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29.08.03 , 13:51 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Kenne Deine Zeitung!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 232/2003 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Freitag, den 29. August 2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Landespressegesetz



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Kenne Deine Zeitung!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Landespressegesetz), erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Es soll vorbei sein mit der Anonymität am Frühstückstisch. Es soll Schluss damit sein, dass man bei seiner allmorgendlichen Lektüre der Tageszeitung nur darüber informiert wird, was es neues in der Welt oder in der eigenen Gemeinde gibt, beziehungsweise welche Kommentare der eine oder andere Journalist zu diesem oder jenem Thema hat.
Nein - in die schleswig-holsteinische Zeitungslandschaft kommt mehr Transparenz. Zeitungsleser sollen in Zukunft unmittelbar aus ihrem Blatt erfahren können, wem diese Zeitung damit ist nicht die einzelne Ausgabe gemeint - gehört und wer sie finanziert.
Darüber hinaus müssen Zeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils von anderen fertig übernehmen – und davon gibt in Schleswig-Holstein die eine oder andere - im Impressum den Verleger und verantwortlichen Redakteur des übernommenen Teils angeben.
Wie Innenminister Buß in seiner Pressemitteilung vom 21. August 2003 mitteilte, soll die Offenlegungspflicht der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse und der erweiterte Impressumszwang dafür sorgen, dass bei zunehmender Presseverflechtung die notwendige Transparenz erhalten bleibt.
Minister Buß wörtlich: „Für eine freie und demokratische Willensbildung ist es wichtig, dass die Leserinnen und Leser wissen, welche Geldgeber und Interessen hinter ihrer Zeitung stehen.“
Eine darüber hinaus gehende Erklärung, warum es für die freie und demokratische Willensbildung der Leserinnen und Leser von Bedeutung sei zu erfahren, welcher Geldgeber hinter einer Zeitung steht, erfolgt nicht.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Es sei denn, der Minister unterstellte, dass aufgrund von finanziellen Abhängigkeiten keine objektive, sondern eine tendenziöse Berichterstattung in Zeitungen erfolgt. Davon geht er aber zumindest in seiner Begründung nicht aus.
Den Verlagen, die dem Gesetzentwurf entgegenhielten, dass diese Neuerungen einen weiteren Eingriff in die verlegerische Freiheit darstellten, wird entgegengehalten, dass die zusätzlich verlangten Angaben im Impressum bereits heute für jedermann im Handelsregister nachlesbar sind.
Diese Aussage ist zutreffend. Aber auch sie erklärt nicht die Notwendigkeit der neuen Regelung. Ebenso wenig reicht der Hinweis aus, dass alle Bundesländer bis auf Hessen und Schleswig-Holstein entsprechende Inhalte in ihre Pressegesetzen kodifiziert haben.
Es soll bei einem föderalen Staatsaufbau durchaus vorkommen, dass Länder unterschiedliche Regelungen treffen.
Zum Schluß bietet der Gesetzentwurf sogar noch eine bemerkenswerte Alternative zur anscheinend so wichtigen Offenlegung der wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse von Zeitungen an nämlich den Verzicht.
So steht auf Seite 3 des Gesetzentwurfes, dass auf die Offenlegungspflicht auch verzichtet werden könnte, „weil die bestehenden Regelungen ausreichen, die für eine demokratische Meinungsbildung wichtige Transparenz des Pressewesens zu gewährleisten.“
Wenn also in diesem Punkt die bestehende Regelungen ausreichen, warum brauchen wir dann neue?
In anderen Bereichen war das Schleswig-Holsteinische Pressegesetz anzupassen. So war durch bundesrechtliche Vorgaben eine Ergänzung in Bezug auf die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes notwendig. Knapp anderthalb Jahre nach der Umstellung der D-Mark auf Euro wird nun auch im Pressegesetz die Umrechnung nachvollzogen.
Wir sind nicht grundsätzlich abgeneigt, neben den zwingend notwendigen Änderungen auch die Offenlegungspflicht und den erweiterten Impressumszwang mitzutragen. Es ist aber Aufgabe der Regierung ausreichend zu begründen, warum sie das Gesetz in diesen Punkten ändern will. Das hat sie noch nicht getan, aber dafür stehen noch die Ausschussberatungen zur Verfügung.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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