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Detlef Matthiessen zum Landesnaturschutzgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 und 8 – Landesnaturschutzgesetz und Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Umsetzung europarechtlicher Vorschriften Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Detlef Matthiessen: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 103.03 / 07.05.2003 CDU verabschiedet sich geistig von der NaturschutzpolitikMit der vorliegenden Novellierung einer Reihe von Umweltgesetzen des Landes durch ein Artikelgesetz werden Rechtsvorschriften der Europäischen Union in Schleswig- Holstein umgesetzt:- Das führt inhaltlich zu einer Stärkung der Belange der Umwelt. - Das schafft Rechtssicherheit für die BürgerInnen und die Wirtschaft. - Das schützt die Landeskasse vor Strafgeldern der EU, die verhängt werden können, wenn die Anpassung an das EU-Recht zu saumselig erfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im EU-Vertrag verpflichtet, Rechtsakte der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen, und hat sich wie alle anderen EU-Staaten auch den Sanktionsmöglichkeiten unterworfen, wenn diese Pflicht verletzt wird.Die drohende Pönale haben wir gerade noch abgewendet, man kann auch von moder- nem Management sprechen: „just in time“. Bis morgen werden wir Vollzug nach Berlin melden können.Wir werden daher nicht das Bundesland sein, mit dem beispielhaft das Stück „Experi- mentelle Rechtsgeschichte in vivo“ exerziert wird. Wenn also die Bundesregierung even- tuelle Strafgelder der Eu Kommission an die säumigen Länder weiterreichen will, dann wird Schleswig-Holstein nicht dazu zählen.Wie so etwas vonstatten gehen soll, darauf darf man gespannt sein. Die EU kennt ja nur Nationalstaaten als Adressaten für eventuelle Säumnispönalen. Wenn das von der Bundesebene an ein oder mehrere Länder weiter gereicht werden soll – das ist im Grundsatz ja ein richtiger, berechtigter Anspruch gegenüber dem oder den Verursachern der Kosten – wenn das also weitergereicht wird, geschieht das in voller Höhe der nationalen Pönale? Oder nur in Relation zu der Einwohnerzahl, der Fläche o- der der Wirtschaftskraft, des Steueraufkommens in dem betroffenen Bundesland? Wie wirkt sich solch eine selbstverschuldete Strafgeldzahlung auf den Länderfinanzausgleich aus?Schleswig-Holstein wird nicht das Versuchskaninchen sein zur Klärung für derartige Fra- gen, und das ist gut so.Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Umwelt- ausschuss und bei der Verwaltung und dem Ministerium bedanken, die an dem eng ab- gesteckten Zeitplan für diese Gesetzesnovelle mitgewirkt haben.Insbesondere die CDU hat ja auch einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben uns dann gemeinsam verständigt, im Verfahren den zeitlichen Notwendigkeiten Rech- nung zu tragen und sehr intensiv im Ausschuss zu arbeiten. Wir haben zu diesem Kom- plex einschließlich CDU-Entwurf und Landeswassergesetz eine Anhörung durchgeführt und im federführenden Ausschuss beraten. Insofern ist ein ordentliches Stück Arbeit vollbracht, wenn auch mit einem Ergebnis, das die CDU enttäuschen muss, weil Ihr Ge- setzentwurf keine Mehrheit finden konnte. Lassen Sie mich darauf gleich eingehen.Zuvor jedoch zu dem von SPD und Grünen vorgelegten Gesetz: Wir haben uns dabei eng an den Auftrag gehalten, nämlich das Bundesrecht präzise umzusetzen und damit die modernen Instrumente des europäischen Umweltrechts bei uns im Land zu festigen. Erleichtert wurde dieses dadurch, dass unser Landesrecht bei der Formulierung des Bundesrechts als fortschrittliche Naturschutzgesetzgebung Pate stand. Wir haben in ei- nigen Punkten auch Ergänzungen vorgenommen, z.B. durch Übernahme von Vorschlä- gen der JägerInnen und NaturschützerInnen beim Betretungsverbot der Umgebung von Bruthöhlen, Nestern und Horsten seltener bzw. gefährdeter Tierarten. Dies und anderes nach einem dicken Hauptpaket noch als Tischvorlage. Vielen Dank noch mal allen Betei- ligten, dass wir heute einen sehr ordentlichen Gesetzesentwurf vorlegen können.Zurück zur CDU: Wir haben im Dezember dazu in erster Lesung diskutiert und die CDU stand sehr einsam da. Ich habe auf Mängel der Umsetzung der bundesrechtlichen Vor- gaben hingewiesen. Der Minister sprach von einem „Tiefschlag für Pflanzen, Tiere und naturschutzorientierte Menschen“ und dass Ihr Gesetz durch die vielen Verweise und Bezugnahmen auf das Rahmengesetz im Ergebnis nicht das Dickicht lüfte, sondern län- ger und unübersichtlich werde.Kollege Konrad Nabel hat Ihnen antiquiertes Denken vorgeworfen und auf verschiedene Fehler aufmerksam gemacht. Der FDP-Kollege Günther Hildebrand – nicht einer Nähe zur Regierung verdächtig – hat bemerkenswert konkret und zwingend begründet auf Fehler aufmerksam gemacht. Wörtlich: Ihr Entwurf „öffnet Tür und Tor für Rechtsstreitig- keiten“, es sei ein „schlecht gemachtes Gesetz“. Wenigstens ihm hätten Sie doch viel- leicht entgegenkommen können mit einer Überarbeitung Ihres Gesetzesvorschlages.Wenn die einsamen Kämpfer bzw. Kämpferinnen von der CDU also von „Gesetzesdi- ckicht“ reden und sagen „Rechtstechnisch ist das eine Katastrophe“, dann fallen diese Vorwürfe genau auf Ihren Gesetzesentwurf zurück. Eine Debatte darum wollten Sie of- fenbar umgehen.Opposition heißt nicht, immer nur auf die Regierung schimpfen. Gerade, wenn man eige- ne Gesetzesinitiativen hier einbringt, müssen die auch zu Ende gearbeitet werden. Auch wenn es für die Opposition nicht immer einfach ist, weil die Arbeit oft an der Regie- rungsmehrheit scheitert. Sie müssen doch beweisen, dass Sie hier regieren könnten. Da- für verweigern Sie den Arbeitsnachweis und machen stattdessen Showpolitik. Kenn- zeichnend auch, dass Ihrem Gesetzesentwurf ein Begründungsanhang fehlt.- Sie vergessen schleswig-holsteinische Biotoptypen wie Seegraswiesen. Kann passie- ren, aber warum bessern Sie nicht nach? - Sie sagen zwar „Naturschutz nur mit den Menschen“, wollen aber Beiräte abschaffen, den Naturschutzdienst, die Umweltakademie, Sie schließen den ehrenamtlichen Naturschutz aus. - Schutzgebietskategorien schaffen Sie ab, egal dass Sie damit gegen das umzuset- zende Bundesrecht verstoßen. - Für Sie gibt es nur Vertragsnaturschutz. Wir machen das in beachtlichem Umfang und halten das für gut. - Wir unterstützen aber auch den Flächenkauf, wenn es der Schutzzweck erfordert, z.B. schätzen wir sehr die Arbeit der Stiftung Naturschutz des Landes und private Ini- tiativen wie die Stiftung des NABU. Eine Instrumentenvielfalt im Naturschutz ist auch ökonomisch sinnvoll. Ihre Politik wäre schlicht nicht bezahlbar.Die Opposition setzt sich der Frage aus, ob man sie naturschutzpolitisch überhaupt ernst nehmen kann. Das muss zum jetzigen Zeitpunkt verneint werden, was bedauerlich ist und was dem Maßstab dessen, was man unter „konservativ“ versteht, leider nicht stand- hält.Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. ***