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Jost de Jager: Das Thema sind echte Studiengebühren
Nr. 195/03 08. Mai 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deHochschulpolitik TOP 3 Jost de Jager: Das Thema sind echte StudiengebührenDer Begriff „Studiengebührengesetz“ für diesen Tagesordnungspunkt ist irreführend, denn das von der FDP-Fraktion eingebrachte „Gesetz über die Studiengebühren an staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein“ ist eigentlich ein Gesetz, im Regelfall keine Studiengebühren zu erheben, und die allermeisten Studierenden davon auszunehmen. Es ist ein Gesetz, das Studiengebühren lediglich vorsieht für Langzeitstudierende ab einer bestimmten Semesterzahl und Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen.Nun ist es keineswegs so, dass wir gegen Maßnahmen wären, die zu einer Studienzeitverkürzung führen oder Gebühren auch an den staatlichen Hochschulen einführen. Im Gegenteil! Nur wir glauben nicht, dass das vorgelegte Gesetz und das Modell der Studienkonten dieses besonders wirksam leistet. Das Ziel der CDU- Fraktion ist es nicht, Studiengebühren für Langzeitstudierende einzuführen, sondern Studiengebühren an staatlichen Hochschulen generell zu ermöglichen. Und wir glauben, dass damit qualitative Veränderungen des Studiums einhergehen, die ein Studienzeitkontenmodell oder Strafgebühren nicht leisten können.Das ist auch der Grund, weshalb wir als CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag niemals mit Anträgen in Richtung Langzeitstudiengebühren oder Gebühren für das Zweitstudium initiativ geworden sind, wie es andere Fraktionen in anderen Bundesländern oder auch CDU-geführte Landesregierungen getan haben. Wir teilen den Glauben an diese Instrumente nicht. Aber das ist nicht der Grund, weshalb wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil nicht zuletzt die Stellungnahme in der Anhörung ergeben haben, dass mit diesem Studienkontenmodell ein bürokratischer Aufwand betrieben wird, der in keinem Verhältnis zu dem gewünschten Effekt steht. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass bis auf den Einzeiler des Unternehmensverbandes keine der im Anhörungsverfahren eingeholten Stellungnahmen den Gesetzentwurf der FDP tatsächlich befürwortet. Und ich möchte verweisen auf die Fachhochschule Kiel, die deutlich gemacht hat, dass auf Grund der in der Regel kurzen Studiendauer an Fachhochschulen der Kostenaufwand für die Durchführung eines Studienkontenmodells die Einnahmen bei weitem übertreffen würde. In diesem Fall würde das Studienkontenmodell der FH Geld entziehen, nicht zuführen.Ich darf darüber hinaus zitieren aus der Stellungnahme des Deutschen Hochschulverbandes, Landesverband Schleswig-Holstein, der sich wie folgt äußert: „Inhaltlich lässt sich der mit diesem Kontenmodell betriebene gesetzliche und verwaltungstechnische Aufwand nur rechtfertigen, wenn damit ein Instrumentarium und eine Infrastruktur für eine zukünftige Erhebung von Studiengebühren auch für das Erststudium installiert werden soll.“Eben auf die generellen Studiengebühren will ich hinaus. Denn neben den organisatorischen Gründen, die gegen ein Studienkontenmodell sprechen, gibt es auch inhaltliche. Der Nachteil von Kontenmodellen und Langzeitstudiengebühren besteht darin, dass die Sanktion, nämlich die Strafgebühr, zu einem Zeitpunkt einsetzt, wenn die Studierenden eigentlich fertig werden sollen und man ihnen die letzten Schritte zum Examen nicht unnötig schwer machen sollen.Studienkontenmodelle und Langzeitstudiengebühren haben den weiteren Nachteil, dass sie Strafgebühren sind. Sie werden von den Studierenden nicht als ein wesentlicher Beitrag für ihre eigene Zukunft oder ihr eigenes Studium empfunden, sondern als eine Strafmaßnahme des Staates bei einer Leistung, von der sie ausgehen, dass sie ihnen eigentlich zusteht. Und: Sie setzen zu einem Zeitpunkt ein, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.Und eben aus diesem Grund sind wir für die Einführung genereller Studiengebühren und werden dieses auch im Zusammenhang der weiteren Beratungen über das Erichsen-Gutachten beantragen. Studiengebühren für das Erststudium bzw. Regelstudium sind für uns ein ganz wesentlicher und qualitativer Bestandteil eines neuen Hochschulfinanzierungssystems, das ist wahr. Sie verändern aber in erster Linie das Verhältnis der Studierenden zu seinem Studium, weil er auf einmal ein materielles Interesse hat, zügig fertig zu werden und weil die Gebühren ein zusätzlicher Ansporn sein kann, auch inhaltlich möglichst viel aus seinem Studium herauszuholen. Echte Studiengebühren führen ab dem 1. Semester zu einem Anreiz für eine Studienzeitverkürzung.Studiengebühren verändern allerdings auch die Stellung der Studierenden zu seiner Hochschule. Er ist nicht mehr Empfänger einer öffentlichen Leistung, sondern er ist zahlender Kunde und hat damit Ansprüche seiner Hochschule gegenüber, die er gegenwärtig nicht hat. Studiengebühren dürfen niemals nur das Notopfer der einen Generation von Studierenden für die nächste sein. Sondern Studiengebühren müssen die Studienbedingungen zeitgleich mit ihrer Erhebung merklich verbessern.Studiengebühren garantieren darüber hinaus dem Studierendem eine Mitbestimmung innerhalb der Hochschule, die weit über die derzeitige Gremienstruktur hinausgeht, indem man nämlich einfach mit seinen Füßen abstimmen kann und der Hochschule damit Ressourcen entzieht. Insofern sind sie ein Instrument, von dem die Studierenden auch wirklich etwas haben. Dies alles gilt unter der Bedingung, man muss es immer wiederholen, dass die Einnahmen aus den Studiengebühren tatsächlich an der Hochschule verbleiben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie sozialverträglich erhoben werden können, sprich, dass sie einhergehen mit einem Stipendien- und Darlehenswesen, das gewährleistet, dass Studiengebühren nicht zu dem Ausschluss bestimmter sozialer Gruppen führt. Der Blick ins Ausland zeigt allerdings, dass dies möglich ist.Ich glaube, dass hier ein Anknüpfungspunkt mit der FDP besteht, den Weg hin zur Einführung von Studiengebühren gemeinsam zu gehen. Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird den gleichen Weg gehen, wie z.B. die Länder Baden-Württemberg und Hamburg, in denen die FDP mitregiert. Ich würde mich freuen, wenn wir das Thema Studiengebühren zusammen mit der FDP im Schleswig- Holsteinischen Landtag beraten könnten.Mit dem Bericht der Erichsen-Kommission hat sich die Diskussion darüber auch in Schleswig-Holstein weiter bewegt.