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08.05.03 , 12:38 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: "Viel Sand im Getriebe der Beziehungen zwischen Land und Schulträgern"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 130/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 8. Mai 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Schulpolitik/Aufgaben der Schulträger



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: „Viel Sand im Getriebe der Beziehungen zwischen Land und Schulträgern“ In der Landtagsdebatte über die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zu den Aufgaben der Schulträger (Drucksache 15/2615, TOP 14) erklärte der bildungs- politische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Aus der vorliegenden Antwort wird deutlich:
Im Bereich der kommunalen Schulträger, in deren Verhältnis untereinander und zum Land steckt eine Menge Sand im Getriebe. Es gibt viele Probleme, die einer Lösung bedürfen.
Ein gutes Beispiel ist die Schulentwicklungsplanung. Die ist in weiten Bereichen - wenn auch nicht überall - katastrophal. Von 369 Schulträgern haben nur 129 eine Schulentwicklungsplanung vorgelegt, die über das Jahr 2001 hinausreicht. In 225 Fällen liegt den Kreisen – und dem Land - überhaupt keine Information zum gegenwärtigen Stand der Schulentwicklungsplanung vor.
Dabei wird sich in diesem Jahrzehnt - ebenso wie es bereits seit den neunziger Jahren der Fall gewesen ist - die Zahl der Schüler und die Nachfrage nach Schulangeboten erheblich verändern. Auch wenn man nicht alles planen und voraussehen kann: derzeit ist es im Gegenteil eher so, dass viele Verantwortliche nur auf ‚kurze Sicht’ agieren – oder gar nicht wissen, auf welche Entwicklungen sie sich einstellen müssen.
Regional ist die Situation sehr unterschiedlich. Die Schulträger der Kreise Plön und Dithmarschen verdienen Bestnoten, weil dort alle ‚Hausaufgaben’ erfüllt und die Kreise einbezogen sind. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat demgegenüber von keinem der dort bestehenden 59 Schulträger eine Unterlage, die über das Jahr 1999 hinausgeht. Wenn man unter solchen Bedingungen die mittelfristige
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Schulbauplanung koordinieren soll - und das ist Sache der Kreise in Abstimmung mit dem Land - , dann sind unangenehme Überraschungen nicht auszuschließen.
Versäumnisse gehen aber nicht bloß auf das Konto mancher kommunaler Träger.
Tatsache ist: das Land hat die Sache schleifen lassen. Gewiss, 1992 gab es mit den „Empfehlungen zur Schulentwicklungsplanung“ einen großen Anstoß. Danach hat das Land die Angelegenheit aber offenkundig aus dem Blick verloren. Mehrere Abstimmungsgremien zwischen dem Land und den Schulträgern, die ursprünglich eingerichtet worden waren, sind seit Mitte der 90er Jahre sanft entschlummert.
Auf die Frage nach Presseberichten aus dem Hamburger Umland, in denen in jüngster Zeit wiederholt von total überfüllten Schulgebäuden und fehlenden Klassenräumen die Rede war, heißt es in der Antwort der Landesregierung (Seite 7, Ziffer 4):
„Die Diskussion über den Schulraumbedarf wird im kommunalen Raum beim jeweiligen Schulträger geführt. Der Landesregierung liegen hierzu jedoch keine detaillierten Informationen vor. Die Landesregierung nimmt die Berichterstattung darüber in den Medien lediglich zur Kenntnis“.
Insgesamt spricht die in vielen Regionen des Landes fehlende Vorausschau auf die Schulentwicklung auch gegen noch weitergehende Wünsche nach einer Kommunalisierung der Schulen. Damit würde eher ein ‚Klein-Klein auf Pepita-Niveau’ befördert als künftig notwendig werdende stärkere Kooperation und Abstimmung zwischen benachbarten Schulträgern.
Etwa 80 Schulen liegen (nach Zahlen des Schuljahres 2001/2002) im Bereich der vom Land in den neunziger Jahren definierten Mindestgrößen oder darunter.
Ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass bei dauerhafter Unterschreitung dieser Mindestgrößen die vernünftige Lösung in einer organisatorischen Verbindung von Schulen bei weitgehender Erhaltung der Standorte zu suchen ist.
Auf Schulschließungen im Sinne einer Aufgabe von Standorten sollte man – außer in Einzelfällen – meines Erachtens aus zwei Gründen möglichst verzichten:
1. weil damit oft zusätzliche Baukosten an anderer Stelle verbunden wären; und 2. vor allem auch deshalb, weil kleine Schulen offenkundig auch eine gute ‚Lernatmosphäre’ bieten. Das so oft beschworene Bildungs-Musterland Finnland ist jedenfalls ein eindrucksvolles Beispiel: 40% aller finnischen Schulen haben bis zu 50 Schüler. 60% kommen mit bis zu 6 Lehrkräften aus. Nur 3% haben mehr als 500 Schüler.
Schulschließungen sind daher im Regelfall nicht der richtige Weg.
Organisatorische Verbindungen von Schulen, also die Einrichtung von Außenstellen oder ‚Filialen’, können jedoch, wie es 1999 bereits der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat, oft auf vernünftige Weise wirtschaftliche Gesichtspunkte mit dem Erhalt eines ortsnahen Schulangebots miteinander verknüpfen. Auf diese Weise könnten auch der Einsatz der Lehrkräfte oder die Organisation von Vertretungsunterricht effizienter gestaltet werden.
Auf diese von Rot-Grün vor vier Jahren nachdrücklich verschmähten Ratschläge des Rechnungshofes sollte man wieder zurückkommen. Das wäre durchaus auch im Grundschulbereich ein gangbarer Weg, vor allem dort, wo benachbarte Schulen nur wenige Kilometer voneinander entfernt liegen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Die Kommunen bringen als Schulträger erhebliche Mittel auf. Seit Anfang der 90er Jahre sind ihre Ausgaben in diesem Bereich von rund 250 auf über 300 Millionen Euro gestiegen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dieser Zuwachs vor allem auf stark gestiegenen Schülerzahlen zurückzuführen ist. Pro Schüler sind die Ausgaben kaum höher als vor zehn, zwölf Jahren. Mit anderen Worten: Angesichts der Preissteigerungen seit Beginn der 90er Jahre sind die Ausgaben - pro Schüler – real mit Sicherheit gesunken.
Das lässt sich exemplarisch an den Ausgaben für Lehr- und Lernmittel zeigen: bei den Gesamtausgaben für die allgemeinbildenden Schulen ein Zuwachs von rund 17 auf rund 22 Millionen Euro, pro Schüler nur eine minimale Veränderung - der durchschnittliche Jahresbetrag pro Kopf liegt im Bereich von 68 Euro.
Nach Angaben des Instituts für Bildungsmedien ist in diesem Jahrzehnt aber durch Preissteigerungen ein Kaufkraftverlust von über 30 Prozent eingetreten. Kein Wunder also, dass Schüler noch mit Büchern arbeiten, in denen die DDR noch existiert.
Die „Lübecker Nachrichten“ berichteten am 17. Januar 2003 von einer Podiumsdiskussion mit Kommunalpolitikern und 300 Schülern des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums in Lübeck:
„Dennis Jäger (18) aus dem zwölften Jahrgang … pfeffert den verdatterten Politikern sein aktuelles Physikbuch auf den Tisch: ‚Das Ding ist 20 Jahre alt, also älter als ich, total zerfleddert und fachlich nicht mehr auf dem neuesten Stand’, klagt der Schüler laut“.
Der Zeitungsbericht hat noch eine Pointe - nämlich die Reaktion eines Lübecker SPD- Kommunalpolitikers namens Pito Bernet, der dem Schüler antwortete:
„’Ja, da hast du Recht. Das finde ich auch sch…’ Allerdings könne er nichts dagegen tun, da das Land die Lehrmittel finanziere’.
Man sieht also: die SPD hat offenbar auch in Lübeck zu Recht die Kommunalwahl verloren. Die Kollegen Wolfgang Baasch und Renate Gröpel sollten außerdem dringend etwas für die politische Bildung ihrer örtlichen Parteibasis tun. Kommunalpolitiker, die keine Ahnung haben, dass kommunale Schulträger für die Lehr- und Lernmittelausstattung zuständig sind, sollte es wirklich nicht geben!
Analysiert man die Zahlen, die in der Antwort auf unsere Große Anfrage vorgelegt worden sind, so wird jedenfalls deutlich: steigende Ausgaben der Schulträger werden eher in Gebäude und Schülerbeförderungskosten investiert als in Lehr- und Lernmittel. Die Kommunen zahlen eher für Steine und Schulbusse als für Schulbücher.
Die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmitteln ist oft miserabel. Da hilft es auch nicht viel, wenn man in der Antwort auf unsere Große Anfrage (auf Seite 17 oben) den Satz lesen kann:
„Die Landesregierung und die Schulträger sind sich einig, dass der Lernmittelbestand der Schulen auf hohem Niveau gehalten werden muss“.
Konsequenzen aus dieser Erkenntnis sind nicht erkennbar.
Ich will in diesem Zusammenhang noch auf das Beispiel der Landeshauptstadt Kiel verweisen. Dort sind sämtliche Schulträgermittel budgetiert worden. An sich ist das ja ein Fortschritt. Leider zeigt die Praxis Haken und Ösen. In die Budgetierung wurden auch Mittel für Grundsteuern, Energiekosten oder Abwasser einbezogen. Im Rahmen von Sparmaßnahmen wurde vor einiger Zeit verfügt, dass die Schulen nur 80% der budgetierten Schulträgeraufwendungen erhalten. Gleichzeitig bucht die Stadt 100% der Ausgaben für Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Grundsteuern usw. ab. Mit anderen Worten: De facto müssen die Schulen erhebliche Einschränkungen bei den verfügbaren Ausgaben für Lehr- und Lernmittel hinnehmen. Unter solchen Vorzeichen wird aus dem erhofften Fortschritt durch die Budgetierung in der Realität eine unangenehme Last.
Die Landesregierung hat bislang darauf verzichtet, durch Verordnung Mindeststandards zur Ausstattung der Schulen festzulegen. Die faktische Entwicklung im Bereich der Lehr- und Lernmittelausstattung wirft jedoch die Frage auf, ob diese Praxis in allen Bereichen aufrecht erhalten werden kann.
Auch im Hinblick auf den Zustand mancher Schulgebäude ist die Frage aufzuwerfen, ob nicht in manchen Extremfällen wenigstens eine deutliche öffentliche Stellungnahme der Schulaufsicht ist - zum Teil sogar weitergehende Schritte. Ich habe vor einiger Zeit zusammen mit unserer früheren Kollegin Christel Happach-Kasan Klassenräume der Ratzeburger Realschule gesehen, die jeder Beschreibung spotten: Zugenagelte Fenster, zugeklebte Oberlichter, Wasserpfützen durch undichte Decken, Schimmelflecken an Wänden. Bei Gewerbebetrieben würden solche Räumlichkeiten amtlicherseits wohl geschlossen. Kinder werden dort weiter unterrichtet. Ich halte das für skandalös.
Es ist sicher anzuerkennen, dass viele Schulträger enorme Anstrengungen zur Sanierung und zum Neubau von Schulgebäuden unternehmen. Andere lassen die Sache aber schleifen. Insgesamt gibt es eine „Bugwelle“ von 320 Bauvorhaben mit einem Volumen von 237,4 Millionen Euro. Allein aus dem kommunalen Schulbaufonds wurden in den letzten Jahren jährlich über 30 Millionen Euro aufgewendet.
Wenn das Land einerseits jene Kommunen, die Schulträgeraufgaben vernachlässigen, stärker in die gesetzliche Pflicht nehmen sollte, darf es andererseits aber nicht andere Kosten in wachsendem Umfang auf die Kommunen abwälzen.
Auch solche Beispiele gibt es - etwa die Beteiligung der Kommunen an der Finanzierung von Schulen freier Träger. Die hierzu vom Land eingeführten Schulkostenbeiträge sind seit 1995 um fast 45% gestiegen: von 4,9 auf 7,1 Millionen Euro. Gleichzeitig stagnieren die Ausgaben des Landes für das dänische Schulwesen, und bei den anderen allgemeinbildenden Schulen freier Träger liegt der Zuwachs bei 15%. Mit anderen Worten: der Eigenbeitrag der jeweiligen Träger und die kommunalen Finanzierungsbeiträge nehmen vom Anteil her zu, der Landesanteil an den Schulfinanzen freier Träger sinkt (bei den dänischen Schulen von 53 auf 46%, bei freien Schulen deutscher Träger von 66 auf 63%).
Meine Damen und Herren, insgesamt zeigt die Antwort auf unsere Große Anfrage zahlreiche Bereiche auf, in denen erheblicher Handlungsbedarf besteht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist zum Beispiel die völlig ungeklärte Organisationsstruktur der „Regionalen Berufsbildungszentren“: Rechtsform, Beteiligung der Schulträger, Übertragung von Vermögenswerten der Träger, Budgetierung von Mitteln, Dienstherrenfunktion für das nichtpädagogische Personal: die Liste der auf Seite 24 der Antwort angeführten offenen Fragen ist geradezu haarsträubend bei einem Projekt, das die Landesregierung ohne hinreichende Klärung bereits angeschoben hat. Wer auf diese Weise Reformen anpackt, der handelt hoffnungslos dilettantisch und unverantwortlich.
Ich beantrage, die Antwort auf unsere Große Anfrage zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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