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18.06.03 , 15:40 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Landeswassergesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 4 – Änderung des Landeswassergesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 153.03 / 18.06.2003

Ein wichtiger Baustein europäischer Umweltpolitik
Mit der Verabschiedung des neuen Wassergesetzes für Schleswig-Holstein setzen wir einen weiteren wichtigen Baustein der europäischen Umweltpolitik bei uns um: Die europäische Wasserrahmenrichtlinie mit ihrer Zielsetzung, die ökologische Qualität aller europäischen Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen.
Ich möchte mich bei allen Mitwirkenden für die geleistete Arbeit bedanken, bei den Kollegin- nen und Kollegen der SPD, aber auch bei der Opposition, bei den Verbänden und dem Ministerium. Herausgekommen ist ein aus Sicht meiner Fraktion sehr gutes, erfolgverspre- chendes Gesetz, eine sehr strukturierte und pragmatische Umsetzung der EU-Vorgaben, an die man sich bewusst eng gehalten hat. „Guter ökologischer Zustand“ bis 2015, so lautet die Zielsetzung, in der sich verschiedene Gesichtspunkte wiederfinden:

Ausgehend von einer integrierten Betrachtung der zu bewirtschaftenden Flussgebietseinhei- ten, die alles einschließt, Bach, Tümpel, Teich, Fluss, See, Küste und das Grundwasser, wird für das Wasser ein sauberer Zustand angestrebt. Dabei sind bei uns durch die nahezu flä- chendeckende Klärung der Abwässer, durch phosphatfreie Waschmittel und strengere Vor- prüfungen von Pestiziden und dergleichen sehr beachtliche Fortschritte erzielt worden.

Es bleiben noch Probleme durch die Landwirtschaft, eine nicht optimal funktionierende Klä- rung der Abwässer, vor allem aber auch durch diffuse Stoffeinträge aus der Luft auf die Flä- chen aus den Quellen Energie, Verkehr und Landwirtschaft. Dieses ist jedoch durch das Wassergesetz nicht zu regeln. Für das Wasser kann man weitgehend sagen: Die Chemie stimmt in Schleswig-Holstein, was für die EU insgesamt noch lange nicht überall und beson- ders in den zukünftigen Beitrittsländern nicht zutrifft. Es gibt in Schleswig-Holstein das Algenfrüherkennungssystem (AlgFES) des Landesamtes für Natur und Umwelt. Es arbeitet im Auftrage des Umweltministeriums und überwacht an ca. 40 Messstellen die Küstengewässer Schleswig-Holsteins und beobachtet Massenentwick- lungen von Kleinalgen. Damit nimmt es eine wichtige Aufgabe für Tourismus und Fischerei- wirtschaft.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Schutz des Grundwassers als Bestandteil eines guten öko- logischen Zustandes. 2/3 des Trinkwassers der EU wird aus Grundwasser genommen, in Schleswig-Holstein sind es 100 %. Auch für Grundwasser soll eine gute chemische Qualität erreicht werden. Das ist nicht immer einfach, weil zwischen Ausbringung von Stoffen in das Medium Boden und dem Eintritt in das Medium Grundwasser sehr lange Zeiträume vergehen können. In Schleswig-Holstein musste bereits die große Mehrheit oberflächennah entneh- mender Brunnen geschlossen werden, was als schleichender Vorgang von der Öffentlichkeit wenig beachtet wird. Also: Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein ist durchaus ein The- ma.

Dritter Gesichtspunkt der angestrebten guten ökologischen Qualität ist das Gewässer als Le- bensgrundlage für Tiere und Pflanzen, also die Lebensbedingungen für Wasser- und Ufer- pflanzen, für Fische, Säugetiere, Vögel, Mikroorganismen, Flusskrebse, die ja Indikatoren von sauberen Gewässern sein sollen. Hier gibt es noch viel zu tun.
Die Sünden der Vergangenheit, Begradigung, Verrohrung und andere wasserbauliche Kunststücke und Verbauungen stehen heutzutage einer Philosophie des Rückbaus zu natur- näheren Zuständen gegenüber. Diese moderne Auffassung von Wasserwirtschaft gibt es bei uns schon länger, Stichwort: Integrierter Fliessgewässerschutz. Die Europäische Wasser- rahmenrichtlinie und das neue Landeswassergesetz geben dazu kräftigen Rückenwind.
Wer sich die Karte über die Aufteilung der Flussgebietseinheiten betrachtet, kann leicht die hydraulischen Besonderheiten Schleswig-Holsteins erkennen: Wir haben viel Wasser. Es gibt über 1.000 Kilometern Seeküste, 65 größere und 300 kleinere Seen, und es entwässern 27.000 Kilometer – das ist der halbe Erdumfang – Fließgewässer unser Land, das meiste davon geht in die Nordsee. Unser Land ist flach, es liegt also auf der Hand, dass das Thema Wasserabfluss von entscheidender Bedeutung ist.
Der SSW hat in seiner Initiative in den §38 und 55 darauf noch einmal besonderes Augen- merk lenken wollen. Dem wollten wir allerdings so nicht folgen, um nicht das eine Ziel, das zweifellos ein wichtiges ist, singulär hervorzuheben. Wir haben das im Ausschuss intensiv erörtert. Das Neue in der Philosophie der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Landeswassergesetzes ist eben die gleichberechtigte Stellung mehrerer Ziele, die produktiv zueinander organisiert werden müssen. Beispiel: Naturnahe Ufergestaltung mit Schwarzer- lenverschattung mindert den Bewuchs in und am Gewässer, sorgt für besseren Abfluss und geringeren Unterhaltungsaufwand.
Ich sehe optimistisch der Umsetzung der Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig- Holstein entgegen. Die beabsichtigte Organisation der Umsetzung finde ich gut und sehr in- teressant. Die Partizipation der Naturschutzverbände bedarf dabei noch eines besonderen Augenmerks. Ich bin sehr gespannt auf die weitere Entwicklung. ***

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