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Frauke Tengler: Umwelt- und verbraucherpolitischen Unsinn stoppen !
Nr. 181/03 25. April 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deAbfallpolitik Frauke Tengler: Umwelt- und verbraucherpolitischen Unsinn stoppen! Die CDU-Landtagsabgeordnete und abfallpolitische Sprecherin Frauke Tengler hat sich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt, um deren Stellungnahme und Einschätzung für Schleswig-Holstein zu einem ökologisch und ökonomisch besonders unsinnigen Vorhaben der Bundesregierung zu ergründen. „Diese Fragen müssen geklärt und die Auswirkungen deutlich sein, bevor eine Regelung greift, deren Auswirkungen katastrophal für die Abfallwirtschaft wären“, so Frauke Tengler.Hintergrund sei ein Positionspapier der Bundesverbraucherministerin und des Bundesumweltministers, das im Juni 2002 unter dem populistischen Namen „Gute Qualität und sichere Erträge“ öffentlich bekannt gemacht wurde. Sein Inhalt solle Rechtskraft erhalten. Käme es dazu, dann würde die Messlatte für bestimmte Schwermetalle so hoch gelegt werden, dass sie nahezu unüberwindbar sei. Die geltenden Regelungen der Bodenschutzverordnung und der Bio-Abfall-Verordnung würden erheblich unterschritten. Kompost und Wirtschaftsdünger zum Beispiel könnten kaum noch wie bisher landwirtschaftlich verwertet werden. Die organischen Boden- und Pflanzendünger wären zukünftig Abfall, der behandelt und beseitigt werden müsste. Dafür aber fehlten in Schleswig-Holstein die Kapazitäten (siehe Große Anfrage Drs. 15/2538).Damit käme, so Tengler, bei Umsetzung des Positionspapiers die Kompostwirtschaft in Schleswig-Holstein praktisch zum Erliegen. Betroffen wären 14 Anlagen für Bioabfall (Reste der Lebensmittelzubereitung) und 50 Anlagen für Grünabfall (Reste aus Gärten und öffentlichen Grünanlagen). Diese Abfälle würden in Schleswig- Holstein überwiegend und flächendeckend in der sogenannten braunen Tonne eingesammelt und zu Kompost verarbeitet. Kompost, der nicht mehr ausgebracht werden darf, braucht nicht hergestellt zu werden. Arbeitsplätze, Kapital, Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Nährstoffmanagement wären vernichtet.Als weiteres käme hinzu, dass der Boden in Zukunft besser geschützt wäre, als der Verbraucher von Lebensmitteln. Dieses habe die EPEA – Internationale Umweltforschungs GmbH – in einer Modellrechnung nachgewiesen. So würden handelsübliche Blattgemüse bis zu einem Gehalt von 0,2 mg Cadmium je kg Frischgewicht als genusstauglich und damit lebensmittelrechtlich als konform gelten. Das selbe Blattgemüse kompostiert hätte ein Gehalt von ca. 4 mg Cadmium je kg Trockengewicht.Es dürfte nach den Vorstellungen der Bundesregierung nicht mal als Kompost auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden, sondern müsste in einer Müllverbrennungsanlage thermisch behandelt werden.„Diesen umwelt- und verbraucherpolitischen Unsinn kann man keinem vernünftigen Menschen mehr erklären. Hier wird sprichwörtlich ‚Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet’“, so Frauke Tengler abschließend.Anlage: Kleine Anfrage SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. Wahlperiode April 2003Kleine Anfrageder Abgeordneten Frauke Tengler (CDU)Komposte in Schleswig-HolsteinIch frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das Konzept des Bundesumweltministers und der Bundesverbraucherministerin „Gute Qualität und sichere Erträge“ vom Juni 2002 bekannt? Wenn ja: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen dieses Konzeptes auf die Kompostwirtschaft in Schleswig-Holstein ein, wenn der Inhalt dieses Konzeptes, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, Rechtskraft erhält? 2. Teilt die Landesregierung die einhellige Auffassung von Fachleuten, dass die festzulegenden Grenzwerte, z. B. für Cadmium, durch die Kompostierung wirtschaftlich vertretbar nicht einzuhalten sind? 3. Welche Kompostmengen fielen in den letzten fünf Jahren in den jeweiligen Kreisen / kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins an? 4. Welche Kompostierungsanlagen mit welchen Kapazitäten bestehen in welchem Kreis / kreisfreien Stadt bzw. sind geplant? 5. Wie viele Mitarbeiter sind in den einzelnen Kompostbetrieben einschließlich der vor- (einsammeln, befördern) und der nachgelagerten Bereiche (Vermarktung, Absatz) in Schleswig-Holstein beschäftigt?6. Wie erfolgte die Vermarktung und welche Mengen konnten jeweils wie abgesetzt werden?7. Welchen Umsatz (Tonnen und Euro) machte die Kompostwirtschaft in Schleswig-Holstein im zurückliegenden Wirtschaftsjahr?8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Verwertung von Bioabfall (die braune Tonne ist flächendeckend in Schleswig-Holstein eingeführt) ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft ist?9. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, wenn Bioabfall, Klärschlamm und Wirtschaftsdünger - wegen der durch die Bundesregierung beabsichtigten drastischen Senkung der Grenzwerte - nicht mehr landwirtschaftlich verteilt werden können, sondern als Abfall zur Beseitigung ab Mitte 2005 behandelt werden müssen?