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Wolfgang Kubicki zum Maßregelvollzug: Wir halten die meisten der vorgeschlagenen Regelungen für nicht erforderlich
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 132/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 8. Mai 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki: Wir halten die meisten der vorgeschlagenen Regelungen für nicht erforderlich www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 2 (Maßregelvollzugsgesetz) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Vor ca. anderthalb Jahren kam es zu Presseberichten über die Entweichung eines Patienten aus einer Maßregelvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein. Seinerzeit war das größte Problem der Polizeibeamten vor Ort den Flüchtigen ohne aktuelles Fahndungsfoto wieder schnell aufzugreifen.Die CDU wäre nicht die CDU hätte sie nicht gleich wie bei Pawlow reagiert und reflexartig auf dieses Vorkommnis mit einem Gesetzentwurf vorgelegt. Und ebenso typisch war es, dass die Union sich nicht auf die Möglichkeit zur Erstellung von Photographien vor der Gewährung von Vollzugslockerungen beschränkte, nein, die CDU forderte gleich Erkennungsdienstliche Maßnahmen wie- die Abnahme von Fingerabdrücken, - die Aufnahme von Lichtbildern, - die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale sowie - Messungenvor der Gewährung von Vollzugslockerungen, die zum Verlassen der Vollzugseinrichtung berechtigen, obligatorisch zu machen. Fehlen eigentlich nur noch DNA-Analysen und der Kontrollkatalog wäre komplett.Der nun vorliegende Gesetzentwurf von SPD/Bündnis90/Die Grünen ist schon eine entschärfte Version gegenüber dem CDU-Entwurf. Nach diesem Entwurf wird den Verantwortlichen ein Ermessen eingeräumt, die oben genannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchzuführen.Aber selbst dieser mildere Entwurf ist aus unserer Sicht noch zu weitgehend.Wir sehen uns in diesem Ergebnis auch durch die vom Innen- und Rechtsausschuss durchgeführte Anhörung bestätigt. Für uns hat diese Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Anhörung ergeben, dass eine einzige Verschärfung im Bereich des Maßregelvollzugsgesetzes notwendig sein könnte und zwar die regelmäßige Aufnahme von Lichtbildern.Das äußere Erscheinungsbild einer im Maßregelvollzug befindlichen Person ändert sich von Zeit zu Zeit, daher kann man darüber diskutieren, ob regelmäßige Lichtbildaufnahmen zweckmäßig sein könnten, um im Falle einer Flucht ein Aufgreifen der betreffenden Person schneller möglich zu machen.Zusätzliche Möglichkeiten, wie die Abnahme von Fingerabdrücken sind hingegen nicht sachgerecht, da sie in den meisten Fällen bereits bei der Polizei sowieso vorhanden sind und sich auch mit der Zeit nicht verändern. So auch der Landesdatenschützer, der in seiner Stellungnahme zum CDU-Gesetzentwurf ausführt:„Unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit sollte auf die Ziff. 1 (Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken) verzichtet werden, zumal diese Daten bei den hier betroffenen Personen im Regelfall in den polizeilichen Unterlagen und Dateien vorhanden sein werden.“Ähnliches gilt für die weiteren Maßnahmen, die der Gesetzentwurf vorsieht.Überhaupt war die ursprüngliche Intention des CDU-Gesetzentwurfes auf die Anfertigung von Lichtbildern gerichtet, wenn man den damaligen Redebeitrag des Kollegen Geißler heranzieht. Da ist immer nur von der Notwendigkeit für Fahndungsfotos die Rede, nicht aber von Messungen oder Fingerabdrücken.Positiv bewerten wir, dass zumindest der Entwurf der Regierungsfraktionen sicherstellt, dass die Verwertung der im Maßregelvollzug erhobenen und an die Polizei weitergeleiteten Daten, nur zulässig ist, soweit dies für die Fahndung oder Identifizierung oder kriminalpolizeiliche Zwecke erforderlich ist. Diese Frage war im CDU- Entwurf noch offen gelassen worden.Positiv am SPD und Grünen Entwurf ist auch, dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen nach Erledigung der Maßregel automatisch vernichtet werden. Nach dem CDU-Entwurf war hierzu noch ein Antrag des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters notwendig.Man muss es der CDU leider immer wieder sagen. Maßstab und Voraussetzung für gesetzgeberisches Handeln, durch das in die Rechte Dritter eingegriffen wird, ist immer, dass dieser Eingriff erforderlich bzw. verhältnismäßig ist. Das gilt sowohl für die Erhebung von Daten als auch für die weitere Speicherung.Auch Strafgefangene oder Insassen von Maßregelvollzugsanstalten haben einen Anspruch darauf, dass ihre Rechte bei einer solchen Abwägung verantwortungsvoll berücksichtigt werden. Es ist nicht so, dass sie diesen Anspruch gegenüber dem Gesetzgeber durch den Eintritt in die Vollzugsanstalt verloren hätten.Wir halten die meisten der vorgeschlagenen Regelungen im Gesetzentwurf für nicht erforderlich. Wir werden ihm deshalb nicht zustimmen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/