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09.05.03 , 11:11 Uhr
SPD

Ingrid Franzen zu TOP 25: Nicht jedes Mittel darf Recht sein oder Recht werden

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 09.05.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 25 – Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse


Ingrid Franzen:

Nicht jedes Mittel darf Recht sein oder Recht werden

Das grundsätzliche Thema des CDU-Antrages, der Schutz der Bevölkerung vor Sexu- alstraftätern – so auch die Überschrift – ist wichtig. Die jeweils sehr umfangreiche (an- dere Adjektive erspare ich uns) Berichterstartung über aktuelle Fälle, Umfragen bei der Bevölkerung, die nahezu jedes Mittel sanktionieren würden, die hohe Bereitschaft von Männern an freiwilligen DNA-Analysen sind deutliche Hinweise darauf. Trotzdem oder auch gerade deshalb gilt es für alle Verantwortlichen wie Polizei, Justiz und Politik als Gesetzgeber und Kontrollorgan: Das Gehirn muss eingeschaltet bleiben.

Es fragt sich bei dem vorgelegten Antrag: Hält er, was er verspricht? Oder deutlicher: gute Verpackung, d.h. Überschrift, aber nichts drin? Das möchte ich mit einigen kriti- schen Hinweisen und Fragen gerne belegen:

Ihr Vorschlag, DNA-Analysen ohne Gefährlichkeitsprognosen, d.h. ohne wenn und a- ber zu nehmen, verletzt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ihnen ist sicher bekannt, Herr Geißler, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 14.12.2000 festgestellt hat, dass jede DNA-Analyse ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informelle Selbstbestimmung ist. Wie wollen Sie die Verhältnismäßigkeit transpa- rent begründen, ohne die im geltenden § 81 g StPO vorgeschriebene Gefährdungs- prognose?
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die weiteren Bedenken kommen aus dem Datenschutz. Ehrlich gesagt, erinnert mich Ihr Vorstoß wie viele anderen öffentlich geforderten Maßnahmen (z.B. alle Männer DNA-Analysen zu unterziehen) ein bisschen an George Orwell und Big Brother is Wat- ching You. In seinem gestern vorgestellten Bericht 2001/2002 meldet der Bundesda- tenschutzbeauftragte sogar gegen die erhebliche Ausweitung freiwilliger DNA- Analysen erhebliche Bedenken an. Was würde er, was wird Herr Bäumler zu Ihrem Antrag sagen?

Ferner möchte ich auf durch das Bundesverfassungsgericht am 15.3.01 entschiedene vier Fälle verweisen, wobei es sich allerdings um bereits Verurteilte handelte, nicht um Beschuldigte, bei denen ein Anfangsverdacht reichen würde. Das Gericht hat in allen Fällen eine Einzelfallprüfung als unumgängliche Vorraussetzung für eine DNA-Analyse gefordert .Auch dieser Forderung wird Ihr Antrag nicht gerecht.

Das Thema ist wichtig, aber mit hoher Sensibilität zu behandeln. Nicht jedes Mittel darf recht sein oder Recht werden. Für die SPD-Fraktion verbietet es sich, die Grundsätze des Strafprozesses als hohes Gut unseres Rechtsstaates nach Belieben zu dehnen.

Ich beantrage, den Antrag zur abschließenden Behandlung in den Innen- und Recht- sauschuss zu überweisen.

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