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28.08.03 , 18:23 Uhr
SPD

Ingrid Franzen zu TOP 9: Mehr Transparenz durch Reform der Juristenausbildung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 28.08.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! aktuell Sperrfrist: Redebeginn

TOP 9 – Gesetz über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen im Land Schleswig-Hostein (Juristenausbildungsgesetz)


Ingrid Franzen

Mehr Transparenz durch Reform der Juristenausbildung

Mit dem heute im Landtag eingebrachten Gesetz wird uns ein neues Landesgesetz präsentiert, das eine bisherige Verordnung ersetzen soll. Widerspricht das nicht allen inzwischen allgemein gültigen Forderungen nach Abbau von Regelwerken und Büro- kratie, fragt sich da vielleicht der erstaunte Bürger. Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel, und so eine Ausnahme haben wir mit dem Juristenausbildungsgesetz heute vor uns.

Namens der SPD-Landtagsfraktion möchte ich ausdrücklich begrüßen, dass die Jus- tizministerin die juristische Ausbildung mit einem eigenständigen Gesetz regelt. Das gewährleistet mehr Transparenz, das wahrt den Parlamentsvorbehalt, wonach der Ge- setzgeber entscheidet, welche Institution zum Erlass untergesetzlicher Normen er- mächtigt wird.

Bevor ich auf die Schwerpunkte der Reform komme, sei mir ein Blick auf die Entste- hung des Bundesrahmengesetzes erlaubt, das am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist. Es gab eine eigenständige Gesetzesinitiative des Bundesrates, auch der FDP-Fraktion, bis letztlich dann Rot/Grün einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Dieser wurde – nach Beratung und Anpassung – dann mit großer Mehrheit, nämlich von SPD, Grünen und CDU/CSU, beschlossen. Auch der Bundesrat verzichtete auf die Anrufung des Vermitt- Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



lungsausschusses, obwohl dies von einigen Fachausschüssen und Ländern ge- wünscht war. Mal sehen, ob diese Einigkeit hier in Schleswig-Holstein wieder zu finden sein wird.

Ich möchte die erste Lesung nutzen, um auf die wichtigsten neuen Inhalte hinzuwei- sen, die in die Juristenausbildung aufgenommen werden. Dabei wird es auch die ein oder andere kritische A nmerkung geben.

Schlüsselqualifikationen Besonders wichtig sind mir die neu in die juristische Ausbildung aufgenommenen i n- terdisziplinären Schlüsselqualifikationen. Damit sind gemeint u.a. die Lehre von Ver- handlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit.

Na logisch muss das gelehrt werden, denkt jeder, der mit Gerichten zu tun hatte oder meint, sie aus dem Fernsehen zu kennen. Aber gelehrt wurden diese dri ngend not- wendigen Techniken bisher verpflichtend nicht. Die Reform ist also ein guter Schritt nach vorne, aber auch längst überfällig.

Fremdsprachenkenntnisse Unbedingt notwendig und deshalb als Reform zu begrüßen ist der neue Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen. Hierzu soll – laut dem uns vorliegenden Gesetzentwurf – erfolgreich eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder ein rechtswissenschaftlich ausreichender Sprachkurs nachgewiesen werden. Reicht das, meine Damen und Herren? Hätte man hier nicht mutiger nach vorne gehen müssen? Haben wir hier noch Handlungsspielraum in Schleswig-Holstein? Angesichts des erweiterten Europas mit immer stärkeren europäischen Rechtsset- zung, angesichts der Beweglichkeit der Menschen als Arbeitnehmer, als Touristen, als Verbrecher, angesichts der Globalisierung der Wirtschaft ist Fremdsprache nkompe- tenz wichtiger denn je. -3-



Der Bundesgesetzgeber hat das offensichtlich ähnlich bewertet, denn nach § 5dI1 DRGes. kann Fremdsprachenkompetenz ausdrücklich in Prüfungen berücksich- tigt we rden.

Sowohl die neuen Schlüsselqualifikationen wie die Fremdsprachenkompetenz bieten der CAU Gelegenheit, ihr Profil zu schä rfen, z.B. als Brückenkopf im Ostseeraum.

Stärkung der anwaltlichen Ausbildung Durch die mehr als Verdoppelung des Zeitrahmens der a nwaltlichen Station von vier auf neun Monate wird endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass ca. 80 Prozent der Juristen nach dem Referendariat in die anwaltliche Tätigkeit gehen. Zu begrüßen ist auch die Einbeziehung der Rechtsanwaltskammer in diese an der Praxis orientierte Ausbildung.

Bedeutung des ersten Staatsexamens Grundsätzlich befürworte ich das Festhalten an der Zweistufigkeit der Ausbildung zum Volljuristen. Allerdings bitte ich zu bedenken, ob nicht auch das erste Staatsexamen ohne nachfolgendes Referendariat und zweites Staatsexamen einen eigenständigen und damit höheren Stellenwert bekommen muss. Die CAU bietet seit dem Winterse- mester 2002/2003 die Möglichkeit, bei Abschluss des Studiums durch das erste Staatsexamen den Hochschulgrad „Diplom-Jurist/Dipl.jur.“ zu erwerben, um damit den berufsqualifizierenden Abschluss auch äußerlich zu dokumentieren. Gut so, finde ich. Denn nicht jeder Student strebt das Amt des Richters, Anwalts oder im öffentlichen Dienst an. Das Nadelöhr mit Wartezeiten und keinem großen Verdienst als Referendar ist insbesondere für Studenten, die bereits eine Berufsausbildung haben, zu unattrak- tiv. Wenn uns das Bundesgesetz hier Handlungsspielraum lässt, sollten wir ihn pr fen und nutzen.

Einstellungsvoraussetzungen Hervorheben möchte ich abschließend, dass in § 7d DRiGes. die Einstellungsvoraus- setzungen für Richter erweitert wurden. Gefordert wird nun – neben E xamen, deut- -4-



scher Staatsangehörigkeit und GG-Treue – ausdrücklich auch soziale Kompetenz, Be- rufs- und Lebenserfahr ung. Hier schließt sich der Kreis zu den neuen Anforderungen beim Studium, und das ist zu begrüßen. Denn Recht hat in all seinen Verästelungen immer mit dem Menschen zu tun. Es muss ihm begreiflich gemacht werden, und zwar nicht abstrakt und generell sondern individuell, in jedem Einzelfall und seinen Gege- benheiten entsprechend.

Die SPD-Fraktion begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich und beantragt Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.

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