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08.05.03 , 11:23 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 13: E-Government wird Verwaltungsabläufe erneuern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 08.05.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 13 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes


Thomas Rother:

E-Government wird Verwaltungsabläufe erneuern

Mit ihrem Gesetzentwurf will die FDP-Fraktion das schleswig-holsteinischen Verwal- tungsrecht in Bezug auf das sogenannte e-Government in einigen Punkten ergänzen. Der Bund hat der Entwicklung im Bereich der elektronischen Verwaltung rechtlich mit dem Signaturgesetz, der Signaturverordnung, dem Formanpassungsgesetz und der Änderung verschiedener Verwaltungsvorschriften Rechnung getragen.

Zuletzt wurde vom Bund vor diesem Hintergrund das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert. Das müssen wir in Schleswig-Holstein nachvollziehen, und ich gehe von der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Landesregierung in Kürze aus. Der FDP-Entwurf kann, da dies noch aussteht, vielleicht noch mit einbezogen werden.

Die Landesregierung hat als Punkt 2 ihrer Beschlüsse vom 25. März 2003 angegeben: „Die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung durch Behörden des Landes und der Kommunen im Rahmen der Offensive für mehr Bürgernähe und wirt- schaftliche Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein erhöhen sich, wenn die An- sätze von e-Government systematisch von Kommunen und Land weiter entwickelt werden. Die Landesregierung will noch in diesem Jahr eine entsprechende Vereinba- rung mit den Kommunen abschließen.“ Dieses Vorhaben wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Unabhängig davon praktizieren einige Kommunen in Schleswig-Holstein ja schon e- Government, und auch das Land bietet zum Beispiel Informationsdienste wie die Da- tenbank „Landesrecht“, Formulare oder die elektronische Steuererklärung an. Sofern Sie das Heftchen der Datenzentrale regelmäßig lesen, sind Sie mit den meisten Fort- schritten in dieser Hinsicht vertraut. Zu der Veranstaltung „E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein“ am 25. Juni 2003 sind ja auch alle Ab- geordneten eingeladen.

Es ist zweifellos so, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet- Anschluss verfügen und diesen auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nut- zen möchten. Umfragen sprechen von 69% der Bevölkerung, die dies wünschen. Staatliche Dienstleistungen sollen schneller und umkomplizierter in Anspruch genom- men werden können. Ein Auseinanderdriften von Wirtschaft und öffentlichem Dienst bei der elektronischen Kommunikation wäre schädlich und würde unser Land im Ver- gleich ins Hintertreffen geraten lassen.

Electronic Commerce hat Abläufe und Strukturen ganz besonders im Bankwesen, im Handel, in der Versicherungswirtschaft und natürlich allen anderen Wirtschaftzweigen verändert. Electronic Government wird die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung grundlegend erneuern. Damit muss sich nicht nur die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung ändern, auch die erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür sind zu schaffen.

Das sollten wir dann nach der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss auch ma- chen.

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