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Monika Schwalm: Mehr Sicherheit für polizeiliches Handeln
Nr. 263/03 18. Juni 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 8 Monika Schwalm: Mehr Sicherheit für polizeiliches Handeln Die CDU-Fraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der zu mehr Sicherheit für polizeiliches Handeln führen soll – bei der sogenannten Wegweisung und bei längerfristigen Platzverweisen.Das Instrument der Wegweisung hat sich bewährt. Gewalttätige Partner können für eine Zeit von bis zu 14 Tagen aus der Wohnung verwiesen werden, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit abzuwehren. Rechtsgrundlage für dieses polizeiliche Handeln ist der § 201 Landesverwaltungsgesetz.Der Gesetzestext lautet: „ Zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr ist es zulässig, eine Person vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes zu verbieten.“Der Wunsch nach einer eindeutigen Rechtsgrundlage kommt aus der Polizei selbst und dieser Wunsch wird auch Ihnen bekannt sein, Herr Minister. Wir haben dafür großes Verständnis.Jede Wegweisung ist auch ein Eingriff in die Grundrechte. Berührt ist das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung , das Grundrecht der Freizügigkeit und soweit es um Ehepaare und Familien geht – auch der grundrechtlich erfasste Schutz von Ehe und Familie. Auch dies ist für uns ein Grund, für eine eigenständige Eingriffsregelung zu plädieren.Gleichzeitig wollen wir bei dieser Gelegenheit eine sichere Rechtsgrundlage für das längerfristige Aufenthaltsverbot schaffen. Längerfristige Aufenthaltsverbote, die insbesondere im Zusammenhang mit der Kontrolle von offenen Drogenszenen seit Anfang der 90ziger Jahre zunehmen diskutiert wurden und werden, stellen keine Platzverweise nach § 201 Landesverwaltungsgesetz dar. Auch hier sollten wir den Polizeibeamtinnen und - beamten eine zweifelsfreie Gesetzesgrundlage geben.Einige Bundesländer haben entsprechende Vorschriften in ihre Gesetze aufgenommen. Unsere Polizei blickt in dieser Hinsicht neidisch über die Landesgrenzen. Die Politik ist verpflichtet, unserer Polizei verlässliche Rückendeckung zu geben. Ich bin sicher, dass wir für unsere Gesetzesinitiative viel Zustimmung erfahren werden. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Sie können zustimmen – die Zustimmung der Polizei im Lande ist Ihnen sicher.