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Detlef Matthiessen zum Küstenschutz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Vorrang des Küstenschutzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der agrar- und umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Detlef Matthiessen: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 215.03 / 28.08.2003Untergang des Abendlandes?„Die Landesregierung wird aufgefordert, zukünftig dem Küstenschutz bei konkurrieren- den Schutzinteressen Vorrang einzuräumen und dem Parlament entsprechende Ände- rungen zur Anpassung der geltenden Gesetze bis zum Jahresende 2003 vorzulegen.“Was soll der Antrag der CDU? Gibt es einen konkreten Anlass, einen Konflikt oder ein Ereignis, das eine neue gesetzliche Regelung erforderlich macht? Mir ist kein Vorgang bekannt, aus dem sich eine Regelungsnotwendigkeit ergäbe. Es ist noch niemals eine notwendige Küstenschutzmassnahme abgelehnt worden.Sehen wir ins Gesetz: „Die Maßnahmen des Küstenschutzes einschließlich der Vorlandsicherung und der Vor- landgewinnung sowie der Binnenlandentwässerung werden nicht eingeschränkt....“ (Pa- ragraf 2, Absatz 2, Nationalparkgesetz vom 17. Dezember 1999)Das ist präzise und ausreichend. Wenn die CDU ein Gesetz wünscht, kann sie doch bitte sagen, in welchem Gesetz an welcher Stelle die CDU welche Formulierung will. Sie kön- nen notfalls einen Anwalt oder Rechtsprofessor beauftragen, wenn Ihnen der Wissen- schaftliche Dienst des Landtages nicht genügt.Die CDU fordert einen generellen Vorrang für Küstenschutz. Die Landesregierung soll suchen, wo überall der Vorrang in bestehende Gesetze eingebaut werden könnte und dann Formulierungen liefern.Wenn man die Worte und das Ansinnen ernst nehmen würde, müsste auf Wunsch der CDU zukünftig ein Vorrang des Küstenschutzes vor der Landesverteidigung, dem bin- nenländischen Hochwasserschutz oder dem Gesundheitsschutz und wo überall noch in die betreffenden Gesetze geschrieben werden. Selbst wenn dies aber formaljuristisch möglich und politisch gewollt wäre, so müsste zu- mindest eine präzise Definition von der Art und dem Umfang des Küstenschutzes erfol- gen, bevor ein Vorrangverhältnis zu anderen Allgemeinwohlinteressen festgelegt werden könnte. Andernfalls könnte jede Maßnahme, die irgendetwas mit Küstenschutz zu tun hat, vollkommen unabhängig vom Grad ihrer Sinnhaftigkeit, Angemessenheit oder Wirk- samkeit den in der Landesverfassung als Staatsziel verankerten Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens aushebeln.Mit anderen Worten: Der CDU-Antrag ist inhaltlich und formaljuristisch großer Blödsinn und gehört auf den Misthaufen der Geschichte und dort möglichst tief eingegraben und schnell vergessen.Was soll der Antrag der CDU bezwecken? Es soll das Bild gezeichnet werden von einer Regierung und einer Koalition, die unser schönes Land der Nordsee – dem blanken Hans - zu opfern entschlossen ist, um ihrer verblendeten Naturschutzideologie frönen zu können.Wählen sie CDU, verängstigte Bürgerinnen und Bürger, da werden sie geholfen und vorm Untergang des Landes Schleswig-Holstein gerettet. Das wird ein Wahlkampf, auf den man sich jetzt schon freuen darf! ***