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08.05.03 , 15:39 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Umweltzustandsbericht

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 27 – Umweltzustandsbericht Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Detlef Matthiessen: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 108.03 / 08.05.2003

Große Klasse: www.umwelt.schleswig-holstein.de !
Vielen Dank an die vielen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihrem Hause, Herr Minister, für den Bericht zum Zustand der Umwelt in Schleswig-Holstein.
Unter www.umwelt.schleswig-holstein.de kann man noch mehr Informationen bekom- men. Ich möchte dafür für meine Fraktion unsere ausdrückliche Anerkennung ausspre- chen. Diese Internet-Seite ist ganz große Klasse!
Dieses allein ist schon ein großer Fortschritt, ohne das, was darin steht, zu bewerten. Der Zugang zur Information für alle BürgerInnen, den Anforderungen der Arhus- Konvention entsprechend, ist hier vorbildlich umgesetzt und damit wird auch ein Stück in- ternationale Umweltpolitik geschrieben. Die Arhus-Konvention ist in der letzten Legisla- turperiode von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden, nachdem sich die Kohl-Regierung lange geweigert hatte.
Dieses Übereinkommen sieht grundsätzlich vor, dass Einzelpersonen und Umweltver- bänden Klagerechte im Hinblick auf umweltrechtliche Entscheidungen bzw. Verstöße ge- gen umweltrechtliche Vorschriften durch Behörden und Privatpersonen zu gewähren sind.
Um den Befindlichkeiten der alten Kohl-Regierung Rechnung zu tragen, wurden die ent- sprechenden Bestimmungen der Konvention jedoch weitgehend unter den Vorbehalt na- tionaler Gesetzgebung gestellt, so dass der Gerichtszugang in der Bundesrepublik Deutschland auch unter Zugrundelegung des Arhus-Übereinkommens grundsätzlich wei- terhin von der Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte abhängig gemacht werden konnte. Obwohl die alte schwarz-gelbe Bundesregierung in diesem und verschiedenen weiteren Punkten - trotz weitgehender internationaler Isolierung - eine Verwässerung der Arhus- Konvention durchsetzen konnte, hat sie sich außerstande gesehen, die Konvention zu zeichnen. Der Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat dafür gesorgt, dass wir in diesem Bereich zukünftig der internationalen Entwicklung nicht mehr hinterherhinken.
In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene war hierzu insbesondere ge- regelt und ist auch umgesetzt worden, dass die Umweltverbände ein Verbandsklagerecht erhalten. Mit dieser Maßnahme wird - nachdem die alte Bundesregierung in diesem Punkt jahrelang beharrlich eine restriktive, wenig bürgerfreundliche Politik vertreten hat - eine Trendwende im Bereich "Rechtsschutz" herbeigeführt, wie wir es in Schleswig- Holstein ja schon lange kennen und wie zuvor ja bereits in 12 Bundesländern das Ver- bandsklagerecht etabliert war.
Wir haben gestern das Naturschutzgesetz unseres Landes novelliert. Darin steht, dass die Natur um ihrer selbst willen zu schützen ist. Tiere, Pflanzen und Naturräume haben aber keine Stimme, können sich nicht ihre Interessen und Schutzbedürfnisse durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Deshalb ist die Einführung des Verbandsklagerechts nur folgerichtig, um die Interessen des Naturschutzes wirksam zu stärken.
Ergebnis der Politik in Bund und Land: Rechtsschutz für BürgerInnen und Verbände wird internationaler Standard und ist in der Bundesrepublik Deutschland schon weit fortge- schritten.
Voraussetzung der Wahrnehmung von Rechten ist der Zugang zu Information. Und dazu dient der Bericht hier an den Landtag als – auf neudeutsch - hard copy und vor allem der Umweltbericht im Internet. Es ist ja auch so, dass eine ordentliche Informationsgrundlage oft zu mehr Einsicht führt und damit zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen führen kann.
Zu den Inhalten des Berichtes: Es gibt Licht und Schatten in der Umweltentwicklung. Der Schutz von Naturräumen hat große Fortschritte gemacht.
In Zahlen: 16.000 ha - von der Stiftung erworbene Naturschutzfläche. Dies ist dauerhaft unter Schutz und mit weitgehender Bewirtschaftungseinschränkung. 9800 ha Natur- schutzgebiete neu in den letzten zehn Jahren; auch hier dauerhafter Schutz. Zirka 7.500 ha Vertragsnaturschutz; dies macht Sinn, wenn mit gewissen Einschränkungen gewirt- schaftet werden soll. Der Schutz besteht aber nicht auf Dauer, sondern nur für die Dauer des Vertrages. Also eine Aufteilung von: Hälfte Flächenkauf, Naturschutzgebiete und Vertragsnaturschutz je grob ein Viertel.
Frau Todsen-Reese, die CDU will einseitig nur Verträge im Naturschutz. Daher an dieser Stelle noch mal: Dieser Erfolg des Naturschutzes in Schleswig-Holstein als Langfristpoli- tik ist nur oder auch nur überwiegend mit Vertragsnaturschutz nicht zu finanzieren. Wir brauchen also weiterhin einen Mix an Instrumenten aus ökonomischen und fachlichen Gründen, und die Erfolgszahlen zeigen das deutlich.
Trotzdem zeigen Schlagzeilen wie „Dem Hecht geht’s schlecht“, dass es vor allem im Ar- tenschutz noch große Probleme gibt. Ich empfehle die letzte Ausgabe der Zeitschrift „Be- trifft: Natur“, die mit „Rote Liste, Gewinner und Verlierer“ titelt, zur Lektüre.
Zu den Schattenseiten gehört auch der immer noch ungehemmte Flächenverbrauch in Schleswig-Holstein durch Siedlung und Verkehrsflächen. Vier Hektar pro Tag klingt zu- nächst mal nicht beängstigend, das sind aber 1460 ha im Jahr, das ist 1,5 mal die Fläche vom Wesselburener Koog Jahr für Jahr. In Deutschland gesamt sind das 130 ha pro Tag, und folgt man den Zahlen des Statistischen Bundesamtes wäre Deutschland in 70 Jah- ren zugepflastert.
Wenn wir Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch entkoppeln können, dann muss das auch für den Flächenverbrauch möglich sein.
Landesplanung muss also nicht nur gute Ziele haben, sondern diese Ziele müssen auch erreicht werden.
Ich weise hier bewusst auf das Thema hin, weil Flächenverbrauch ein wichtiges Thema ist, aber in der Wahrnehmung nicht nur der breiten Öffentlichkeit ein Stiefmütterchenda- sein führt, es wird auch von der Fachwelt und der Politik viel zu wenig beachtet.
Ich muss mich aus Zeitgründen auf diese zwei Themen des Berichts beschränken. Mit vielen weiteren Themen wie Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft, Luft, Boden, Gentechnik u.a. haben wir uns in Spezialdebatten hier im Hohen Hause bereits beschäftigt und wer- den es auch weiter tun. Wir sollten den Bericht und die daraus abzuleitenden Schlussfol- gerungen im Ausschuss vertiefen.

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