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20.06.03 , 16:33 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 28: Unser Datenschutz ist optimal organisiert

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.06.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 28 – Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz


Thomas Rother:

Unser Datenschutz ist optimal organisiert

Erst in der Januar-Tagung dieses Jahres haben wir mit der Antwort der Landesregie- rung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Datenschutzpolitik in Schleswig- Holstein grundsätzliche Fragen zum Thema Datenschutz diskutiert. Nunmehr liegt der aktuelle Tätigkeitsbericht des ULD vor, der neben einigen grundsätzlichen Dingen zu vielen Bereichen des Tagesgeschäfts Stellung bezieht.

Den Bericht sollten wir natürlich im Innen- und Rechtsausschuss im Detail diskutieren. Hier möchte ich drei, aus meiner Sicht wichtige, Punkte kurz erwä hnen:

1. Überwachung der Telekommunikation: Dem Bericht des Bundes-Datenschützers aus dem Mai dieses Jahres war die War- nung vor dem Entstehen einer Überwachungskultur zu entnehmen. Insbesondere die Zahl der Telefo nüberwachungen habe sich seit 1995 verfünffacht und sei auf 21 874 Aktionen im Jahr 2002 gestiegen. Da nehmen sich die Schleswig-Holsteiner Zahlen für die letzten sechs Jahre mit 74 Fällen im Jahr 1996 bis 91 Fällen im Jahr 1999 recht bescheiden aus. Das heißt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit dieser Ermitt- lungsmethode möglich ist und dass der Einsatz dieses besonderen Mittels im polizeili- chen Alltag eine viel geringere Bedeutung hat, zumindest in Schleswig-Holstein, als dies manche Pressemeldung vermuten lässt.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Dem Fazit unseres Datenschutzbeauftragten in seiner Presseerklärung vom 10. April, vor diesem Hintergrund den kontinuierlichen Abbau von Grundrechten nicht nur re- signativ zur Kenntnis zu nehmen, sondern die Kraft aufzubringen, solche Entwicklun- gen zu stoppen und zum Positiven zurückzuwenden, kann ich nur zustimmen.

Gerade die Aktivitäten unseres Landes in den Gremien des Bundes zur Weiterentwick- lung des Date nschutzrechts sind immer von einer liberalen Position bestimmt gewesen – eben auch, wenn es um die Vorratsdatenspeicherung im Bereich der Telekommuni- kation ging. Darauf wird es auch bei der Neufassung des Telekommunikationsgeset- zes ankommen, da im Referente nentwurf beispielsweise eine Reduzierung von Doku- mentationspflichten von Überwachungsmaßnahmen vorgesehen ist.

Dennoch muss auch hier „die Kirche im Dorf gelassen werden“. Denn mittlerweile liegt die Untersuchung des Max-Planck-Instituts zur Rechtswirklichkeit und zur Effizienz der Überwachung der Telekommunikation vor. Die Untersuchung zeigt, dass die Tele- kommunikationsüberwachung ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafve r- folgung ist. Die Anklagequote nach Überwachungsmaßnahmen liegt bei 58%, die Ver- urteilungsquote sogar bei 94%. Steigerungen in der Anzahl der Überwachungen haben sich vor allem aus der zunehmenden Nutzung von Mobiltelefonen ergeben.

Mängel bestehen bei der Handhabung der richterlichen Anordnung und der Benach- richtigung der überwachten Personen nach Abschluss der Maßnahme. Das sind alle r- dings keine Probleme aus der Gesetzgebung, sondern Probleme aus der praktischen Handhabung. Und genau da muss auch angesetzt werden.

2. Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes Unser schleswig-holsteinisches Informationsfreiheitsgesetz ist gut und gilt bundesweit als beispielhaft. Nennenswerte Probleme mit der Umsetzung in der täglichen Behör- denpraxis gäbe es nicht, schreibt das ULD unter Textziffer 13.1 des Datenschutzbe- richts, um dann allerdings genau diese Probleme in der Textziffer 13.2 „interessante Einzelfälle“ zu beschreiben. -3-



Insbesondere bei Ausschreibungsverfahren – da geht es vor allem um Bescha ffungs- maßnahmen und die Privatisierung öffentlicher Betriebe – ist das Interesse der Bürge- rinnen und Bürger nach genauerer Information natürlich groß. Wir sollten uns im Aus- schuss diese Sachverhalte besonders anschauen und dabei auch überlegen, ob unser gutes Gesetz in dieser Frage vielleicht unzureichend ist. Dass das ULD in diesem Zu- sammenhang in seiner Pressemitteilung zum Datenschutzbericht gleich „Vetternwirt- schaft und Korruption“ wittert, ist allerdings etwas sehr über das Ziel hinausgeschos- sen. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung!

3. Terrorismusbekämpfung Das Thema „Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ ist nicht nur Thema für Po- lizei und Verfassungsschutz. Die verschiedenen Maßnahmen betreffen gerade eben den Datenschutz. Insbesondere muss der Blick weiterhin auf die Wirksamkeit der im Landesverwaltungsgesetz geregelten Rasterfahndung gerichtet sein. Darüber hinaus bleibt die BKA-Benachrichtigungsfrage immer noch rechtlich ungelöst. Gut ist es, dass diese Vorschriften mit einem Verfalldatum versehen worden sind. Die zur Zeit andauernde Gefährdungslage – denken Sie nur an den Sprengstoffkoffer in Dresden – rechtfertigt den Einsatz dieser Eingriffsinstrumente jedoch immer noch. Hoffentlich entfallen die Anlässe bald, damit die Wirkungsfristen nicht verlängert wer- den müssen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein optimal organisiert und in guten Händen ist. Ich möchte nicht versäumen – gerade im Hinblick auf die kommenden Haushaltsberatungen –, auf die Textziffer 1.4 des Be- richts hinzuweisen, in welcher die schwierige Personalsituation des ULD beschrieben wird. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Textziffer 3.1. Da geht’s nämlich um die Tätigkeit des Datenschutzgremiums des Landtages.

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