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19.06.03 , 17:30 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: "CDU-Forderungen sind unverantwortlicher Populismus und werden von Experten abgelehnt!"

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 35 – Reform des Jugendstrafrechts, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Bericht der Landesregierung Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Mobil: 0172/541 83 53 Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 163.03 / 19.08.2003



CDU-Forderungen sind unverantwortlicher Populismus und werden von Experten abgelehnt
Rechtspolitik muss sich an der Sache orientieren und nicht populistisch Scheinlösungen an- bieten. Wir wollen durch gezielte Einwirkung auf jugendliche und heranwachsende Straftäter weitere Taten verhindern, anstatt durch Maßnahmen wie den "Warnschussarrest" neue Straf- taten zu produzieren.
Die Forderung der Union, das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre zu senken, ist purer Popu- lismus und pädagogisch unverantwortlich. Bei Kriminologen und Praktikern stößt diese For- derung auf breite Ablehnung. Ein 12jähriger Straftäter – wenn man ein Kind denn so nennen will – braucht dringend konkrete Hilfen, die die Defizite in seinem sozialen Umfeld ausglei- chen. Nackte Strafen haben den gegenteiligen Effekt. Sie stellen eine zusätzliche Nähe zum kriminellen Umfeld her.
Wir wollen eine Reform mit umgekehrter Stoßrichtung: Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren sollte zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden. Das Jugendstraf- recht bietet deutlich mehr Möglichkeiten, präventiv auf die Heranwachsenden einzuwirken.
Die Gutachten zum Jugendstrafrecht für den 64. Deutschen Juristentag und der Bericht der Jugendstrafrechtsreformkommission der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Ju- gendgerichtshilfen (DVJJ) bestätigen uns in dieser Frage ebenso wie in Bezug auf die Bei- behaltung des Strafmündigkeitsalters. Dies dient nicht nur der Entwicklung der jungen Men- schen, sondern auch dem Opferschutz. In Schleswig-Holstein haben wir gerade an diesem Punkt mit dem Divergenzverfahren gute Erfahrungen gemacht. Auch weitere Forderungen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden bestätigt. So hält der DJT eine Beschränkung der Jugendstrafe für 14 und 15-jährige auf schwerste Gewaltverbrechen für erforderlich. Der Jugendstrafvollzug soll gesetzlich geregelt werden, und die Untersu- chungshaft soll, ebenso wie bei Erwachsenen, auf eine spätere Jugendstrafe voll angerech- net werden. Ebenso wurden mehr Rechte für die Opfer von Straftaten bei gleichzeitigem Ausbau der Pflichtverteidigung befürwortet.
Die Diskussion um das Jugendstrafrecht wird innerhalb von Bündnis 90/DIE GRÜNEN inten- siv geführt. Im Mittelpunkt steht für uns, wie die präventiven Möglichkeiten verbessert werden können – innerhalb des Strafrechtes aber natürlich auch außerhalb – bevor Delinquenz ent- steht. Mit dem Erziehungsgedanken steht die Prävention im Mittelpunkt des Jugendstraf- rechts. Daran werden wir festhalten. Zum Beispiel könnten die Präventionsmöglichkeiten durch Änderungen innerhalb des Sanktionensystems im Jugendstrafrecht verbessert werden.
Gehäufte Straffälligkeit ist gerade bei Jugendlichen meistens ein Ausdruck von sozialen Problemlagen. Daher müssen diese Probleme in den Blick genommen und Jugendliche un- terstützt werden, um ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hierzu sollten ambulante Maß- nahmen Vorrang vor stationären Maßnahmen haben. Neue Sanktionen wie der von der U- nion geforderte "Warnschussarrest" sind hingegen pädagogisch ungeeignet. Hier folgt die Union Alltagstheorien anstelle von kriminologischen Erkenntnissen.
Die Vorschläge des Deutschen Juristentages zeigen, dass in der nächsten Wahlperiode eine Reform des Jugendstrafrechts angegangen werden muss, um sowohl den Opfern als auch den jungen Straftätern besser gerecht zu werden. Wichtig bei der Durchführung der Maß- nahmen sind Schnelligkeit, Opfer- und Tatbezug, Wertevermittlung, Erziehung und Sozial- training. Darum haben wir in Schleswig-Holstein einiges auf den Weg gebracht: das vorran- gige Jugendverfahren, die Diversion und das Kooperationsmodell in Lübeck und Dithmar- schen.


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