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Brita Schmitz-Hübsch:Dem Handwerk nicht den Boden entziehen!
Nr. 268/03 19. Juni 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deWirtschaftspolitik TOP 24 Brita Schmitz-Hübsch: Dem Handwerk nicht den Boden entziehen!Die rot-grüne Bundesregierung besitzt eigentlich ganz zutreffende Erkenntnisse. Ihr ist klar, dass es einer großen Dienstleistungsbranche, nämlich dem Handwerk, schlecht geht. Das schließt sie aus dem Rückgang der Zahl der Betriebe und der Beschäftigten.Doch die rot-grüne Bundesregierung analysiert nicht nur, sie will auch Lösungen umsetzen und Gutes tun. Deshalb sucht sie nach Auswegen aus der Strukturkrise im Handwerk und bietet dazu eine Novellierung der Handwerksordnung an, in der die Meisterprüfung als Zulassungsvoraussetzung für den Marktzugang weitgehend eingeschränkt wird. Nur: Leider nimmt damit der Wettbewerbsdruck auf die eingetragenen Handwerksbetriebe zu und wird noch zusätzlich verschärft durch die mit dem sog. Vorschaltgesetz geplante verstärkte Förderung der Ich-Ags (bisher ein Flop!), die als kräftig subventionierte Kleinunternehmen den etablierten Fachbetrieben sehr zusetzen werden. Was als gute Absicht der Legalisierung der Schwarzarbeit dienen sollte, wird zur unlauteren Konkurrenz unter verzerrten Marktbedingungen!Wieso dieser Gesetzentwurf mit seiner Fast-Abschaffung der Meisterprüfung die Strukturkrise im Handwerk überwinden können soll, bleibt schleierhaft. Denn die Wahrheit ist: Das Handwerk leidet unter der schwierigen Konjunktur, es leidet unter den verarmten Kommunen, unter der hohen Besteuerung als Personengesellschaften, unter der drückenden Kostenlast insbesondere bei den Lohnzusatzkosten, die zu Preisen führen, für die keine Nachfrage mehr vorhanden ist. Ich verweise auf die gestrige Presse des Baugewerbeverbandes.Es ist festzustellen, dass das Handwerk weniger die Novellierung der Meisterprüfung als vielmehr die Konsequenzen aus dem Vorschaltgesetz fürchtet. Diese Meinung wird offensichtlich von Wirtschaftsminister Rohwer geteilt. In einem Schreiben seines Hauses an Wirtschaftsminister Clement heißt es, dass der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen“ grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegne. „Nach hiesiger Auffassung steht zu befürchten, dass die Freistellung sog. einfacher Tätigkeiten, ohne Hinweis darauf, wie der Begriff ‚Tätigkeit‘ definiert wird und welche Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden, zu einem nahezu vollständigen ‚Ausbluten‘ der Handwerksbetriebe führen kann, als damit geradewegs dazu ermuntert wird, ein Handwerk in alle möglichen Einzelschritte zu zergliedern, die sich dann obendrein noch gegenseitig abschotten können sollen. So besehen würde es dann bspw. ‚Steckdosenleger‘ geben können, die, weil ein anderer eine Tätigkeit als ‚Sicherungenentferner‘ ausübt, gewiss gar nicht mehr zu wissen braucht, was beim Umgang mit elektrischem Strom alles zu beachten wäre." Das Ministerium kommt zu dem Schluss: „Nach alledem ist das Gesetz ohne einen neuen Ansatz und ohne grundlegende Überarbeitung weder durchführbar noch zielführend.“Die Vertreter des Handwerks befürchten eine „Aldisierung“ des Handwerks, in dessen Verlauf Dienstleistungen beim Billig-Anbieter eingekauft werden und mittelständische Betriebe auf der Strecke bleiben. Damit bleibt dann aber auch die Ausbildungsleistung auf der Strecke! Und die grandiose Ausbildungsleistung des Handwerks ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Darin waren wir uns bisher einig! Die CDU-Fraktion fordert deshalb den Wirtschaftsminister auf, schnell und entschieden im Bundesrat Einspruch einzulegen, was ihm ja nach seiner Haltung von Anfang Mai nicht schwerfallen dürfte. Allerdings ist Eile geboten: Der Bundestag berät bereits am Freitag in acht Tagen in 2. und 3. Lesung, die Bundesratssitzung findet am 11. Juli statt. Deshalb beantragen wir heute Abstimmung in der Sache.Die Notwendigkeit zur Novellierung der eigentlichen Handwerksordnung wird auch vom Handwerk gesehen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Novelle gemeinsam mit den Vertretern des Handwerks zu machen und nicht ohne sie über ihre Köpfe hinweg. Der vorliegende Entwurf dagegen schüttet das Kind mit dem Bade aus. Bewährte Strukturen werden zerstört, Betriebe, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze werden vernichtet.Die CDU gibt als Leitlinie vor: „Wir halten am Meisterbrief fest. Der Meisterbrief ist gerade in der modernen Wissensgesellschaft Grundlage für solide Existenzen, für kompetente Ausbildung und für hohe Qualität. Und damit kein Missverständnis entsteht: Wir wollen auch keine Auflösung des Meisterprinzips durch die Hintertür.“Deswegen will die CDU keinen Kahlschlag der Anlage A der Meisterordnung, sondern schlägt drei Kriterien vor, die als Grundlage für den Verbleib des Berufs in Anlage A dienen sollen: Das erste ist die Ausbildungsleistung, das zweite die Gefahrengeneigtheit und das dritte der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter. Wenn eines dieser Kriterien vorhanden ist, soll der Beruf in der Anlage A bleiben.Dies eben ist das Kernanliegen. Darüber hinaus können wir noch weitere Vorschläge machen zur Novellierung der Handwerksordnung, z.T. finden sich bereits Konkretisierungen im Antrag der FDP. Sollten wir heute in der Sache abstimmen, würden wir mit dem Antrag der FDP den ersten Teil des Antrages der CDU ersetzen.