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20.06.03 , 10:45 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel: Ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des Mittelstandes

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstands- Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 förderungs- und Vergabegesetz MFG) Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende E-Mail: presse@gruene.ltsh.de von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Internet: www.gruene-landtag-sh.de
Karl-Martin Hentschel: Nr. 165.03 / 20.06.2003

Ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des Mit- telstandes!
Meine Fraktion ist sehr froh, dass wir heute einen interfraktionellen Gesetzesentwurf zum Thema Mittelstand beraten und weiter auf den Weg bringen. Das ist sicher produktiver, als zwei konkurrierende Entwürfe von SPD und CDU zu behandeln. Im letzen Wirtschaftsaus- schuss haben wir eine einheitliche Zustimmung feststellen können.
Gemeinsam wollen wir eine wirksame Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, der Selbstständigen und der Freien Berufe. Dazu sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mittelstandsgerecht zu gestalten. Dazu gehören u.a. die Prüfung der Mittelstandsverträglich- keit von Vorschriften sowie deren Vermeidung, und die Überprüfung der Privatisierungsmög- lichkeiten von Leistungen und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Wir wollen die Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstandes steigern und ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sichern und neu schaffen.
Ein wichtiger Grundsatz wird formuliert: Eine finanzielle Förderung setzt voraus, dass in der Regel eine Eigenleistung erbracht wird und eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu erwarten ist. Bei der Ausführung des Gesetzes sind die Ziele und Grundsätze der Raum- ordnung und der Landesplanung sowie des Gender Mainstreaming zu beachten.
Bei dem §7 zur Beruflichen Ausbildung und Weiterbildung war uns GRÜNEN sehr wichtig, dass ausdrücklich auch die Förderung von Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen aus Migrantenfamilien in das duale Ausbildungssystem aufgenommen wurde. Das Land kann Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im Rahmen des jeweiligen Haushaltsgesetzes unterstützen. Bei der Förderung von Existenzgründungen müssen die besondere Situation und die spezifischen Problemlagen von Frauen Berücksichtigung finden. Auch das ist ein Punkt, auf den die GRÜNEN großen Wert legen.
Das Land und seine öffentlichen Förderinstitutionen können im Rahmen der Möglichkeiten durch Kredite, Beteiligungen oder Bürgschaften insbesondere zur Sicherung und Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen beitragen. Das wird in Schleswig-Holstein schon sehr gut umgesetzt und soll in Zukunft noch weiter entwickelt wer- den.
Wir wollen technologisches Know-How von unseren Hochschulen schneller in die kleinen und mittleren Betriebe vermitteln und noch mehr mittelständische Partner finden, die die an den Hochschulen neu entwickelten Produkten und Technologien produzieren und vermark- ten.
Ein Absatz ist der Schwarzarbeit gewidmet, die insbesondere der mittelständischen Wirt- schaft schadet. Das ist und bleibt kein Kavaliersdelikt und muss auf beiden Seiten bekämpft werden, beim Kunden und beim Schwarzarbeiter.
Unser Gesetzesentwurf behandelt den wichtigen Aspekt der öffentlichen Aufträge. Dabei sind neben den Verdingungsordnungen auch das Schleswig-Holsteinische Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz) vom 7. März 2003 anzuwenden.
Mittelständische Interessen an der Gewinnung von öffentlichen Aufträgen sind durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen.
Wir wollen weiterhin zur Sicherung der Transparenz und Korruptionsbekämpfung Kontroll- mechanismen im Vergabeverfahren von Bauleistungen einrichten, um nachträgliche Ange- botsmanipulationen zu verhindern.
Als eine Art Gesetzesevaluierung berichtet die Landesregierung dem Landtag einmal jährlich im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts über die Situation der mittelständischen Wirtschaft, über die getroffenen Fördermaßnahmen und Entwicklungschancen sowie über das Ausschreibungs- und Vergabewesen auf Landesebene.
Hiermit bringen wir eine solides, zukunftsfähiges Gesetz auf den Weg. Wir bekennen uns zum Mittelstand und wollen diesen wichtigsten Wirtschaftsbereich nach Kräften unterstützen, wobei wie immer der finanzpolitische Vorbehalt gilt.

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