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18.06.03 , 16:56 Uhr
SPD

Anna Schlosser-Keichel zu TOP 8: Optimale Handlungssicherheit für Wegweisung schaffen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 18.06.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 8 – Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Wegweiserecht)
Anna Schlosser-Keichel:

Optimale Handlungssicherheit für Wegweisung schaffen

Wir befassen uns zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode mit der Problematik häuslicher Gewalt. Das ist gut so, denn nachdem seit jeher Gewalttätigkeiten in der Familie als Privatangelegenheit ignoriert und selten sanktioniert worden sind, ändern sich nun die Sichtweisen. Das deutlich zu machen ist richtig und wichtig.

Wir haben in der Debatte im vergangenen Oktober die notwendige Kooperation der verschiedensten Stellen beleuchtet, die nötig sind, um die Opfer wirkungsvoll und dau- erhaft zu schützen. Eine Schlüsselposition in diesem Zusammenspiel hat die Polizei. Durch ihr Einschreiten wird unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Staat Ge- walt im häuslichen Bereich nicht als Kavaliersdelikt bewertet, sondern als kriminelles Unrecht missbilligt und verfolgt. Durch die Wegweisung der Gewalttäter aus der Woh- nung für immerhin bis zu zwei Wochen wird klar gestellt, dass die Gefährdung der misshandelten Frauen und Kinder ernst genommen wird.

Die Beamtinnen und Beamten der Polizei haben – wie vom Parlament gefordert – Fortbildungsmaßnahmen absolviert. Ein ausführlicher und außerordentlich kon- kreter Erlass und Ausführungsbestimmungen wurden ihnen an die Hand gege- ben, und es hat sich schnell gezeigt, dass die Wegweisung von den Polizeikräf- ten als neue polizeiliche Reaktionsmöglichkeit begrüßt und angewandt wird.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Mein Dank gilt an dieser Stelle den Beamtinnen und Beamten, die sich sehr offen und engagiert dieser neuen Aufgabe, diesem neuen Verfahren gestellt haben. Im Wegweiseverfahren sind schwierige Abwägungen zu treffen zwischen dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung einerseits und dem Recht auf Le- ben und körperliche Unversehrtheit andererseits. Das ist keine Kleinigkeit. Es er- fordert im zwischenmenschlichen Bereich viel Fingerspitzengefühl und im rechtli- chen Bereich ein solides Fundament.

Deshalb wurde von Beginn an, noch vor der Verabschiedung des Gewaltschutz- gesetzes, auf Bundes- und Länderebene die Diskussion darüber geführt, welche Rechtsgrundlage für diese polizeiliche Erstintervention notwendig ist. Die Inne n- ministerkonferenz vom Mai 2001 etwa vertrat die Auffassung, dass die bestehe n- den polizeirechtlichen Befugnisse ausreichen, um im Rahmen akuter Kriseninte r- vention vor häuslicher Gewalt wirksam zu schützen. Die Konferenz hielt aber auch Anpassungen in den Polizeigesetzen für möglich. Eine ganze Reihe von beileibe nicht alle – haben das inzwischen auch getan.

Unsere Landesregierung vertritt die Auffassung, dass sich in Schleswig-Holstein die Eingriffsermächtigung für eine Wegweisung aus der polizeilichen Generaler- mächtigung des § 176 Landesverwaltungsgesetz ergibt. Diese Auffassung wurde Ende April 2003 durch einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwal- tungsgerichts eindeutig bestätigt. Dennoch gibt es eine gewisse Verunsicherung in den Reihen der Polizeibeamten. Ich habe sie selbst bei meinen Gesprächen vor Ort registriert und unter diesem Eindruck schon in meinem Redebeitrag im vergangenen Herbst hier im Landtag eingeräumt, dass wir zu gegebener Zeit die Frage vertiefen sollten, ob sich die „Erlasslösung“ bewährt hat, oder ob nicht doch eine Gesetzesänderung angebracht wäre.

Die Forderung der Beamtinnen und Beamten nach optimaler Handlungssicherheit in ihrer Arbeit, auch über die Generalklausel hinaus, ist ernst zu nehmen. Mögli- che verbleibende Unsicherheiten dürfen nicht zu Lasten der Polizeikräfte gehen. -3-



Wir sollten uns deshalb, nach nun eineinhalb Jahren Erfahrung mit der Wegwei- sung, im Ausschuss berichten lassen – auch gezielt aus Sicht der Polizei. In die- sem Sinne gehe ich mit den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sehr offen in die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.

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