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Irene Fröhlich zum Landespressegesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8 – Landespressegesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die medienpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Irene Fröhlich: Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 221.03 / 28.08.2003Zunehmende redaktionelle Verflechtung erfordert mehr wirtschaftliche TransparenzIn den letzten Jahren hat sich die Medienpolitik in erster Linie mit dem Internet beschäf- tigt. Dieses neue Medium hat viele neue und bisher noch nicht gestellte Fragen aufge- worfen, auch im Zusammenhang mit dem Rundfunkrecht. Darüber dürfen wir aber nicht vergessen, dass auch die gute alte Zeitung einem rasanten Wandel unterworfen ist.Fast alle Zeitungsverlage sind aufgrund von LeserInnen- und Anzeigenrückgängen zu Sparmaßnahmen gezwungen und kaufen daher komplette Zeitungsteile ein. Dies ver- stärkt die ohnehin vorhandene redaktionelle Presseverflechtung. Diese zunehmende re- daktionelle Verflechtung erfordert also auch mehr wirtschaftliche Transparenz.Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer hinter dem von ihnen gewählten Produkt steht. Das gilt um so mehr, wenn dieses aus Informationen besteht, deren Wahrheitsgehalt die Hersteller selber nicht mehr über- prüfen können. Das Vertrauen in ein Medienprodukt entsteht unter anderem dadurch, dass Transparenz darüber besteht, welche Menschen hinter dem Programm oder der Zeitung stehen.Die Presseverflechtung und die zunehmende Konzentration auf wenige Akteure in der Medienwirtschaft erschweren den NormalverbraucherInnen den Durchblick. Der vorlie- gende Entwurf zur Änderung des Presserechts schafft hier erfreulicherweise – zumindest für den Bereich der Printmedien – mehr Klarheit. Der zweite wichtige Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Datenschutzvorschriften für Medienunternehmen. Hier ist das Landesrecht an das veränderte Bundesdatenschutzge- setz angepasst worden.Das Medienprivileg ist gegenüber dem alten Bundesdatenschutzgesetz weitestgehend erhalten geblieben. So wichtig auch das Grundrecht der Pressefreiheit ist: Von den Pres- seorganen geht eine große Gefahr für die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen aus.Daher ist es für mich doch sehr fraglich, ob in Datenschutzfragen eine rein freiwillige Selbstkontrolle des Deutschen Presserats ausreichend ist. Das werden wir im Auge be- halten müssen.Ich denke, alles in allem haben wir hier eine gute Vorlage für eine produktive Ausschussberatung vorliegen. ***