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20.06.03 , 13:21 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Änderung des Hochschulgesetzes

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 7 – Änderung des Hochschulgesetzes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Mobil: 0172/541 83 53 Angelika Birk: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 168.03 / 20.06.2003

Die Richtung stimmt, jetzt kommt es auf das Kleinge- druckte an
Die Hochschulgesetzreform der Landesregierung bringt aus unserer Sicht neun wesentliche Änderungen.
Erstens setzt es die Bundesreform zur Schaffung der Juniorprofessur auf Landesebene um. Ziel ist es, dem wissenschaftlichen Nachwuchs mehr Selbstständigkeit und Rechte an der Hochschule zu geben.
Das Hochschulgesetz fordert zweitens die Hochschulen auf, die Studiengänge nach den in- ternationalen Studienabschlüssen Bachelor und Master neu zu organisieren. Drittens regelt es die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen auf Landesebene.
Viertens eröffnet es den Hochschulen die Möglichkeit Unternehmen zu gründen. Es stellt fünftens dar, dass Studierende für das Erststudium keine Gebühren zahlen sollen. Es verbie- tet sechstens den Hochschulen, Studierende eines bestimmten deutschen Wohnstandortes im Hochschulzugang zu privilegieren.
Siebtens ermutigt das Hochschulgesetz die Hochschulweiterbildung durchaus auch gegen Gebühren anzubieten. Endlich lässt es dabei auch Regelungen für ein Teilzeitstudium offiziell zu. Achtens werden Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Senat und Fachbereichen so- wie zwischen Ministerium und Hochschule neu verteilt. Neuntens, last but not least, werden die Hochschulen erstmals zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zu den Grundsätzen nachhaltiger Entwicklung verpflichtet.
Fazit: Die Richtung dieser Reform stimmt, jetzt kommt es auf das Kleingedruckte an. Wir werden zum Beispiel prüfen, ob das Gesetz durch die Einführung der Juniorprofessur ei- nen Brain-Drain des jetzigen wissenschaftlichen Nachwuchses verhindern hilft. Wir brauchen eine Lösung für diejenigen, die von der alten Regelung nicht mehr und von der neuen Rege- lung noch nicht profitieren können.
Wir müssen ausschließen, dass hinterrücks nicht doch an der Habilitation als conditio sine qua non festgehalten wird. Wir messen dabei das Ergebnis eines solchen Gesetzes auch daran, inwieweit es den wissenschaftlichen Nachwuchs von Frauen fördert. Außerdem haben wir darauf zu achten, dass die Gebührenermächtigung der Hochschulen kein Hintertürchen für die faktische Einführung von Studiengebühren für ein Erststudium eröffnet.
Schließlich muss auch die neue Balance von Demokratie und Effizienz in der Hochschule (und im Verhältnis zwischen Hochschule und Ministerium) stimmen. In dem Zusammenhang interessiert uns auch, wie die neue Verpflichtung der Hochschulen zur nachhaltigen Entwick- lung mit Leben gefüllt werden soll.
Zu den genannten Punkten wollen wir die Einschätzung aller Beteiligten an den Hochschulen wissen, weswegen wir eine Anhörung für unerlässlich halten, die Reform aber dennoch zügig verabschieden wollen.

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