“ – das war die große Sorge von betroffenen und geschädigten Bürgerinnen und Bürgern, die ich häufig nach den Umweltereignissen mit ihren verheerenden Folgen gehört habe. Es war die Sorge, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sowie die Vertreter der Medien nach einer Woge von Betroffenheit und Hilfsbereitschaft wieder zur Tagesordnung übergehen würden, ohne das Ursachen und Schwachstellen – so weit überhaupt möglich – beseitigt worden sind.
Wir alle haben noch die erschreckenden Bilder und Eindrücke von der zerstörerischen Kraft des Wassers aus dem Juli / August 2002 vor Augen!
Darum begrüße ich, dass wir uns – mit dem zeitlichen und dem inneren Abstand von gut einem halben Jahr – erneut mit den Umweltereignissen des vergangenen Sommers sowie mit den notwendigen Konsequenzen und konkreten Maßnahmen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz auseinandersetzen. (Schade nur, dass die Zeit dafür viel zu kurz ist!)
Der vorgelegte Bericht der Landesregierung scheint dafür eine geeignete Grundlage. Er stellt zweifelsfrei eine beachtliche Fleißarbeit dar, fasst die Extremereignisse des Juli und August 2002 mit ihren Schäden und den Ursachen noch einmal zusammen und gibt eine seitenfüllende Übersicht über die wasserwirtschaftliche Situation, über die Vielzahl von Rechtsgrundlagen, Planungsinstrumenten und Programmen.
Zugleich offenbart er schonungslos erhebliche Defizite dieser Landesregierung, die es beim vorbeugenden Hochwasserschutz gibt. Dieses gilt sowohl für Versäumnisse in der Vergangenheit wie auch für Versäumnisse bei der zeitnahen Umsetzung konkreter Maßnahmen. In dem Bericht fällt die seitenlange Darstellung der umfänglichen Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente auf, die zur Umsetzung und zur Sicherung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes schon lange vorhanden sind.
Erschreckend ist, dass diese nicht ausreichend zur Sicherung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes genutzt worden sind. Ich will dieses am Beispielt der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und der Überschwemmungsgebiete verdeutlichen:
Auf S. 48 heißt es im Bericht, dass für die frühzeitige raumordnerische Sicherung von hochwasserrelevanten und hochwassergefährdeten Flächen vor allem die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen in den Raumordnungsplänen in Betracht kommt.“ (definiert in ROG § 7 Abs. 4)
Auf S. 49 kommt dann das Bekenntnis: „Bisher sind in den Raumordnungsplänen Schleswig-Holsteins keine Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen worden.“
Ich frage Sie: Warum nicht? Seit 1988 sind Sie an der Regierung, das sind 15 Jahre Verantwortung – 15 Jahre, in denen sich die Erkenntnisse und Diskussionen über den Klimawandel und seine Auswirkungen für Hochwasserrisiken deutlich verdichtet haben.
Ebenso interessant sind die Aussagen zu den Überschwemmungsgebieten.
Auf S. 77 wird als eindeutige Forderung aus dem 5-Punkte-Programm der Bundesregierung angegeben, dass die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zeitnah nachzukommen hätten und diese seien in die Raumordnungspläne der Länder und Planungsregionen aufzunehmen. Ich frage mich, ob es wirklich nötig war, dass die Bundesregierung Schleswig-Holstein an seine gesetzlichen Pflichten erinnern muss. Warum erst jetzt die Erkenntnis, dass alle Überschwemmungsgebiete kurzfristig ermittelt und in die Raumordnungs- und Bauleitplanung aufgenommen werden müssen?“ Hier haben Sie meines Erachtens erhebliche Defizite aus der Vergangenheit zu verantworten.
Ich finde dieses umso erstaunlicher, weil es ausweislich Ihres Berichtes auf den S. 50 / 51 zurzeit in Schleswig-Holstein sechs durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete gibt, die bereits in den Jahren von 1975 bis 1985 – also unter der früheren CDU-Landesregierung – eingerichtet worden sind. Es geht also, wenn man weiß, wie es geht!
Und ich frage mich wirklich, wo eigentlich Ihre Schamgrenze liegt, wenn es im Bericht Auf S. 85 heißt:
„Der Entwurf zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes ..., der sich zurzeit als Referentenentwurf in der Anhörung befindet, sieht in § 5 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich vor, in den Regionalplänen Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete u. a. für Überschwemmungsgebiete (Hochwasserschutz) festzulegen. Im Rahmen der künftigen Fortschreibung der Raumordnungspläne werden deshalb hierzu Gebietsausweisungen und textliche Festlegungen aufgenommen werden.“
Da die Raumordnungspläne meines Wissens relativ jung sind, frage ich Sie, Herr Minister: Können Sie mir sagen, wann das sein wird? Und können Sie diese Vorgehensweise angesichts der tatsächlichen und der rechtlichen Lage und der Forderung nach zeitnaher Umsetzung verantworten?
Ich frage Sie das auch vor dem Hintergrund, dass in Ihrem Bericht u. a. weitgehende Forderungen an die kommunale Bauleitplanung gestellt worden sind. Dafür brauchen die Kommunen aber verlässliche Rahmenvorgaben der Landesregierung.
Nachhaltiger Hochwasserschutz kann nur mit der kommunalen Familie – insbesondere mit den Kreisen als untere Wasserbehörden und mit den Wasser- und Bodenverbänden im Land gestaltet werden. Unsere Nachfragen sowohl bei den Kommunalen Spitzenverbänden wie beim Landesverband der Wasser- und Bodenverbände haben ergeben, dass es zwischen diesen und der Landesregierung keine speziellen Gespräche gegeben hat, um nach den Umweltereignissen mit ihren Folgen gemeinsam konkrete Lösungen zu erarbeiten.
Ich kann dieses nicht verstehen! Aus meiner Sicht hätte das ganz schnell stattfinden müssen, statt dessen streiten Sie sich mit den Kreisen über die Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und nach wie vor über das Umweltranking. Dieses Kapitel gehört zu den Defiziten der Gegenwart.
Neben diesen Punkten gibt es eine Fülle von weiteren Fragen und unterschiedlichen Bewertungen. Angesichts der Ereignisse des letzten Sommers erscheint es mir geradezu paradox, wenn bei der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses Hochwasserabflüsse nicht mehr berücksichtigt werden, wie auf den Seiten 9/10 nachzulesen ist.
Darüber müssen wir in den Ausschüssen reden.
Dazu gehört für mich auch die zentrale Frage, wie wir zu einem sachgerechten ausgewogenen Verhältnis von Wasserrückhaltung und ordnungsgemäßem Wasserabfluss kommen, so dass die Erfordernisse des Hochwasserschutzes und der notwendigen Binnenentwässerung wie auch die Ansprüche und Forderungen aus ökologischer Sicht erfüllt werden können.
Absolut unzureichend und unstrukturiert sind für mich die Angaben zu den Hilfen für Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und betroffene Kommunen – insbesondere auch im Verhältnis zu den tatsächlichen Schäden und Schadenshöhen. Hierzu habe ich noch erheblichen Informationsbedarf im Ausschuss.
Informationsbedarf habe ich auch zu den Finanzierungsmöglichkeiten – insbesondere der EU. Hierzu habe ich eine ganz konkrete Frage: Nach meinen Informationen, Herr Minister Müller, finanziert die niedersächsische Landesregierung die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe aus dem EU-Fonds „Aufbauhilfe Flut“ und damit zu 100 % mit EU-Mitteln! Ist Ihnen das bekannt und haben Sie sich auch um Mittel aus diesem EU-Fonds bemüht?
Angesichts der ursprünglichen Kosten für die Deichbaumaßnahme bei Lauenburg in Höhe von rund 3 Mio. € und der Kostensteigerung durch das Hochwasser des vergangenen Sommers auf nunmehr 3,73 Mio. € spielt diese Frage und Möglichkeit gerade auch für die Verantwortlichen vor Ort eine erhebliche Rolle.
Das gilt übrigens auch für die noch offene Frage, in welcher tatsächlichen Höhe sich das Land an den insgesamt auf 3,73 Mio. € angestiegenen Kosten beteiligten wird. Der Träger der Baumaßnahme braucht die Antwort der Landesregierung schnell, um die Baumaßnahme weiter zügig voranbringen zu können, Herr Minister!
Auch dieser Bericht macht die Stärke und die Schwäche dieser rot-grünen Landesregierung deutlich. Ihre Stärke: Sie können mit vielen Worten den Eindruck erwecken, dass Rot-Grün die Probleme des Landes tatkräftig und erfolgreich angeht. Ihre Schwäche: Sie versagen immer dann, wenn es an die konkrete Umsetzung sogar Ihrer eigenen Gesetze, Konzepte und Programme geht! Sie beherrschen vielleicht das Wort und die PR-Gags - aber sie versagen bei der konkreten Umsetzung! Darum bleibt es bei der Aussage: Zur Lösung der Probleme dieses Landes brauchen wir Taten, keine Sprüche und schon gar keine rot-grüne Ideologie. Ich beantrage die Überweisung in den Umweltausschuss und den Agrarausschuss.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen