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14.05.03 , 13:33 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Gefahrhundegesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 117.03 / 14.05.2003



Gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen
Zur Berichterstattung über ein neues Gefahrhundegesetz erklärt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich:
Wir begrüßen den neuen Ansatz des Ministers. Wir haben uns immer für einen Wesens- test des Hundes und den Sachkundenachweis des Hundehalters ausgesprochen. Darin waren wir uns mit Hundehaltern und Tierschützern einig. Wir gehen davon aus, dass ge- fährliche Hunde – egal welcher Rasse - grundsätzlich einen Maulkorb tragen müssen. Erst ein Wesenstest würde sie und ihre Halter von der Verpflichtung befreien. Ein Prob- lem besteht schon jetzt darin, dass weder Ordnungskräfte noch Passanten wissen kön- nen, ob ein Hund gefährlich ist. Aus unserer Sicht ist daher zusätzlich eine für Passanten sichtbare Kennzeichnung „geprüfter“ wie „ungeprüfter“ Hunde erforderlich.
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