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29.08.03 , 12:10 Uhr
CDU

Martin Kayenburg:Sonntag sollte geschützt bleiben!

Nr. 347/03 29. August 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Innenpolitik TOP 6 Martin Kayenburg: Sonntag sollte geschützt bleiben! Erst kürzlich haben wir mit großer, fraktionsübergreifender Mehrheit die Aufnahme des Gottesbezuges in die Europäische Verfassung gefordert.
Wir bekennen also, dass wir unsere Politik – wenn auch nicht in jedem Detail – aber doch grundsätzlich an christlichen Wertvorstellungen ausrichten wollen.
Der vorliegende Gesetzentwurf erwähnt diese christlichen Grundwerte allerdings nur - eher verschämt - in der Begründung zu § 3 Absatz 1.
Warum sagen wir nicht im Gesetzestext selbst, dass Sonn- und Feiertage der Besinnung auf die Grundwerte einer christlichen, humanen und demokratischen Gesellschaft dienen?
Diese Formulierung entspricht übrigens dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz bei seinen Bildungs- und Erziehungszielen.
Wenn wir es mit unserem Bekenntnis zu den christlichen Wertvorstellungen ernst meinen, dann muss es uns auch mit dem Schutz des Sonntages, des „siebten Tages“, und der Feiertage ernst sein. „Ernst“ heißt in diesem Sinne nicht, dass man nicht fröhlich sein darf und soll.
Die Gesetzesbegründung geht aber meines Erachtens fehl, wenn sie meint, der Erholungscharakter der Sonn- und Feiertage träte erst neuerdings in den Vordergrund. Erholung gab es immer, war immer gewollt – übrigens auch von der Bibel.
Ob allerdings das „Autowaschen“ nun in diesem Sinne „Erholung“ ist oder der Besuch eines Waschsalons zum Freizeitvergnügen wird, das muss jeder für sich beantworten.
Unabhängig von dieser individuellen Fragestellung, müssen wir fragen, ob diese Form der Erholung einzelner (Autowäscher) anderen die Erholung nimmt, etwa dadurch, dass sie durch Lärm belästigt werden. In diesem Sinne bekennen wir uns zum verfassungsrechtlich geschützten Sonntag und sind gegenüber einem sogenannten „zeitgemäßen Sonn- und Feiertagsschutz“, eher skeptisch, weil dies im Kern auf eine Aushöhlung hinausläuft. Damit will ich aber nicht sagen, dass alles so bleiben muss wie es ist.
Wir werden jedoch in den Ausschussberatungen Fragen stellen und das Gesetz an den eingangs genannten Maßstäben messen: Ist es richtig, unsere Tankstellen und Videotheken an Sonn- und Feiertagen praktisch zu Kristallisationspunkten jeglicher Kommunikation zu machen?
Vor allem: Wie wollen wir wirklich zwischen den die Nachbarschaft störenden und nicht störenden Aktivitäten unterscheiden? Eine Prozessflut scheint mir hier vorprogrammiert.
Auch der Schutz der stillen Feiertage wird erheblich eingeschränkt: Hier scheint mir das Gesetz wenig justiziabel. Welche Sportveranstaltung widerspricht denn nach der ratio des Gesetzes dem Charakter des Karfreitages und welche nicht? Und ist die untersagte Musik in diesen Tagen wirklich störender als mancher Sportlärm?

Sie sehen also, es bleibt noch vieles offen. Wir werden das in sorgfältigen Ausschussberatungen klären müssen.

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