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24.04.03 , 11:16 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Straftatenaufklärung durch DNA erleichtern - wichtige Hinweise des Generalstaatsanwalts

Nr. 179/03 24. April 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Justizpolitik Thorsten Geißler: Straftatenaufklärung durch DNA erleichtern - wichtige Hinweise des Generalstaatsanwalts
"Generalstaatsanwalt Erhard Rex hat Recht: Kein anderes Beweismittel hat die Aufklärungsmöglichkeiten von Straftaten so revolutioniert wie DNA-Proben." Dies erklärte der stellvertretende Vorsitzende und justizpolitische Sprecher der CDU- Landtagsfraktion Thorsten Geißler im Anschluss an die heutige Presseerklärung des Generalstaatsanwalts. Zudem habe der Generalstaatsanwalt wichtige Hinweise zu der derzeitigen Rechtslage und zu daraus resultierenden praktischen Problemen gegeben. "Wenn der Generalstaatsanwalt darauf hinweist, dass es in Deutschland bereits Fallkonstellationen gegeben habe, in denen eine Vergewaltigungsserie nur deshalb nicht rechtzeitig aufgeklärt werden konnte, weil durch zeitliche Verzögerung im Justizablauf dem bereits wegen Vergewaltigung verurteilten Serientäter nicht rechtzeitig eine Speichelprobe entnommen werden konnte, so ist dies ein Alarmsignal und zeigt Handlungsbedarf", sagte Geißler.
Die von Schleswig-Holstein eingeschlagene Freiwilligkeitslösung habe durchaus Erfolg gehabt. Andererseits zeige sich, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil des in Frage kommenden Personenkreises eine solche Erklärung nicht abgebe. Dies könne zu gefährlichen Fahndungs- und Aufklärungsverzögerungen führen, sagte der CDU- Rechtspolitiker. Erforderlich sei daher auch eine Änderung der geltenden Rechtsvorschriften. Dabei gelte es zunächst, Besorgnisse in der Bevölkerung auszuräumen. "Die molekulargenetische Untersuchung einer Speichelprobe ist auf den nicht-codierenden Teil beschränkt, führt nicht zu einer "Entschlüsselung" des Betroffenen, sondern lediglich zu der Herstellung eines Identifizierungsmusters. Sie ist mit der Abnahme eines herkömmlichen Fingerabdrucks vergleichbar", sagte Geißler und kündigte für die nächste Landtagssitzung eine Initiative seiner Fraktion an, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, über den Bundesrat eine Änderung der Strafprozessordnung mit dem Ziel herbeizuführen, die Voraussetzungen für die Abnahme eines DNA-Musters zu erleichtern.

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