Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.05.03 , 11:49 Uhr
SSW

Gottesbezug: Verfassung und persönlichen Glauben nicht vermischen

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05

Kiel, den 8.05.2003 Anke Spoorendonk Es gilt das gesprochene Wort
„Verfassung und persönlicher Glaube dürfen nicht mit einander vermischt werden.“

TOP 26 Gottesbezug in der europäischen Verfassung (Drs. 15/2646)

Eine Verfassung gilt für alle Menschen. Sie soll das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern
sowie zwischen den Bürgern regeln und sie soll dabei über den Unterschieden zwischen den
Menschen stehen. Eines soll eine Verfassung aber gewiss nicht: Menschen danach unter-
scheiden, ob sie nun an Gott glauben, an etwas anderes glauben oder an gar nichts, das unser
Leben steuert. Entscheidend ist, dass all diese Menschen auf gemeinsame Werte verpflichtet
werden, die unserem irdischen Zusammenleben einen ethischen Rahmen geben.

Alle Entwürfe für einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung – sei es nun der aus der
polnischen Verfassung abgeleiteten, den aus der deutschen Verfassung abgeleiteten oder dritte
– alle spalten die Bevölkerung auf in diejenigen die sich vom Gottesbezug angesprochen füh-
len und in „sonstige“. Wir meinen, dass wir Verfassungsrecht und den höchst persönlichen
Glauben von einem Teil der Menschen in Europa – einem Großteil, aber eben nur einem Teil
– nicht miteinander vermischen dürfen. Deshalb lehnen wir den CDU-Antrag entschieden ab.

Es ist ja durchaus nicht so, dass die Frage religiöser Werte in einer europäischen Verfassung
keine Rolle spielen wird. Die Grundrechtecharta soll komplett in die Verfassung aufgenom-
men werden, und darin findet sich an vier Stellen einen Bezug zur Religion. Es wird Religi-
onsfreiheit garantiert, die Diskriminierung aufgrund von Religion und Weltanschauung wird
verboten, der Vielfalt der Religionen wird Rechnung getragen. Und außerdem – das erscheint
www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de 2



in diesem Zusammenhang am wichtigsten – steht gleich zu Beginn der Präambel: „In dem
Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die un-
teilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und
der Solidarität.“ Ich finde, dies ist genug. Schon diese Formulierung ist in Europa umstritten,
denn die Präambel der Grundrechtecharta enthält in ihrer deutschen Fassung damit bereits ei-
nen Religionsbezug, der so in den französisch- und englischsprachigen Varianten nicht vor-
handen ist - und vor allem von den Franzosen auch bestimmt nicht so gewollt wird.

Wer sich auf eine gemeinsame Wertegrundlage in Europa beruft, und diese mit der christli-
chen Prägung vieler Jahrhunderte gleichsetzt, wer damit einen Gottesbezug in der Verfassung begründet, der sei daran erinnert, dass Kultur in Europa auch andere Grundlagen hat. Die
Werte der Aufklärung, die nicht zuletzt in der französischen Revolution mit der nachfolgen-
den laizistischen Verfassung in Frankreich ihren Ausdruck fanden, sind ebenso konstitutive
Elemente heutiger gemeinsamer europäischer Wertvorstellungen. Dem sollte man auch Re-
spekt zollen.

Die Diskussion um einen Gottesbezug in der europäischen Verfassung erinnert mich leider
ein wenig an die leidvolle „Leitkulturdebatte“. Diesmal wird auf die Werte der christlichen
Religion abgestellt. Aber auch wenn die Ursprünge der europäischer Werte zweifellos auch
im Christentum zu finden sind, so sind sie längst auch zu einem Bestandteil unserer säkularen
Werteordnung geworden, wie sie in der Menschenrechtscharta oder im Verfassungsrecht ih-
ren Ausdruck finden. Werte wie die Menschenwürde, Frieden, Versöhnung, Freiheit, Gerech-
tigkeit, Solidarität, Nachhaltigkeit, Toleranz, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlich-
keit und Minderheitenschutz tragen im Grundsatz dem christlichen Menschenbild Rechnung,
sie spiegeln aber auch unsere säkularen Forderungen an eine humane Gesellschaft wider. Die-
se Werte sind auch nahezu vollständig in der Grundrechte-Charta enthalten. Deshalb hat der
Landtag die Forderung unterstützt, die Charta komplett in den Verfassungstext aufzunehmen.
Das reicht.



www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen