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Christel Aschmoneit-Lücke: "Als nächstes kommt der Ladenschluss"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 231/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 28. August 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLSonn- und Feiertagsgesetz www.fdp-sh.de Christel Aschmoneit-Lücke: „Als nächstes kommt der Ladenschluss“ In Ihrem Redebeitrag zu TOP 6 (Gesetz über die Sonn- und Feiertage, Drucksach 15/2802) erklärte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:„Nun ist er endlich da. Der herbeigesehnte Entwurf der Landesregierung für ein neues Sonn- und Feiertagsgesetz.Wir konstatieren, dass der Innenminister in seiner flammenden Rede zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes im September letzten Jahres nicht zu viel versprochen hat.Minister Buß hatte bemängelt, dass unser Gesetzentwurf zu eng, nicht weit genug gedacht gewesen sei und sprach einige zusätzliche Probleme an, die er in einem komplett überarbeiteten Gesetzentwurf neu regeln wollte.So bemängelte er, dass gewerbliche Flohmärkte wegen des Vorrangs der bundesrechtlichen Gewerbeordnung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich stattfinden dürften, private aber nicht. Diesem Problem hat er mit seinem Gesetzentwurf abgeholfen. Nun dürfen auch private Flohmarktler am Sonntag ihre Stände aufbauen. Wir begrüßen dies.Die Videotheken sollen nun sonntags vor 13.00 Uhr ihre Pforten öffnen können und damit dazu beitragen, dass an verregneten Herbstsonntagen bei schlechtem Fernsehprogramm auch vormittags der Familienfriede gewahrt bleibt. Auch dafür hat die Landesregierung unsere Zustimmung.Bis dato sind organisierte Sportveranstaltungen, also nicht das private Joggen im Wald, an Karfreitagen verboten. Nun sollen sie stattfinden können. Laute Showeinlagen und laute Musik müssen dabei allerdings unterbleiben. Fraglich intensive Sprechchöre des Publikums zulässig sind. Wir werden das im Ausschuss klären. Im Grundsatz ist dies aber eine gute Regelung.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Die FDP-Fraktion begrüßt ebenso ausdrücklich die Regelung, die die Landesregierung bezüglich der Autowaschanlagen getroffen hat. Sie geht sogar noch über unseren Kompromissvorschlag vom letzten September hinaus. Wir hatten seinerzeit in unserem Gesetzentwurf gefordert, dass Autowaschanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sonntags öffnen dürfen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung erweitert diesen Spielraum. Nun soll es sogar möglich sein, Autowaschanlagen außerhalb von Gewerbegebieten am Sonntag zu öffnen, wenn hierdurch keine zu große Beeinträchtigung der Nachbarschaft in ihrer Sonntagsruhe erfolgt. Eine solche Flexibilität hätten wir Ihnen gar nicht zugetraut.Thema Waschen: Wer keine eigene Waschmaschine besitzt, nutzt gerne – soweit vorhanden – sogenannte Selbstbedienungswaschsalons. Auch hier wird durch den Gesetzentwurf der Landesregierung mehr Flexibilität geschaffen. Zukünftig dürfen Selbstbedienungswaschsalons auch sonn- und feiertags geöffnet haben - und das ist gut so.Dennoch halten wir den vorgelegten Gesetzentwurf nicht für vollkommen gelungen. Der Grund hierfür findet sich in § 3 des Entwurfes. Dort steht in Absatz 1 und 2 folgendes:„ (1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Sie dienen der Erholung, der Festigung zwischenmenschlicher Beziehung und der Besinnung auf die Grundwerte einer humanen und demokratischen Gesellschaft.(2) Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten.“ “ Wer sich also an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbar nicht erholt oder eine öffentlich bemerkbare Handlung begeht, die der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Besinnung auf die Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft widerspricht, tut etwas Verbotenes. Dabei bleibt es nicht. Diese verbotene Handlung ist nach § 9 des Gesetzentwurfes e von bis zu 5.000 Euro bedroht.Ich mache einen Vorschlag:Wir belassen es bei der bestehenden Regelung, die lediglich besagt, dass Sonn- und gesetzliche Feiertage Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind.Wer am Sonntag alleine spazieren gehen ohne sich der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen zu widmen oder mit der Familie einen Ausflug machen möchte, ohne sich auf die Grundwerte einer humanen und demokratischen Gesellschaft besinnen zu wollen, der soll dies ohne schlechtes Gewissen tun dürfen.Der Gesetzentwurf ist insgesamt ordentlich. Wir fragen uns aber, wieso man hierzu fast ein Jahr gebraucht hat. Wir hoffen nun auch auf entsprechende Initiativen der Landesregierung zur Abschaffung des Ladenschlussgesetzes.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/