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Karl-Martin Hentschel zum Gottesbezug in der europäischen Verfassung
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 26 – Aufnahme des Gottesbezuges in die Europäische Verfassung Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 115.03 / 09.05.2003„Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“„Jeder soll nach seiner Fasson selig werden soll“ so lautet das bekannte Diktum Fried- richs des Großen. Mit der Verkündung der Religionsfreiheit begann der Aufstieg Preu- ßens – Tausende von hochqualifizierten Handwerkern besonders aus Frankreich ström- ten nach Preußen und schufen die Basis für den wirtschaftlichen Aufschwung dieses ar- men Landes.Natürlich hat für die Grünen die europäische Entwicklung und die Diskussion über eine europäische Verfassung eine hohe Bedeutung. Deshalb ist Außenminister Joschka Fi- scher als deutscher Vertreter persönlich Mitglied im Verfassungskonvent.Wir Grüne schätzen unser christlich-abendländisches Kulturerbe, das gehört zur deut- schen und europäischen Geschichte. Wir sind aber klar dagegen, dass der Gottesbezug in die europäische Verfassung kommt.Es war die französische Revolution mit ihren Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Brüder- lichkeit, die in ihren Auswirkungen eine klare Trennung von Staat und Kirche durchsetzte. Frankreich ist trotzdem ein religiöses, christliches und katholisches Land geblieben, ohne dass ein staatlicher, verfassungsmäßiger Bezug auf Gott besteht. Viele Staaten haben den Grundsatz „Trennung von Staat und Kirche“ übernommen.Religion ist reine Privatsache – das ist auch unsere Auffassung. Wir wissen uns dabei in guter europäischer Tradition, in der Tradition der Gewaltenteilung und Demokratie und in der Tradition der Aufklärung.Schauen wir in den nahen Osten, dann wird sehr schnell klar, welchen aktuellen Bezug diese Debatte hat. Das gilt für die arabischen Staaten wie für Israel. Es war ein historisches Signal, dass bei der Neugründung des türkischen Staates Kemal Atatürk die Trennung von Staat und islamischer Religion ausdrücklich verfassungsrecht- lich festschreiben ließ. Er tat das mit Hinweis auf die französische Revolution. Wie wür- den wir heute reagieren, wenn die Türkei ihre Verfassung ändern würde und einen Be- zug zu Allah explizit in die Verfassung aufnehmen würde?Es ist zumindest gut, dass der vorgeschlagene Text zum Gottesbezug sich nicht aus- drücklich auf christliche Religionen bezieht. Einbezogen ist der christliche Gott, der jüdi- sche Gott und Allah des Islam. Weltweit gibt es aber viele Religionen, die mehrere Gott- heiten haben, der Hinduismus, der Buddhismus, der Schintoismus und viele andere mehr. Diese Religionen werden mit dem Gottesbezug ausgegrenzt.Wir müssen uns entscheiden, welcher Tradition wir folgen wollen. Wollen wir Europa als christliche Institution in Abgrenzung zu restlichen Welt definieren. Oder wollen wir der säkularen Tradition der Aufklärung, der Trennung von Kirche und Staat folgen.Gestatten sie mir zu schließen mit einem Zitat von Schopenhauer. Der sagte: „Die Reli- gion ist eine Krücke für schlechte Staatsverfassungen.“ Und eine solche wollen wir für Europa nicht! ***