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28.08.03 , 18:35 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Juristenausbildung

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Juristenausbildung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 219.03 / 28.08.2003


Neue Juristenausbildung an verändertes Berufsbild angepasst
Angeblich sind die Debatten um die Reform der Juristenausbildung so alt wie die Ausbil- dung selber. Ich persönlich kann mich an keinen universitären Ausbildungsgang erin- nern, der dieses Parlament bzw. seine Ausschüsse ähnlich intensiv beschäftigt hätte.
Nach all den Debatten um V- und Y-Studiengänge und ähnliches ist es dann doch bei der traditionellen zweigeteilten Ausbildung mit Universitätsstudium und Referendariat geblieben. Daran können auch wir in Schleswig-Holstein nichts ändern, das entspricht den bundesrechtlichen Rahmenvorgaben.
Wir alle wünschen uns in jedem Beruf Menschen, die eine breite allgemeine und berufs- bezogene Bildung besitzen, anstatt als sogenannte Fachidioten mit Scheuklappen behaf- tet zu sein. Dies ist natürlich auch immer von der Persönlichkeit und den Interessen der einzelnen Menschen abhängig.
Wir als PolitikerInnen können jedoch durch Ausbildungsgesetze deutlich machen, dass es – wie im Fall der Juristenausbildung – eben nicht nur darauf ankommt, möglichst schnell und präzise Fälle lösen zu können. Kommunikative Schlüsselkompetenzen sind wie in fast jedem Beruf auch für die JuristInnen wichtig.
Ebenso muss verwaltende und rechtsberatende Arbeit von den Universitäten stärker als bisher vermittelt werden. Hier bestand Änderungsbedarf: Das Berufsbild der JuristIn entwickelt sich zunehmend in Richtung der BeraterIn. Daher begrüße ich es außerordentlich, dass nun auch das juristische Universitätsstudium mit einem bekannten und anerkannten Abschluss, nämlich dem Universitätsdiplom, en- det. Dies schafft denjenigen eine bessere Perspektive, die auf das Referendariat verzich- ten wollen, weil sie weder eine Stellung im öffentlichen Dienst, noch den Beruf der An- wältin oder des Anwalts anstreben. Und das spart letztendlich auch uns als Land Kosten für die Referendarsausbildung ein.
Das Bundesverfassungsgericht schätzt, dass 80 Prozent des Wirtschaftsrechts, und 50 Prozent aller Gesetze insgesamt gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs seien. Das natio- nale Recht wird gegenüber dem europäischen Gemeinschaftsrecht mehr und mehr zu- rücktreten. Diesen Tatsachen wurde die bisherige Ausbildungsordnung nicht gerecht. Ei- ne stärkere Orientierung nicht nur auf die Vermittlung von Fremdsprachen, sondern auch auf das Europarecht tut not.
Mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung wird auch die Chance zu früherer Spezialisierung geboten, als es bisher der Fall war. Es ist kein Geheimnis, dass die Mas- se der Regelungsinhalte ständig anwächst, nicht zuletzt auch durch das schon erwähnte europäische Recht. Dieser Tatsache wird der Generaljurist nicht mehr gerecht. Die Einrichtung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung bietet auch den Universi- täten mehr als bisher die Möglichkeit, sich ein eigenen Profil zu schaffen und in den Wettbewerb um StudentInnen zu treten. Das kommt nicht zuletzt der Qualität der univer- sitären Ausbildung zugute.
All diese Neuerungen werden die Juristenausbildung stark verändern. Ich bin froh, dass die Regelungen nunmehr als Gesetz neu gefasst wurden und damit dem Parlament die Chance gegeben worden ist, sich an der Ausbildungsreform zu beteiligen. Ich denke, wir haben eine Grundlage für eine gute Debatte im Ausschuss.

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