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20.06.03 , 16:40 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum "Eutiner Urlaubsurteil"

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 172.03 / 20.06.2003

Wir brauchen ein zivilrechtliches Antidiskriminie- rungsgesetz auf Bundesebene – „Gehwagen sind keine Mängel“ Zu der Presseberichterstattung über das sogenannte „Urlaubsurteil“ des Eutiner Amtsgerich- tes erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Irene Fröhlich:
Ich stimme in der Bewertung dieses Urteilsspruches voll und ganz dem Landesbehinderten- beauftragten zu. Das Angewiesensein auf einen Gehwagen, Krankheit und Behinderung sind keine Mängel, und Kur- und Rehabilitationseinrichtung sind Orte, an denen durchaus Spass und Vergnügen stattfinden.
Die Urteilsbegründung, die sich auf genau diese Argumente bezieht, ist diskriminierend - un- abhängig davon, ob der Urteilsspruch formaljuristisch richtig oder falsch ist.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass sich der Sozialverband in Schleswig- Holstein des Falles angenommen hat, die Klägerin in der Revision unterstützen und die Kos- ten des Verfahrens tragen will.
Das Eutiner Urlaubsurteil ist aus meiner Sicht ein weiteres Beispiel dafür, dass wir dringend auf Bundesebene ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz benötigen. In einem weltof- fenen und modernen Land muss auch gesetzlich klargestellt sein, dass niemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der sexuellen Identität diskriminiert werden darf.
Es geht dabei um den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlich angebotenen Waren, Dienstleistungen und Immobilien. Wenn man Behinderte im Ferienhotel abweist, Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, wenn ein homosexuelles Paar in der Gaststätte nicht bedient wird, dann werden elementare Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe beschnitten. Wir brauchen ein Gesetz, das gesellschaftliche Verantwortung und Achtung der Privatauto- nomie produktiv zusammenführt.
Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz bedeutet nicht, Privilegien für einzelne Grup- pen zu schaffen, sondern schlicht einen Anspruch auf diskriminierungsfreie Behandlung in der Öffentlichkeit für alle Menschen zu gewährleisten.

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