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20.06.03 , 16:35 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Bericht des Datenschutzbeauftragten

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 28 – Bericht des Datenschutzbeauftragten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die innen- und rechtspolitische Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 171.03 / 20.06.2003



Wie man Gutes noch Besser machen kann
Wieder einmal danken wir Herrn Dr. Bäumler und seinem Team für die geleistete Arbeit. Der Bericht ist – wie jedes Jahr – übersichtlich gestaltet, gut lesbar und mit konkret formulierten Aufforderungen an die Politik versehen. Es liegt nun an uns, zu prüfen und dann zu ent- scheiden, ob und wie wir diesen Aufforderungen nachkommen. Es ergeben sich also aus diesem Bericht für das Parlament wieder einmal eine Fülle von Aufgaben.

Lassen Sie mich exemplarisch einige von ihnen herausgreifen:

- Wir haben uns in der letzten Tagung bereits mit dem Thema DNA-Analyse auseinan- dergesetzt. Ihre Bedeutung in der polizeilichen Praxis wird gleichbleibend hoch sein. Da- her müssen neben den bereits bestehenden Regelungen in der Strafprozessordnung – wir haben darüber ja bereits diskutiert – auch Regelungen für die sogenannten Massen- tests aufgenommen werden. Ich denke, es spricht für die schleswig-holsteinische Polizei, dass die Datenschutzbehörde den einzigen bisher hier durchgeführten Test in der kon- kreten Durchführung nicht beanstandet hat. Dennoch ist es unter rechtsstaatlichen Ge- sichtspunkten und auch für die Rechtssicherheit der Polizeibeamtinnen und -beamten er- forderlich, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Die räumlich-sachliche Eingrenzung des Personenkreises, so wie sie hier stattgefunden hat, könnte dabei als Maßstab und Vorlage dienen. - Ein anderes problematisches Feld ist die Rasterfahndung. Sie ist in Schleswig-Holstein vor nunmehr eineinhalb Jahren gesetzlich ermöglicht worden. Abgesehen von der Tatsa- che, dass sie einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung darstellt, bindet sie Personal. Angesichts der knappen Haushaltsmittel sollte das Parlament bald- möglichst auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse eine Bewertung von Aufwand und Nutzen dieser Maßnahme vornehmen. Zudem ist nach wie vor darauf hinzuarbeiten, dass die Verarbeitung der schleswig-holsteinischen Daten beim Bundeskriminalamt der Kontrolle unseres Datenschutzzentrums unterliegen.

- Schließlich noch zum Thema Informationsfreiheit: Schleswig-Holstein ist Vorreiter bei der Öffnung der Behördenunterlagen für Bürgerinnen und Bürger. Als zweites Bundes- land haben wir ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Dabei hatten wir insbesondere den Anspruch, mehr Transparenz sowohl in hoheitliches als auch in fiskalisches Behör- denhandeln zu bringen. Bisher kann das Gesetz in der Praxis weitgehend erfolgreich und mit vertretbarem Arbeitsaufwand umgesetzt werden. Wenn sich nun aber eine Rechtsauffassung verbreitet, nach der fiskalisches Handeln nicht unter das IFG fällt, dann ist das ein Punkt, der von uns als Gesetzgeber ausdrücklich so nicht gewollt wurde. Dies gilt um so mehr, wenn zunehmend öffentliche Einrichtungen privat betrieben wer- den. Unsere Fraktion wird diese Entwicklung daher sorgfältig im Auge behalten und ggf. Nachbesserungen anregen.

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