Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

19.06.03 , 17:18 Uhr
SSW

Jugendstrafrecht: Die Union betreibt Vodoo-Politik

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05

Kiel, den 19.06.2003 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort

„Beide Lager haben eine Mehrheit auf ihrer Seite. Wir die Mehrheit der Kriminologen und Praktiker, die CDU die Mehrheit der Stammtischexperten. Was die Union betreibt ist Vodoo-Politik: Drastisch, schmerzhaft, wirkungslos und bar jeder Vernunft.“

TOP 35 Bericht zur Reform des Jugendstrafrechts (Drs. 15/2708)

Die Mehrheit der Justizministerkonferenz hat im letzten Jahr zu einer Verschärfung des Jugend-
strafrechts aufgerufen. Dieses gibt wieder einmal Anlass zur Feststellung, dass auch eine demo-
kratische Mehrheit nicht immer Gewähr für eine kluge Entscheidung ist. Denn aus unserer Sicht
ist es Unsinn, den Problemen der Jugendkriminalität mit Mitteln wie dem Erwachsenenstrafrecht,
Strafverschärfungen und Warnschussarrest beikommen zu wollen. Junge Menschen fragen in aller
Regel nicht vorher nach dem höchsten Strafmaß, bevor sie eine Tat begehen. Ob die Höchststrafe
nun 10 oder 15 Jahre ist, macht für sie keinen Unterschied. Der Unterschied besteht allein in der
Genugtuung der Opfer und der Öffentlichkeit, wenn drakonische Strafen verhängt werden. Die
Vergeltung darf aber nicht der Maßstab für das Strafrecht sein – schon gar nicht für das Jugend-
strafrecht.

Wir halten weiterhin daran fest, dass der Zweck einer Jugendstrafe sein muss, die Delinquenten zu
einem Leben ohne Straftaten zu erziehen. Diesem präventiven Zweck kommen wir mit den Be-
schluss der Justizministerkonferenz – der eine Ausweitung der freiheitsentziehenden Maßnahmen 2



fordert – nicht näher. Denn was passiert, wenn die Jugendlichen wieder aus der Anstalt heraus-
kommen? Sind sie dann auf einmal geläutert? Nein, ich bezweifle, wie die überwiegende Zahl der
Fachleute, den erzieherischen Wert des Freiheitsentzugs. Die Strafandrohung verhindert Jugend-
kriminalität nicht und die Jugendlichen verhalten sich nach Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht
rechtstreuer. Im Gegenteil: Die Haft kann das kriminelle Verhalten verfestigen.

Dass wir der Justizministerkonferenz in ihrer harten Linie nicht folgen können, heißt nicht, dass
alles so bleiben soll, wie es ist. Wir nehmen die Probleme ernst. Wir glauben nur nicht, dass eine
solche Verschärfung die richtige Antwort ist. Das einzig legitime Ziel von Jugendstrafrecht ist die
Verhinderung von Wiederholungskriminalität. Die Forschung in diesem Bereich belegt aber in
eindrucksvoller Deutlichkeit, dass Jugendliche sich nicht von einer hohen Strafe oder Altersgren-
zen im Strafrecht abschrecken lassen, sondern allenfalls von einem hohen Entdeckungsrisiko und
von einer schnellen Sanktion, die der Straftat auf dem Fuße folgt. Eine solche Wirkung lässt sich
aber nicht mit reinen Verschärfungen erreichen, sondern indem das Instrumentarium zur Erwide-
rung und Vermeidung von Jugendkriminalität ausgebaut und weiter aufgefächert wird. Eine
schnelle Reaktion auf Straftaten sichert das vorrangiges Jugendverfahren. Hier hat sich in Schles-
wig-Holstein das „Flensburger Modell“ schon bewährt, es muss jetzt noch weiter verbreitet wer-
den. Eine wirklich individuell angepasste Sanktionierung ermöglichen Verfahren wie die Diversi-
on, der Täter-Opfer-Ausgleich oder eine bessere Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Jugendhilfe
und sozialen Institutionen. Da wird nicht gleich mit der Keule draufgehauen, sondern der einzelne
Täter möglichst optimal in die Schranken gewiesen.

Letztlich geht es aber auch darum, Kriminalität dadurch zu verhindern, dass man ihre Wurzeln
anpackt: Drogen, Armut, Gewaltbereitschaft oder die mangelhafte Integration von Jugendlichen
aus Einwandererfamilien fordern mehr als die strafrechtliche Keule. Bei der Bekämpfung der Ur-
sachen und Begleiterscheinungen von Jugendkriminalität geht es auch um die Stärkung der Ju-
gendhilfe und um die Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen. Das sollten

www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de 3



sich gerade jene Politiker vor Augen führen, die in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise im
Sozial- und Jugendbereich sparen wollen.

Beide Lager in dieser Diskussion haben eine Mehrheit auf ihrer Seite: Wir die überwältigende
Mehrheit der Wissenschaft und Praxis - der Kriminologen, Juristen und Jugendgerichtshelfer -,
die CDU die Mehrheit der Stammtischexperten. Was die Union hier wieder anstrebt, ist Vodoo-
Politik: Sie sieht drakonisch aus und kann für die Betroffenen ganz schön schmerzhaft sein. Sie
beschwört höhere Mächte, die sich sachlich nicht mehr erklären lassen, sie bewirkt wenig und ist
bar jeder kriminologischen Vernunft.

Das Strafrecht ist eine Errungenschaft unserer modernen Gesellschaft, das auf die nüchterne Wah-
rung der Rechte von Opfern und Tätern aufbaut - nicht auf Stimmungen. Der SSW lehnt daher die
von der Ländermehrheit angestrebte sinnlose Verschärfung ab und unterstützt die Landesregie-
rung in ihren Bemühungen um eine wirklich zukunftsweisende Reform des Jugendstrafrechts.



www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen