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Monika Heinold zur Gemeindefinanzreform
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 12 und 15 – Gemeindefinanzreform Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Monika Heinold: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 212.03 / 28.08.2003Kommunen im Koma – Wiederbelebung dringend notwendigDie Position der grünen Landtagsfraktion ist klar: Wir halten eine Reform der Gewerbe- steuer für dringend notwendig. Wir sagen Ja zur Zusammenlegung von Sozial- und Ar- beitslosenhilfe. Und wir unterstützen das Versprechen der Bundesregierung, den Kom- munen zum Ausbau von Krippenplätzen Geld zur Verfügung zu stellenEinigkeit im Ziel heißt aber noch nicht Einigkeit des Weges. Meine Fraktion hält die vom Bund geplante Gemeindefinanzreform in Teilen für grundsätzlich falsch. Deshalb stellen wir heute gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen sicherlich nicht ganz gewöhn- lichen Landtagsantrag, wenn wir die rot-grüne Landesregierung auffordern, im Bundesrat den Vorschlägen der rot-grünen Bundesregierung nicht zuzustimmen.Statt Parteiräson stellten wir uns an die Seite unserer Kommunen und fordern deutliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf. Und ich sage sehr deutlich, es würde dem Landtag gut anstehen, wenn sich auch die Opposition klar hinter die Forderung der Kommunen stellen würde - statt ihr eigenes parteipolitisches Süppchen zu kochen.Wenn wir gegen unsere Berliner Freundinnen und Freunde opponieren können, wird sich dieses die CDU in Schleswig-Holstein doch wohl auch trauen.Für meine Fraktion sage ich: Wir begrüßen es, dass die FreiberuflerInnen künftig zu Ge- werbesteuerzahlerInnen werden - dass die bestehende Ungerechtigkeit aufgehoben wird, dass der Malerbetrieb Gewerbesteuer zahlt, während die Anwaltskanzlei keine zahlt. Wir begrüßen es, dass der Umsatzsteueranteil der Gemeinden von 2,2 Prozent auf 3,6 Prozent erhöht wird. Und wir begrüßen es, dass die Kommunen entlastet werden sollen, indem zukünftig ein Großteil der jetzigen SozialhilfeempfängerInnen zu EmpfängerInnen des Arbeitslosengeldes II werden.Meine Fraktion hat aber auch deutliche Kritikpunkte und offenen Fragen: So muss si- cherstellt werden, dass sich auch die großen Konzerne wieder am Aufkommen der Ge- werbesteuer beteiligen. Es kann nicht sein, dass z.B. in München heute kein einziges der sieben im DAX notierten Unternehmen einen Cent Gewerbesteuer zahlt.Deshalb ist der Einwand der Kommunen richtig, dass die Kapitalgesellschaften nicht wei- ter entlastet werden dürfen, was durch die geplante Absenkung der Steuermesszahl und durch die geplante Herausnahme der Dauerschuldzinsen passieren würde. Bundesweit, so die Kommunalen Spitzenverbände, würde dieses zu einer weiteren Entlastung der Kapitalgesellschaften um 3,5 Mio. Euro führen. Dieses wäre fatal.Außerdem muss die gewerbesteuerliche Organschaft abgeschafft werden, damit es wie- der zu einer Besteuerung der Betriebe vor Ort kommt. Was hilft es beispielsweise einer Gemeinde, wenn sie zwar einen gut laufenden Betrieb angesiedelt hat, der aber an ei- nem anderen Standort Verluste schreibt und deshalb in der Gemeinde keine Gewerbe- steuer zahlt? Die Laster benutzen trotzdem die Strassen, für die der Kommune das Geld zur Reparatur fehlt, die MitarbeiterInnen beanspruchen Schulen, Kindergartenplätze u.s.w.Die Zahlung der Gewerbesteuer muss vor Ort stattfinden, gewerbesteuerliche Organ- schaften stellen das Instrument der Gewerbesteuer - als Beteiligung der Wirtschaft an den Kosten der Infrastruktur der Kommunen - auf den Kopf.Die Bundesregierung spricht von einer zukünftigen Entlastung der Kommunen von 4,5 bis 5 Mrd. Euro. Die ersten Kommunen haben für sich aber schon ausgerechnet, dass sie durch die geplante Gewerbesteuer weitere Mindereinnahmen haben werden (Leipzig z.B. – 20 Prozent). Und auch die Finanzausschussvorsitzende der grünen Bundestags- fraktion, Christine Scheel – so auf dpa gestern zu lesen – sagte, dass der Entwurf zur Gemeindefinanzreform keine Entlastung für die Kommunen bringe.Hier besteht dringender Klärungsbedarf, denn die Kommunen dürfen nicht nur durch die Entlastung bei den SozialhilfeempfängerInnen und durch eine höhere Beteiligung bei der Umsatzsteuer entlastet werden, sondern sie brauchen vor allem eine Gewerbesteuer, die zukünftig wieder planbare Einnahmen bringt.Deshalb fordern wir die Einbeziehung ertragsunabhängiger Elemente (Mieten, Pachten, Zinsen) bei der Berechnung der Gewerbesteuer. Zumindest darf die Hinzurechung von Zinsen nicht hinter den Status quo zurückgehen - an dieser Stelle ist der jetzige Entwurf „voll daneben“. Der Bundesfinanzminister führt an, dass das Gewerbesteueraufkommen im zweiten Quartal 2003 um 15 Prozent gestiegen ist: Die Kommunen halten gegen. Hannover bi- lanziert im ersten Halbjahr ein Minus von 20 Prozent, Essen minus 23 Prozent. Hier muss es einen einvernehmlichen Sachstand geben um die Grundlage für die notwendi- gen Änderungen berechnen zu können.Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass alleine die schleswig-holsteinischen Kom- munen durch das Vorziehen der Steuerreform in 2004 mit 140 bis 160 Mio. Euro belastet werden.Bei der Ausgestaltung des zukünftigen Arbeitslosengeldes II ist noch nicht abschätzbar, wie sich die Anzahl derjenigen Personen entwickelt, die zukünftig als arbeitsfähig gelten und damit nicht mehr berechtigt sind, Sozialhilfe zu erhalten.Es kann gut sein, dass es nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen System wieder ein Roll-Back in die Sozialhilfe gibt. Hier muss es für die Kommunen die Sicherheit ge- ben, dass sie am Ende nicht die Dummen sind - mit einer dann wieder stetig wachsen- den Zahl von Sozialhilfeberechtigten.Noch ist nicht geklärt, wie der Bund sein Ziel sicherstellen will, dass es zukünftig mehr Krippenplätze gibt. Auch hier muss es eine klare Vereinbarung geben, welche Mittel der Bund für welche kommunale Leistung bereitstellt. „Wer bestellt, bezahlt“ heißt auch, dass „wer bezahlt, etwas nachprüfbares erhalten muss“.Der letzte – aber nicht unwichtige – Punkt ist pures landeseigenes Interesse: Die Ge- meindefinanzreform darf nicht dazu führen, dass die Länder die Kommunalreform bezah- len. Schon mit dem Vorziehen der Steuerreform überschreiten wir die Grenze dessen, was wir uns leisten können.Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein haben unseren heutigen Landtagsantrag begrüßt. Es wäre mehr als hilfreich, wenn sich nun auch die schleswig-holsteinische Op- position zu unserem Antrag bekennen würde.Auch Frau Volquartz, als Oberbürgermeisterin von Kiel und Mitglied der CDU in Schles- wig-Holstein, fordert die Politik auf, den Vorschlägen der kommunalen Bundesverbände zu folgen. Da kann es doch für Sie, meine Damen und Herren von der CDU, nicht so schwer sein, unserem Antrag zuzustimmen.Springen Sie über Ihren eigenen Schatten – im Interesse unserer Kommunen! ***