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28.08.03 , 18:15 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Juristenausbildungsgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 227/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 28. August 2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Justiz/Juristenausbildung Veronika Kolb, MdL

Wolfgang Kubicki zum Juristenausbildungsgesetz



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 9 (Juristenausbildungsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Eine Reform der Juristenausbildung war nötig. Darüber waren wir uns in diesem Hause schon vor drei Jahren einig, als wir über den damaligen Bericht der Landesregierung zur Juristenausbildung debattierten.
Es war eine Anpassung an das spätere Tätigkeitsfeld von Volljuristen notwendig. Lediglich 11 bis 12 % der heutigen Absolventen werden vom Staat eingestellt und nur noch weniger als 2 % werden Richter. Hingegen gehen aber über 80 % der ausgebildeten Juristen in die Anwaltschaft. Insofern war die „Befähigung zum Richteramt“ als maßgebliches Ausbildungsziel überholt.
Eine moderne Juristenausbildung muss heute drei Zielen gerecht werden.
Sie muss praxistauglich sein, also den denkbaren Betätigungsf Juristen in Industrie, Handel und traditionellen Dienstleistungen gerecht werden. Sie muss die Konkurrenzfähigkeit der Absolventen gewährleisten und sie muss so viel Flexibilität aufweisen, dass auch in Zukunft eine breite Einsetzbarkeit und Einarbeitungsfähigkeit der Juristen sichergestellt bleibt.
Die bisherige Ausbildung der Juristen wurde diesen Zielen nur mangelhaft gerecht. Die Anhörung zum Juristenausbildungsreformgesetz im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ergab letztes Jahr, dass unsere Nachwuchsjuristen im Vergleich mit Kollegen anderer EU-Staaten in der Regel älter, zu wenig handwerksicher und/oder zu instabil bei wirklichen Spezialkenntnissen sind.
Es musste also etwas geschehen und es ist etwas geschehen – allerdings nicht viel. Seit dem 1. Juli 2003 ist das Juristenausbildungsreformgesetz des Bundes in Kraft. Es war nicht unumstritten, es war nicht der große Wurf. Viele der im Bundesgesetz vorgesehenen Regelungen hätten wir hier jederzeit in den Ländern treffen können. Dafür bedurfte es keines Bundesgesetzes.
Letztlich ist nur eine erwähnenswerte Änderung herausgekommen. In Zukunft sind Gegenstand des Studiums Pflichtfächer und Schwerpunktbereiche mit Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wahlmöglichkeiten. Die Prüfung der Schwerpunktbereiche wird durch die Universität abgenommen und zu 30 % bei dem abschließenden Examen angerechnet.
In der Tat ist dies eine Änderung, die der Abschichtung der Prüfungsverfahren dient und dazu führen kann, dass einzelne Universitäten in den Wettbewerb um die besten Studenten eintreten. Sie kann aber auch dazu führen, dass dort wo die Prüfungen vermeintlich am einfachsten sind, ein Zufluss von zusätzlichen Studenten erfolgt. Wir müssen abwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirkt.
Durch die neuen Vorgaben des Bundes war die Landesregierung nun gehalten, das Landesrecht anzupassen. Dieser Gesetzentwurf liegt nun vor. Es wird eine Verlagerung der Schwerpunkte vorgenommen. Weg von der Justizlastigkeit der Ausbildung, hin zu einer mehr anwaltsorientierten Ausbildung. In der Zukunft wird in der Juristenausbildung auch auf kommunikative Schlüsselqualifikationen wie die Fähigkeit zur Verhandlungs- und Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation und Vernehmung gelegt.
Es soll eine stärkere Einbeziehung von Inhalten aus der anwaltlichen Praxis wie zum Beispiel eine Einführung in anwaltliche Entscheidungsabläufe in das Studium erfolgen. Sie ist im Rahmen einer stärkeren Einbindung von Praktikern von Lehrveranstaltungen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts Universität zu Kiel vorgesehen.
Auch eine entsprechende Fremdsprachenkompetenz soll in Zukunft durch den erfolgreichen Besuch einer entsprechenden Lehrveranstaltung nachgewiesen werden.
Durch die neue Struktur der Ausbildung darf aber eines nicht zu kurz kommen: Auch in Zukunft muss eine solide Grundausbildung unseres juristischen Nachwuchses in den Kernfächern, Methodik und Systembeherrschung gewährleistet sein.
Dass es in der Vergangenheit in diesen Bereichen mangelte, lag nicht an den entsprechenden Regelwerken, sondern an den Gegebenheiten an der Universität. Dort ist seit Jahren eine Überlast gegeben. Die Hörsääle sind voll und in den Regalen der rechtswissenschaftlichen Fakultät steht überwiegend veraltete Literatur. Hier sind dringend Investitionen erforderlich.
Auch eine bestmögliche Struktur der zukünftigen Juristenausbildung wird in ihrer Wirkung nämlich fehlschlagen, wenn wir diese praktischen Probleme an unseren Universitäten nicht in den Griff bekommen.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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