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Monika Heinold zum Landesverwaltungsgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 13 – Landesverwaltungsgesetz Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 107.03 / 08.05.2003Per Mausklick ins Rathaus!Die grüne Fraktion begrüßt den Entwurf der FDP, das Landesverwaltungsgesetz zu än- dern, um die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung und BürgerInnen rechtskräftig abzusichern. Dazu gehört natürlich auch die elektronische Signatur.Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Signaturgesetz bereits die Grundlage für die elekt- ronische Kommunikation zwischen Verwaltung und BürgerInnen gelegt und er hat au- ßerdem im August 2002 das Verwaltungsverfahrengesetz des Bundes so geändert, dass die neuen technischen Lösungen genutzt werden können. Der Antrag der FDP über- nimmt nun diese Regelung für Schleswig-Holstein.Wir werden diesen Vorschlag im Innen- und Rechtsausschuss wohlwollend prüfen, denn wir wollen die virtuelle Behörde als Möglichkeit der Kommunikation und Antragstellung für alle BürgerInnen.Per Mausklick ins Amt – das wünschen sich all diejenigen, die bereits viele andere tägli- che Dinge per Internet abwickeln: Sei es die Banküberweisung oder das Shopping. Nur beim Gang ins Rathaus müssen noch „Nümmerchen“ gezogen werden, muss sich in eine Warteschleife eingereiht werden. Und die BürgerInnen müssen teilweise weite Wege fah- ren, oft ohne gute ÖPNV-Möglichkeit, um beispielsweise bei der Kreisverwaltung einen Bauantrag zu stellen oder einen internationalen Führerschein zu beantragen.Deshalb heißt es für die Verwaltung: Zukunftsfähig werden und den BürgerInnen die e- lektronische Kommunikation anbieten! Die öffentliche Verwaltung hat in den letzten Jahren viel investiert, um moderne EDV- Systeme einzuführen – die elektronische Zustellung und Entgegennahme von Formula- ren ist also möglich. Und EDV-Firmen haben inzwischen Lösungen entwickelt, um elekt- ronische Service- und Verwaltungsaufgaben so zu gestalten, dass die Daten sicher über- tragen und verwaltet werden.Nun ist der Gesetzgeber gefordert: Wir müssen die rechtliche Grundlage für das neue E- Government schaffen, damit unsere Verwaltungen kundennah und bürgerfreundlich rea- gieren können.Für die BürgerInnen hat das den großen Vorteil, dass Wege und Wartezeiten wegfallen. Für die Verwaltung hat es den Vorteil, dass die Bearbeitung von Anträgen effizienter ges- taltet werden kann.Natürlich darf es nicht dazu führen, dass BürgerInnen genötigt werden, ihre Anträge nur noch elektronisch abzugeben. Bürgerfreundlichkeit heißt immer noch, dass Ansprech- partnerInnen in der Behörde zur Verfügung stehen und freundlich weiterhelfen.Ich freue mich über den Gesetzentwurf der FDP und erwarte eine konstruktive Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. ***