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Jost de Jager: Mit Mut Schleswig-Holsteins Hochschulen modernisie ren
Nr. 188/03 07. Mai 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deHochschulpolitik Jost de Jager: Mit Mut Schleswig-Holsteins Hochschulen modernisieren Für eine mutige Modernisierung der Hochschulen im Zuge der Umsetzung der sog. Erichsen-Kommission hat sich die CDU-Landtagsfraktion ausgesprochen. Es gelte das Hochschulgesetz des Landes zu entrümpeln und neue Wege in der Finanzierung der Hochschulen zu gehen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager, bei der Vorstellung eines entsprechenden Landtagsantrages. Es dürfe jetzt nicht allein um die Verlagerung von Studiengängen gehen, sondern auch um mehr Entscheidungsfreiheit der Hochschulen. „Die Hochschulen müssen vom Gängelband des Ministeriums befreit werden,“ so de Jager.Nicht erst Erichsen hat der Hochschulpolitik der Landesregierung ein vernichtendes Urteil ausgesprochen. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft habe bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass Schleswig-Holsteinisch eines der rückständigsten und restriktivsten Hochschulgesetze der Republik habe.„Wir brauchen eine umfassende Novellierung des Hochschulgesetzes. Der vergangene Woche von Frau Erdsiek-Rave vorgestellte Entwurf gehe dabei noch nicht einmal ansatzweise weit genug,“ sagte de Jager.Die CDU-Landtagsfraktion fordere deshalb die nachfolgenden Punkte:Landeshochschulrat Die CDU-Fraktion unterstütze den Vorschlag der Erichsen-Kommission, einen Landeshochschulrat einzurichten. Die CDU-Fraktion habe seinerzeit ein solches Gremium bereits angeregt. Nach Vorstellung seiner Fraktion solle der Landeshochschulrat aus sieben Mitgliedern bestehen, die von der Landesrektorenkonferenz vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt werden. Mitglieder sollen renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und dem öffentlichen Leben sein, die der Hochschule selbst nicht angehören. Ein solcher Hochschulrat als landesweites Steuerungsinstrument der Hochschulentwicklung werde die Hochschulen bei ihrer Profilbildung und Schwerpunktesetzung beraten sowie die Mittelvergabe aus dem Innovationsfonds vorschlagen. Ein solcher Landeshochschulrat bedeute deshalb auch weniger staatliche Lenkung. Wichtig sei dabei vor allem, dass die Einrichtung eines Hochschulrates mit einem Abbau der Ministerialbürokratie einhergehe, so de Jager.Autonomie Moderne Hochschulen können viel selbst entscheiden und seien deshalb flexibler. Aus diesem Grund wolle die CDU-Fraktion ein stärkeres Selbstauswahlrecht von Studierenden, eine flexiblere Ausgestaltung der Zulassungsbedingungen. Eine eindeutige Stärkung der Freiheit und Verantwortung der Hochschulen sei die Übertragung der Zuständigkeit für die Berufung von Professorinnen und Professoren an die Hochschulen selbst sowie der Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen. Dies sei ein Beitrag zur Deregulierung im Hochschulwesen.Neue Hochschulfinanzierung Überfällig sei in Schleswig-Holstein die Einführung einer leistungsorientierten Mittelvergabe, wie sie die Erichsen-Kommission durch den Innovationsfond vorgeschlagen hat. Die CDU-Landtagsfraktion habe bereits in den Haushaltberatungen der zurückliegenden Jahren ein solches Instrument unter dem Namen High-Potential-Pool, der mit 5 Mio. € ausgestattet werden sollte, beantragt. Damals seien Rot-Grün noch dagegen gewesen, jetzt seien sie plötzlich dafür. Bedingung sei allerdings eine ausreichende Grundfinanzierung der Hochschulen auf der Basis der Stellenpläne. Ohne eine solche Grundlage sei Wettbewerb um Innovationsmittel nicht möglich, sagte de Jager. Die Übernahme von Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land müsse ohnehin gewährleistet sein.Teil einer modernen Hochschulfinanzierung sei zudem die Einführung von Studiengebühren. Voraussetzung sei allerdings eine Verbesserung der Studienbedingungen, die Sozialverträglichkeit der Erhebung und die Absicherung, dass die Studiengebühren den Hochschulen in vollem Umfang zu Gute kommen.Kooperation mit Hamburg Schleswig-Holstein und Hamburg müssen sich zudem zukünftig stärker als gemeinsamer Hochschul- und Wissenschaftsstandort verstehen. Hier gebe es noch erheblichen Konkretisierungsbedarf. Die CDU-Fraktion fordere deshalb, dass der nach der Erichsen-Kommission zu erstellende Landeshochschulplan vor der Verabschiedung mit dem Hamburger Hochschulplan abgestimmt werde. Des Weiteren sei es aber auch erforderlich, dass sich die beiden Länder hinsichtlich neuer Studiengänge und der Kapazitätsbestimmungen, insbesondere was die Medizinstudienplätzen betrifft, absprechen.Anlage SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. Wahlperiode Juni 2003 Antragder Fraktion der CDUModernisierung der HochschulenDer Landtag wolle beschließen:Zur Umsetzung der Erichsen-Vorschläge fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag: Die Einführung eines Landeshochschulrates als Mittel einer landesweiten Steuerung der Hochschulentwicklung im Land Im Einzelnen fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag: - der § 19 a HSG wird dahingehend geändert, dass die Standorte einen gemeinsamen Landeshochschulrat erhalten, der die bisherigen Hochschulbeiräte ersetzt; - der Hochschulrat setzt sich aus sieben renommierten Persönlichkeiten zusammen, die neben ihrer Tätigkeit in Wissenschaft, Wirtschaft und im öffentlichen Bereich dem Hochschulrat aber der Hochschule selbst nicht angehören; - je sechs Mitglieder des Landeshochschulrates werden von der Landesrektorenkonferenz benannt und vom Parlament bestätigt, sowie eine weitere Persönlichkeit vom Parlament bestimmt; - der Hochschulrat soll folgende Aufgaben haben: 1. Stellungnahme vor Abschluss von Zielvereinbarungen; 2. Vorschlag zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds; 3. regelmäßige Bewertung der Hochschulentwicklung in Schleswig- Holstein; 4. Beratung bei der Profilbildung der Hochschulstandorte und bei der Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre; 5. Stellungnahme zur Einführung neuer Studiengänge. - die Einrichtung eines Landeshochschulrates muss mit einem Abbau der Ministerialbürokratie einhergehen.Stärkung der Autonomie der Hochschulen Im Einzelnen fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag: - den Hochschulen wird zunächst gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 06. März 2003 ein stärkeres Selbstauswahlrecht von Studierenden gegeben, indem sich das Land für das Modell 1 des KMK-Beschlusses entscheidet, bei dem bis zu 50 Prozent aller Studienplätze durch die Hochschulen vergeben werden, bevor die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) 25 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten entsprechend ihren Ortswünschen und die verbleibenden 25 Prozent nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit vergeben werden; - die ZVS wird mittelfristig ganz abgeschafft; - im Zuge der Neuordnung der Hochschulzulassung sollen die Hochschulen autonom über die Zulassungsbedingungen entscheiden können, sie sollen Studienbewerberinnen und -bewerber nicht allein nach ihrer formalen Hochschulzugangsberechtigung, sondern nach spezifischer Begabung auswählen können; - die Zuständigkeit für die Berufung von Professorinnen und Professoren wird auf die Hochschulen übertragen (Übertragung der Dienstherrenfähigkeit); - die Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen wird unter Berücksichtigung von Eckdaten des Landes durch die Hochschulen erfolgen; - die Zuständigkeit für die Genehmigung der Grundordnungen wird auf die Hochschulen übertragen.Eine neue Hochschulfinanzierung und Studiengebühren Im Einzelnen fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag: - vorbehaltlich einer Änderung des HRG sollen in Schleswig-Holstein mittelfristig Studiengebühren als Teil einer neuen Hochschulfinanzierung für das Erststudium erhoben werden; - folgende Voraussetzungen müssen bei der Erhebung von Studiengebühren eingehalten werden: 1. Vor einer Erhebung von Studiengebühren müssen die Studienbedingungen an den Hochschulen erheblich besser werden. 2. Studiengebühren müssen sozialverträglich gestaltet werden (Differenzierung der Gebühren, Stipendien, Darlehen). 3. Studiengebühren müssen den Hochschulen in vollem Umfang zu Gute kommen; - die Einführung eines Innovationsfonds zur leistungsorientierten Mittelvergabe zur Profilbildung an den Hochschulen; - die Angleichung des Personalbudgets der Hochschulen an die Tarif- und Besoldungssteigerungen durch das Land; - die durch diese Strukturreform erwirtschafteten Mittel verbleiben bei den Hochschulen. IV. Eine bessere Kooperation mit Hamburg Im Einzelnen fordert der Schleswig-Holsteinische Landtag: - die Abstimmung des laut § 18 HSG von der Landesregierung zu erstellenden Landeshochschulplan mit dem Hamburger Hochschulplan; - die gegenseitige Abstimmung vor Einführung neuer Studiengänge und vor grundlegenden Änderungen bestehender Studiengänge; - eine gemeinsame Kapazitätsbestimmung Hamburgs und Schleswig- Holsteins insbesondere bei den Medizinstudienplätzen.Jost de Jager und Fraktion