Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

08.05.03 , 11:39 Uhr
CDU

Thorsten Geißler:Landesverwaltungsgesetz modernisieren

Nr. 197/03 08. Mai 2003


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Justizpolitik TOP 13 Thorsten Geißler: Landesverwaltungsgesetz modernisieren
In seinem 24. Tätigkeitsbericht hat der Landesdatenschutzbeauftragte auf aus seiner Sicht erforderliche Veränderungen des Verwaltungsverfahrensrechtes hingewiesen, um eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu ermöglichen.
Der Bundesgesetzgeber hat diese Anregungen nur zum Teil berücksichtigt; allerdings sind Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf Bundesebene im Februar 2003 in Kraft getreten.
Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes sind bisher jedoch nicht erfolgt, so dass wir den Entwurf der FDP-Fraktion im Grundsatz begrüßen, wobei wir die einzelnen vorgeschlagenen Änderungen natürlich detailliert beraten müssen.
Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik stellt die Verwaltung vor neue Aufgaben. Inhalte jeder Art, insbesondere auch Willenserklärungen, können weltweit, schnell und grundsätzlich ohne Qualitätsverlust übermittelt werden. Hierbei stehen wir vor zwei miteinander verknüpften Aufgabenstellungen: Im Rahmen der fortschreitenden Verwirklichung der Bürgergesellschaft ist die Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung weiter zu verbessern. Hierzu sind für den Bürger übliche Standards der Informations- und Kommunikationstechnik auch durch die Verwaltung bereitzustellen. Gleichzeitig müssen auch für die Verwaltung die Vorteile der Informationstechnik weiter nutzbar gemacht werden, um die Potenziale zur Kostensenkung und Produktivsteigung ausschöpfen zu können.
Beide Aufgabenstellungen setzen voraus, dass einerseits Hindernisse für die elektronische Übermittlung von rechtsverbindlichen Erklärungen soweit wie möglich beseitigt werden, andererseits die Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr durch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen gestärkt wird. Selbstverständlich bedarf es klarer verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Umgang mit dem sogenannten e-Government. Gleichzeitig sind datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen; dies gilt nicht nur für die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger, sondern auch für die Abwicklung ganzer Verwaltungsvorgänge zwischen Behörden über das Netz.
Gefahren ergeben sich beispielsweise daraus, dass elektronische Daten auf ihrem Wege durch offene Netze für den Empfänger unerkennbar verändert werden können. Daher bedarf es beispielsweise eines sicheren Rahmens zur elektronischen Authentifizierung des Kommunikationspartners und der Überprüfung der Integrität der übermittelten Daten.
Andererseits weisen elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eine erheblich höhere Sicherheit vor Fälschung und Verfälschung auf als ein herkömmliches Dokument mit eigenhändiger Unterschrift.
Wir wollten den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion daher zum Anlass nehmen, nicht nur über Verwaltungsverfahrensvorschriften im engeren Sinne miteinander zu debattieren, sondern auch das Thema e-Government in seiner ganzen Bandbreite zu diskutieren. Weder ist die Bundesrepublik Deutschland hier im internationalen europäischen Maßstab Vorreiter, noch ist es das Land Schleswig-Holstein. Längst können in anderen Ländern in erheblich größerem Umfang Verwaltungsleistungen auf elektronischem Wege abgefordert bzw. erbracht werden.
Es ist erstaunlich, welche Fortschritte Transformationsländer gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren erbracht haben; ich nenne beispielsweise Estland. Wir haben hier leider einen erheblichen Rückstand aufzuweisen, den wir möglichst schnell aufholen sollten im Interesse der Bürger, aber auch zu Erzielung von Einsparungen.
Es verbietet sich an dieser Stelle, die von der FDP vorgeschlagenen Änderungen im Detail zu diskutieren; das muss der Ausschussberatung vorbehalten sein, wo wir auch über mögliche weitere erforderliche Regelungen miteinander sprechen sollten. Schon heute aber können wir – glaube ich – zu der Feststellung gelangen, dass es mit Hilfe des FDP-Gesetzentwurfes zur Schließung einer Lücke in unserem Verwaltungsverfahrensrecht kommen kann, und wir sollten daher alle konstruktiv uns an der Beratung beteiligen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen