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20.06.03 , 10:23 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: Mittelstandsförderungsgesetz kann keine guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ersetzen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 179/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, 20. Juni 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Wirtschaftspolitik/Mittelstandsförderung



www.fdp-sh.de Christel Aschmoneit-Lücke: Mittelstandsförderungsgesetz kann keine guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ersetzen In ihrer Rede zu TOP 5 (Mittelstandsfödreungsgesetz) sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Nach intensiven Beratungen haben wir uns auf einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Gesetz zur Förderung des Mittelstandes geeinigt. Das zeigt, dass wir alle gemeinsam für den schleswig- holsteinischen Mittelstand eintreten wollen. Das ist gut so.
Über eines darf diese Einigkeit jedoch nicht hinwegtäuschen: Dieses Gesetz wird die Probleme des schleswig-holsteinischen Mittelstandes nicht grundlegend verändern. Ich hatte die Lage und die Probleme des Mittelstandes in der ersten Lesung im Oktober mit konkreten Zahlen verdeutlicht. Daran hat sich leider nichts verbessert—es ist eher noch schlimmer geworden.
Die Vorstellung, dass dieses Gesetz diese Lage des Mittelstandes merklich verbessern würde, wäre reine Augenwischerei. Deshalb betone ich es hier noch einmal: Die Probleme des Mittelstandes werden wir mit diesem Gesetz nur marginal mildern. Es hat keine messbaren konjunkturellen Wirkungen; es senkt die Steuer- und Abgabenbelastung nicht; es baut keine Verwaltungsvorschriften ab, die das Wachstum der Produktion, der Investitionen und der Beschäftigung bremsen.
Aber wenigstens hält es uns und die Landesregierung an, alte und neue Vorschriften zukünftig stärker bezüglich deren Mittelstandsfreundlichkeit zu prüfen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Trotzdem ist das Gesetz nicht überflüssig oder gar schädlich, es wird dem einen oder anderen mittelständischen Unternehmen nicht nur im Geiste sondern auch tatsächlich helfen.
Hierzu haben wir uns auf der Grundlage des CDU-Entwurfes, den Ergebnissen der Anhörung, dem Änderungsantrag von SPD und GRÜNEN und der hilfreichen Mitarbeit des Wirtschafts- und Innenministeriums auf die folgenden konkreten Fördertatbestände geeinigt.
Aus- und Weiterbildung, Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, Kredite und Bürgschaften zur Arbeitsplatzsicherung, Technologie-Transfer, Kooperationen zwischen Wissenschaft und Mittelstand sowie Außenwirtschaftsförderung.
Sie begründen zwar keine Rechtsansprüche, eröffnen dem Land aber vielfältige Möglichkeiten, einzelnen Betrieben konkret zu helfen. Selbstverständlich nur, wenn der Landtag dafür Geld in den Haushalt einstellt.
Ich wünsche mir, dass alle die Fraktionen, die heute diesem Gesetz zustimmen, nicht vergessen, ihr heutiges Votum in den kommenden Haushaltsberatungen mit entsprechenden Haushaltsanträgen und – entscheidungen zu untermauern.
Ein anderer Punkt wird allerdings auch ohne Haushaltsanträge Wirkung entfalten. In § 4 des Gesetzes wird unter der Überschrift „Vorrang der privaten Leistungserbringung“ endlich einer der tragenden Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft im ursprünglichen, im richtigen Sinne kodifiziert:
Wenn das Land sich zukünftig wirtschaftlich betätigen will, dann muss es nachweisen, dass es diese Leistungen besser und wirtschaftlicher—also preiswerter—erbringen kann als die private Wirtschaft.
• Das heißt, die Behauptung, der Staat könne es besser, reicht nicht mehr aus—es muss nachgewiesen werden. • Das heißt nach meinem Verständnis auch, dass landeseigene Wirtschaftsbetriebe kein quasi automatisches Zugriffsrecht auf bestimmte Vorleistungen im Rahmen von öffentlichen Leistungen mehr haben.
Ich halte dies für die wichtigste Vorschrift des Gesetzes.
Sie könnte in vielen Bereichen der wirtschaftlichen Betätigung des Landes zu positiven Veränderungen für Schleswig-Holstein führen. Zum Beispiel bei der Landesplanung und damit auch bei der Neustrukturierung der LEG.
Das Land beabsichtigt, beim Verkauf der restlichen Landesanteile die Planungs- und Entwicklungsabteilung herauszulösen, zu verselbständigen und zum 01.01.2004 mehrheitlich zu erwerben.
Die Planungsarbeiten der LEG können von privaten Planungsunternehmen genauso gut oder besser für weniger Geld erbracht werden. Gerade die Planungssparte der LEG soll sich nicht durch besonders wirtschaftliche Ergebnisse auszeichnen. Und stärkerer Wettbewerb führt auch im Planungswesen zu höherer Qualität bei niedrigeren Preisen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Aus rein fachlicher Sicht hat die LEG keinen Vorsprung vor privaten Planungsunternehmen. Und die Würdigung der Interessen des Landes in der Raumplanung können und müssen jeweils im konkreten Auftrag festgelegt werden. Es stellt sich also bereits heute die Frage, warum das Land zum 01.01.2004 ein eigenes Planungsunternehmen kaufen will—das den Mittelstand in diesem Bereich außerordentlich behindert.
Die Landesregierung täte gut daran, ihre Vorstellungen zur Zukunft der LEG unter diesen Aspekten sehr genau zu prüfen.
Das Gesetz hat einen weiteren wichtigen Teil zur Präzisierung des Vergaberechtes. Es kodifiziert öffentliche Auftraggeber und die zu beachtenden Vorschriften; und es regelt konkrete Verfahren, um öffentliche Vergaben transparenter und Korruption für die Täter gefährlicher zu machen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind detailliert auf diese Regeln eingegangen.
Ich möchte hier nur noch einen Punkt aus Sicht der FDP hervorheben—das Tariftreuegesetz. Wir sind weiterhin gegen das Tariftreuegesetz und halten es für unsinnig. Es schädigt einen großen Teil genau der Unternehmen, die wir mit dem heute vorliegenden Gesetz unterstützen wollen.
Trotzdem halten wir es für richtig, dass das Tariftreuegesetz als bindende Vorschrift für Vergaben in das Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen wurde: Es ist ein geltendes, rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz, und damit kann es in einem Rechtsstaat keine ernsthaften Diskussionen mehr darüber geben, ob das Land dieses Gesetz beachten und anwenden soll oder nicht.
Insgesamt haben wir also große Einigkeit erzielt, wenn auch keinen großen Wurf gelandet. Das liegt nicht an mangelnden guten Absichten aller Beteiligten, das möchte ich hier betonen.
Es liegt in der Natur der Sache: Ein solches Mittelstandsförderungsgesetz kann keine guten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen ersetzen und schlechte Rahmenbedingungen nicht ausgleichen.
Aber vielleicht gelingt es uns ja, auf der Basis der Erfahrungen der guten Zusammenarbeit bei der Entwicklung dieses Gesetzes zumindest unter den wirtschaftspolitischen Fachleuten der Fraktionen größere Einigkeit über zukünftige Maßnahmen für sinnvolle wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu erzielen und diese Einigkeit in wirksame politische Initiativen umzusetzen.
Das hätte der schleswig-holsteinische Mittelstand bitter nötig.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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