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09.05.03 , 11:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Die DNA-Analyse darf deshalb auf keinen Fall zu einer Standardmaßnahme im Rahmen der Identitätsfeststellung werden

1 FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 138/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 9. Mai 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL

Wolfgang Kubicki: Die DNA-Analyse darf deshalb



www.fdp-sh.de auf keinen Fall zu einer Standardmaßnahme im Rahmen der Identitätsfeststellung werden In seiner Rede zu TOP 25 (Einsatz der DNA-Analyse) sagte der innen- und rechtspolitische sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Bereits im Mai 2001 hat die CDU-Fraktion im Rahmen des Berichtes der Landesregierung zur Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes bemängelt, dass es bei der Entnahme von Körperzellen für die DNA- Identitätsfeststellung einer „Gefährlichkeitsprognose“ über den Beschuldigten bedarf.
Jetzt wird von der CDU eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Abschaffung einer solchen Prognose eingebracht.
Wir können direkt froh sein, dass die CDU in Schleswig-Holstein nicht dem rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU- Landesgruppe, Wolfgang Zeitlmann, gefolgt ist, der eine vorbeugende Datei mit DNA- Daten der gesamten männlichen Bevölkerung mit der Begründung fordert, dass dies einer verstärkten Abschreckung potentieller Täter dient. (Wieso Herr Zeitlmann die DNA-Daten der weiblichen Bevölkerung nicht will, ist allerdings nicht so recht bekannt.)
Doch mit einer solchen Begründung müsste man von jedem Einwohner dieser Republik rein vorsorglich Fingerabdrücke oder gar Stimmproben abnehmen – und wie weit eine solche „Abschreckung“ potentieller Täter wirkt, haben die USA seit Anwendung der Todesstrafe praktisch erfahren: Es bewirkt gar nichts.
Nach Verbrechen, wie dem Mord an kleinen Kindern, ist es natürlich verständlich, wenn nach schnellen Wegen gesucht wird, solche Untaten zu verhindern.
Eine schnelle Aufklärung sind wir der Gesellschaft, den Eltern des Kindes und auch dem Opfer selbst schuldig. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Doch bei allem Verständnis für eine verbesserte Aufklärung: Das in unserer Verfassung verankerte Menschenbild geht zu Recht gerade nicht davon aus, dass jeder kleine Ladendieb ein potentieller Erpresser, Vergewaltiger oder sonstiger Straftäter ist, den der Staat vorsorglich überwachen muss und für den Fall des Falles weitergehende Beweismittel vorhält, um Fahndungs- oder Aufklärungsverzögerungen auszuschließen.
Deshalb gilt in diesem Land noch immer die Unschuldsvermutung. Das ist auch gut so, denn straffällig gewordene Personen dürfen nicht für ihr zukünftiges Leben dem Generalverdacht unterworfen werden, dass sie wieder Straftaten begehen werden.
Die DNA-Analyse darf deshalb auf keinen Fall zu einer Standardmaßnahme im Rahmen der Identitätsfeststellung werden. DNA-Proben helfen zwar bei einem konkreten Verdachtsmoment durchaus, schwerwiegende Mord- und Vergewaltigungsdelikte aufzuklären – für Massendelikte sind diese aber unverhältnismäßig. Um so mehr stört es, wenn die CDU der Bevölkerung weiszumachen versucht, dass es sich bei einer DNA-Probe lediglich um eine verbesserte Version des klassischen Fingerabdruckes handelt.
Die CDU muss endlich damit aufhören, den Bürgern vorzugaukeln, dass nur durch schärfere Gesetze oder größere technische Überwachung mehr Sicherheit erzielt wird.
Die DNA-Analyse geht weit über die Bestimmung, ob jemand Täter oder Nichttäter ist, hinaus. Wissenschaftler haben eindeutig bekräftigt, dass eine solche DNA-Analyse Rückschlüsse auf weitaus mehr Kriterien zulassen, als offiziell abgespeichert werden.
Wer den jährlichen Tätigkeitsbericht des Landesdatenschützers liest, kann dann auch erahnen, was oftmals mit einmal durch staatliche Institutionen erhobenen Daten passieren kann. Machen wir uns doch nichts vor: eine solche Datei weckt schlicht Begehrlichkeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung des „genetischen Fingerabdrucks“ präzisiert. Danach kommt den Gerichten eine sehr weitgehende Pflicht zur Prüfung sämtlicher für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr aussagefähiger Unterlagen und Informationen zu.
Die Entscheidungen müssen sich mit allen für oder gegen eine „Negativprognose“ sprechenden Umstände auseinandersetzen und in der Begründung zu ihnen Stellung beziehen.
Diese materiell-rechtlichen Anforderungen können nicht einmal durch die Einwilligung des Betroffenen ersetzt werden, da dieser nicht für sich selbst über das Vorliegen der erforderlichen Schwere der Anlasstat und der Wiederholungsgefahr entscheiden kann.
Ein Verzicht auf den Richtervorbehalt bei Anordnung einer konkreten Probenentnahme bei einem einzelnen Tatverdächtigen ist deshalb in einem Rechtsstaat undenkbar.
Wenn selbst bei einer Hausdurchsuchung der Richtervorbehalt zwingend vorgeschrieben ist, kann bei dem ungleich schwereren Eingriff der DNA-Analyse darauf nicht verzichtet werden, da er fundamentalen Prinzipien des Rechtsstaats konterkarieren würde.
Für einen derart empfindlichen Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen– dessen Auswirkungen sich bis weit in die Zukunft des Betroffenen auswirken kann - können die Strafverfolgungsbehörden keinen Freibrief bekommen, sondern es ist vielmehr eine erhöhte rechtsstaatliche Kontrolle geboten.
Deshalb ist der Antrag der CDU abzulehnen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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