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19.06.03 , 17:27 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Eine gute Lebensperspektive ist die beste Prävention gegen Jugendkriminalität"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 178/2003 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 19. Juni 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Rechtspolitik/ Jugendkriminalität
Wolfgang Kubicki: „Eine gute Lebensperspektive ist



www.fdp-sh.de die beste Prävention gegen Jugendkriminalität“ In seinem Redebeitrag zu TOP 35 (Reform des Jugendstrafrechts) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die Kriminalstatistik hat es uns erst vor kurzer Zeit wieder vor Augen geführt. Die Zahl der jugendlichen Straftäter steigt. Jeder dritte Raubüberfall und 84 Prozent aller Diebstähle von Mopeds und Motorrädern gingen auf das Konto Jugendlicher.
Es besteht also Handlungbedarf. Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ist aber der falsche Weg.
Für Konservative ist die Lösung einfach. Nichts liegt näher als den starken Staat zu preisen und als sozialpolitische Maßnahme die Haftanstalten zu füllen. Anders sind die Vorschläge der CDU-geführten Länder nicht zu verstehen. Diese wollen:
- die grundsätzliche Anwendung des allgemeinen Strafrechts auf Heranwachsende, - die Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre, soweit auf Heranwachsende Jugendstrafrecht angewendet wird, - die Sicherungsverwahrung gegen Heranwachsende, auf die das allgemeine Strafrecht angewendet wird und - den sogenannten ‚Warnschussarrest‘ – also den Arrest neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe.
Darüber hinaus gibt es einige Verwirrte, die eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre verlangen. Die so denken, sind in ihrer geistigen Haltung mindestens 80 Jahre zurückgeblieben. Mit der Einführung des JGG im Jahr 1923 wurde nämlich die Strafmündigkeit von 12 auf 14 Jahre angehoben.
Wir halten diese Vorschläge für wirkungslos und dem Problem der Jugendkriminalität nicht für angemessen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Um es kurz zu machen. Die Anhebung der Höchststrafe wird keinen einzigen Jugendlichen von einer möglichen Straftat abhalten. Kriminologisch ist anerkannt, dass nicht die drohende Strafe, sondern vor allem das Risiko der möglichen Entdeckung abschreckende Wirkung entfaltet. Dieses Risiko erhöht sich zum Beispiel durch eine höhere Polizeipräsenz.
Der sogenannte Warnschussarrest bei Bewährungsstrafen ist nicht notwendig. Es gibt die Möglichkeit im Rahmen der Bewährung den jungen Tätern Auflagen zu erteilen und so gezielter auf die weitere Entwicklung einzuwirken. Ein schlauer Richter aus den neuen Bundesländern hat so zum Beispiel jungen rechtsradikalen Straftätern im Rahmen der Bewährung und für deren Zeitraum auferlegt, sich nicht mehr mit den typischen Bomberjacken und Springerstiefeln zu bekleiden. Dies zeigte erheblich mehr Wirkung auf diese Täter als es ein kurzer Arrest je getan hätte.
Ziel des Jugendstrafrechts muss es sein, die straffällig gewordenen Jugendlichen zu einem weiteren Leben ohne Straftaten anzuhalten. Dazu müssen wir uns vergegenwärtigen, von welch einer Tätergruppe wir überhaupt reden. Nur etwa 5 Prozent der straffälligen männlichen Jugendlichen entwickeln kriminelle Karrieren. Diese begehen in der Masse 75 % aller Straftaten im Jugendbereich.
Wir reden also bei den Problemfällen von einer vergleichbar kleinen Personengruppe. Dafür muss man nicht das gesamte Jugendstrafrecht verschärfen. Diese Gruppe stammt meist aus problematischen Familien. Dadurch verweigern sie die Schule, starten lange Problemkarrieren und erweisen sich nachher insgesamt schwer zugänglich für pädagogische und therapeutische Angebote.
Ich sage Ihnen, das von uns gestern debattierte Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt bringt zur Vermeidung der Straffälligkeit Jugendlicher, die in einem solchen Haushalt aufwachsen müssen, weitaus mehr, als eine verschärfte Strafandrohung. Es macht ihnen deutlich, dass sie von dieser Gesellschaft Schutz erhalten. In der Folge werden sie sich auch loyaler zu den Regeln dieser Gesellschaft stehen.
Erfolg versprechen könnte das sogenannte vorrangige Jugendverfahren – auch Flensburger Modell genannt. Es zielt darauf ab, jugendliche Täter innerhalb von vier Wochen nach der Tat mit einer staatlichen Reaktion zu konfrontieren. Auf Grundlage einer Vereinbarung von Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und sozialen Diensten einer Kommune wird eine zügige Bearbeitung der Akten erreicht. Die zeitnahe Reaktion auf eine Tat zeigt hierbei nachweislich mehr Wirkung als eine härtere Strafe. Ich meine damit aber ausdrücklich keine Übernahme des beschleunigten Verfahrens ins Jugendstrafrecht mit den dazugehörigen Einschränkungen des Beweisantragsrechts.
Wir sollten gemeinsam über Optimierungsmöglichkeiten im geltenden Jugendstrafrecht diskutieren, statt platt härtere Strafen zu fordern.
Grundsätzlich steht aber fest: Eine gute Lebensperspektive mit guter Bildung, Ausbildung und einer späteren Aussicht auf einen Arbeitsplatz ist die beste Präventivmaßnahme gegen Jugendkriminalität.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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