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Heiner Garg: Umsatzbesteuerung für den Mittelstand reformieren!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 112/2003 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Freitag, 4. April 2003 Günther Hildebrand, MdLFinanzpolitik/Steuern/IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer Veronika Kolb, MdLHeiner Garg: Umsatzbesteuerung für den Mittelstand www.fdp-sh.de reformieren! In seinem Beitrag zu TOP 24 (Reform der Umsatzsteuererhebung) sagte der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Der Bundespräsident hat gestern in München ein einfacheres und gerechteres Steuersystem gefordert—er träumt ‚...von einem Staat, in dem mit dem Zehnten das eigentliche Steuerwesen umfassend beschrieben ist’.Gemessen an diesem Anspruch müsste selbst die FDP als konsequente Vertreterin der Staatswirtschaft eingeordnet werden; SPD, CDU, GRÜNE und SSW müssten gemessen daran nahe an Karl Marx herangerückt werden. Träume sind frei—auch die des Bundespräsidenten. Aber auch bei realistischeren Maßstäben sind die Steuern in Deutschland zu hoch und das Steuerrecht zu kompliziert.Der vorliegende Antrag soll dies in einem kleinen, aber wichtigen Bereich ändern.Derzeit zahlen Unternehmen mit mehr als 125.000 € Jahresumsatz Steuern auf fiktive Zahlungsströme im Voraus. Das Verfahren belastet zunächst die Liquidität des Unternehmens. Wenn die Zahlungen später als geplant eingehen, ist das verkraftbar. Dann gibt das Unternehmen dem Staat nur einen zinslosen Kredit. Aber auch das ist schon schlimm genug—entspricht allerdings dem geltenden EU-Recht.Wenn die Umsätze allerdings sinken, stehen die Unternehmen im Regen. Dann müssen sie Umsatzsteuern zahlen, ohne dass das schon besteuerte Geld hinterher vollständig in die Kasse kommt. Dies kann gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen verheerende Folgen haben und schnell zur Insolvenz führen—auch wenn zuviel gezahlte Steuern später zurückgefordert werden können.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Angesichts der gegenwärtigen, schwierigen Lage vieler mittelständischer Unternehmen sollten wir hier ein Zeichen für den Mittelstand setzen, in dem wir die Besteuerung für den größten Teil der schleswig-holsteinischen Unternehmen wirklichkeitsnäher und gerechter gestalten.Nach den neuesten Angaben des Bundesfinanzministeriums (von 1999) haben 81,6% der deutschen Unternehmen weniger als 500.000 € Jahresumsatz. Weitere 14% haben zwischen 500.000 und 2,5 Mio. € Jahresumsatz. In Schleswig-Holstein werden diese Werte eher noch höher sein.Nach Angaben der Gesellschaft Creditreform haben über 40% der mittelständischen Unternehmen haben weniger als 10% Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme, weitere 25,5% haben eine Eigenkapitalquote von weniger als 20% und weitere 16,7% der Unternehmen von weniger als 30%. Als gesunde Eigenkapitalquote wird ein Wert zwischen 30 und 40% angesetzt. Über 80% der deutschen Mittelständler liegen darunter. Folglich haben große Teile des deutschen Mittelstandes Kapitalprobleme und Liquiditätsprobleme.Die schockierende Entwicklung der mittelständischen Insolvenzen belegen die Dramatik hinter diesen Zahlen. Die vorgeschlagene Umstellung der Umsatzbesteuerung würde die Kapital- und Liquiditätsprobleme des Mittelstandes nicht lösen, aber lindern. Und in vielen Fällen könnte diese Umstellung den Unterschied zwischen Bestehen und Untergehen bedeuten. Wenn dieser Antrag auf Bundesebene Erfolg hätte, würden 96% der deutschen und schleswig-holsteinischen Unternehmen besser gestellt. Das wäre ein uneingeschränkter wirtschaftspolitischer Erfolg.Als finanzpolitischer Sprecher meiner Fraktion muss ich selbstverständlich auch die Einnahmen des Staates betrachten. Diese Umstellung von der Soll- zur Ist-Besteuerung würde zeitlich begrenzt die Staatseinnahmen senken, weil die Steuerzahlungen einmalig später erfolgen. Angesichts der desolaten Haushaltslage in Bund und Ländern und der Maastricht-Kriterien ist dies ein Problem—das ist nicht von der Hand zu weisen.Dies sollte uns aber nicht davon abhalten, diesen Schritt zu gehen. Denn alle Finanzpolitiker sollten einräumen, dass sie sich bisher auch nicht über die zinslosen Kredite des Mittelstandes beschwert haben. Die Vorteile für den Mittelstand und damit für die Wirtschaft und damit für die Menschen in Deutschland und Schleswig-Holstein überwiegen. Es ist eindeutig besser, zeitlich befristet Steuerausfälle hinzunehmen, damit Unternehmen vor der Pleite zu retten und Arbeitsplätze zu sichern.Diese Begründung sollte auch bei der EU auf Verständnis stoßen, denn es wäre eine strukturelle Maßnahme, die die Wirtschaftskraft und damit die Steuerkraft Deutschlands mittelfristig steigerte und deshalb bei der Berechnung der Staatsdefizits im Sinne der Maastricht-Kriterien nicht berücksichtigt werden sollte. Wir stimmen für diesen Antrag.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/