Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

08.05.03 , 16:41 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den Landesstiftungen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 15 – Landesstiftungen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 110.03 / 08.05.2003 Notwendig sind: Stärkere Kontrolle, bessere Vermögensverwaltung und eine Minimierung des Risikos!
Der Bericht des Landes über die finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Stiftungen Fondsvermögen ist sehr hilfreich, um die Frage zu beantworten, was wir zukünftig än- dern müssen, damit nicht – wie geschehen – Vermögenssubstanz von Stiftungen aufge- zehrt wird, wodurch, wie bei der Energiestiftung, die Zweckerfüllung der Stiftung zumin- dest beeinträchtigt ist.
Deshalb bedanke ich mich bei den Antragstellern für den Berichtsantrag, bei der Verwal- tung für den Bericht und beim Landesrechnungshof für die Prüfung der öffentlich- rechtlichen Stiftungen, wodurch ja der Ball ins Rollen gekommen ist.
In der Sache bezieht die grüne Fraktion folgende Position:
- Öffentlich-rechtliche Stiftungen müssen sicherstellen, dass ihr Vermögen so angelegt wird, dass der Stiftungszweck in der Regel mit dem Ertrag erfüllt werden kann. Dabei ist natürlich einzubeziehen, dass schon aufgrund der Inflationsrate eine gewinnbringende Anlage des Vermögens notwendig ist.
- Das existierende Stiftungsgesetz des Landes lässt den Stiftungen sehr viel Freiheiten, „Eigenverantwortliches Sondervermögen“ war das Ziel bei der Gründung von Stiftungen, die Rechtsaufsicht durch das Innenministerium gilt nur sehr eingeschränkt. Andere Bun- desländer haben schärfere Kontrollen eingebaut. Meine Fraktion plädiert für eine stärke- re Kontrolle durch die Rechtsaufsicht des Landes, damit für die Landesregierung zumin- dest früh erkennbar wird, wenn die Stiftungen ihr Kapital verzehren. - Entscheidungs- und Kontrollgremien müssen auch personell voneinander getrennt sein und außer dem fachlich zuständigen Ministerium muss immer das Finanz- oder Innenmi- nisterium über den Verwaltungsrat vertreten sein, um die Rechtsaufsicht zu gewährleis- ten. Wir müssen darüber diskutieren, wie wir die ordnungsgemäße Verwaltung des Stif- tungsvermögens besser sicherstellen können als bisher.
- Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, „Richtlinien für die Vermögensanlage der öffentlich-rechtlichen Stiftungen“ zu erarbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass Stiftungen ihre Kapitalanlagen so wählen, dass das Risiko minimiert und abgesichert wird, dass es aber dennoch möglich ist, Aktien beizumischen. Wir sollten im Finanzaus- schuss darüber diskutieren, ob die bisherige Beratung z.B. durch die Landesbank aus- reicht, ob es zu einer Pflichtberatung oder zu einer Zentralisierung der Vermögensver- waltung im Finanzministerium kommen soll.
- Der Aktienanteil der Vermögensanlage muss begrenzt sein und überproportionale Ge- winne müssen als Rücklage für eventuelle Verluste thesauriert werden.
Der Bericht macht deutlich, dass sich die Stiftungen in den letzten Jahren sehr unter- schiedlich verhalten haben: Während die Einen vorbildlich das Stiftungsvermögen zu- sammengehalten und vermehrt haben, haben Andere zu sehr auf Risiko gesetzt und die Vermögenssubstanz verringert.
Lobend erwähnen möchte ich die Technologiestiftung, bei der bislang zu keiner Zeit Ver- luste eingetreten sind und die Gewinne nicht ausgeschüttet hat, sondern Reserven gebil- det hat.
Problematisch ist die Vermögensentwicklung der Kulturstiftung. Hier wurde das Stif- tungsvermögen unterschritten, so dass die 500.000 Euro, die das Land aus dem Verkauf des Schlosses Plön zugestiftet hat, praktisch dazu dienen müssen, die bisherige Grö- ßenordnung des Stiftungsvermögens wieder zu erreichen. Dazu waren die Mittel aber nicht gedacht. Auch wenn es sich bisher nur den Buchwert des Vermögens und nicht um tatsächlich realisierte Verluste handelt kann ich diese Entwicklung nicht gut heißen.
Zu kritisieren ist aber vor allem die Energiestiftung in Ihrem Umgang mit dem Stiftungs- vermögen, hier wurde zumindest aus Sicht der Rechtsaufsicht die Zweckerfüllung der Stiftung aktuell beeinträchtigt. Der Bericht zeigt die Rechtsverstöße der Stiftung auf und macht deutlich, dass auch Stiftungsrat nicht in alle Entscheidungen eingebunden war. Die Energiestiftung muss ihr Verhalten zukünftig ändern.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen