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12.06.03 , 11:21 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Diskussion um die Standardöffnung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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ist Luftblasendiskussion Nr. 146.03 / 12.06.2003


Zur Stellungnahme des Landesrechungshofes zum CDU-Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, Monika Heinold:
Seit einigen Jahren wird in Schleswig-Holstein von FDP und CDU gefordert, ein Stan- dardöffnungsgesetz zu verabschieden. Die Begründung ist immer die gleiche: Bürokratie soll abgebaut werden und die Kommunen sollen finanziell entlastet werden. Außer dem Kindertagesstättengesetz fällt den Rufern in der Wüste aber kein konkretes Beispiel ein, wo sie denn gerne Standards abbauen wollen – deshalb werden auch keine konkreten Änderungsvorschläge für einzelne Gesetze vorgelegt, sondern es wird immer nur eine pauschale Öffnung von Standards gefordert. Orientiert wird sich dabei an dem Standard- öffnungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die CDU hat mit ihrem Entwurf eines „Vorgabenbereinigungsgesetzes“ nun einen erneu- ten Anlauf im Landtag genommen, der den Intentionen des altes FDP Entwurfes ent- spricht (dem die CDU nicht zugestimmt hatte).
Der Landesrechnungshof hat nun den CDU-Vorschlag bewertet (Umdruck 15/3443) und stellt fest, dass die mehrjährigen praktischen Erfahrungen in Mecklenburg-Vorpommern mit dem dortigen Standardöffnungsgesetz, das im Jahre 2000 verabschiedet wurde, äu- ßerst ernüchternd ausfallen: Lediglich vier Gemeinden haben seit In-Kraft–Treten des Gesetzes einen Antrag gestellt. Nur zwei Anträge konnten positiv entschieden werden, da die beiden anderen Anträge das Ziel hatten, von bundesrechtlichen Standards befreit zu werden.
Wir hoffen, dass CDU und FDP nun von ihrer Behauptung – man können mit einem Standardöffnungsgesetz die finanziellen Probleme der Kommunen lösen – ablässt und sich statt dessen unserem Landtagsantrag für eine wirksame Gemeindefinanzreform an- schließt und mit uns die notwendige Diskussion über eine Gebietsreform führt.
Erfreulich ist, dass der Rechnungshof auch mal die Vorschläge der Opposition prüft und unsere Einschätzung bestätigt, dass CDU Gesetzentwurf die Probleme der Kommunen nicht lösen wird. ***

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