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12.09.03 , 09:23 Uhr
CDU

Werner Kalinka und Brita Schmitz-Hübsch: Chancen auf Arbeit steigern - CDU stellt 10-Punkte-Programm vor

Nr. 369/03 12. September 2003
IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Sozialpolitik Werner Kalinka und Brita Schmitz-Hübsch: Chancen auf Arbeit steigern – CDU stellt 10-Punkte-Programm vor „Die CDU-Landtagsfraktion hat sich für eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bei den Kommunen ausgesprochen. Diese könnten ortsnäher, praxisorientierter und effektiver arbeiten,“ erklärten der sozialpolitische Sprecher Werner Kalinka und die Abgeordnete Brita Schmitz-Hübsch in Kiel. Einen entsprechenden Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert werde, sich für eine solche Regelung auszusprechen, werde die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Landtagssitzung einbringen.
Schmitz-Hübsch und Kalinka: „Die CDU legt konkrete Vorschläge vor, was zu tun ist, um mehr Arbeit zu schaffen. Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, allen Arbeitsfähigen einen Arbeitsplatz anzubieten. Notwendig ist eine erhebliche Ausweitung der Beschäftigungsangebote.“
In einem 10-Punkte-Programm „Chancen auf Arbeit steigern, Sozialhilfeausgaben senken“ bringt die CDU-Landtagsfraktion für die Landtagsdebatte ihre Vorschläge ein:
1. Trägerschaft, Vermittlungs- und Leistungsaufgaben werden bei den kommunalen Gebietskörperschaften angesiedelt. Diese können ortsnäher, praxisorientierter und damit effektiver arbeiten. Verschiebebahnhöfe innerhalb der Systeme sind zu beenden.
2. Den Kommunen werden vom Bund und der Bundesanstalt für Arbeit alle entstehenden finanziellen Aufwendungen voll ausgeglichen.
3. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden finanziell auf dem Niveau der Sozialhilfe festgelegt.
4. Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, allen Arbeitsfähigen einen Arbeitsplatz anzubieten. Dazu ist es notwendig, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft so zu gestalten, dass sich daraus eine Arbeitsplatz-Offensive der Unternehmen ergibt. 5. Notwendig ist eine erhebliche Ausweitung der Beschäftigungsangebote. Dazu muss der Bund bzw. die Bundesanstalt für Arbeit mehr Verantwortung/finanzielle Mittel an die Kommunen, Länder, Wohlfahrtsverbände, Trägergesellschaften übertragen, um im lokalen Bereich Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
6. Wer Sozialhilfeleistungen empfängt und erwerbsfähig ist, hat eine Pflicht zur Gegenleistung.
7. Wer als Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zumutbare Arbeit nicht annimmt, muss mit spürbaren Leistungskürzungen rechnen, bis hin zur vollständigen Streichung des Sozialhilfe-Regelsatzes.
8. Es ist zu prüfen, ob die Personen, die Arbeit annehmen oder gemeinnützige Arbeit (z.B. Umweltschutz, Unterstützung älterer Menschen, Unterstützung junger Familien) leisten, dafür zusätzliche finanzielle Anreize erhalten sollen. Ziel ist ein gleitender Übergang von der Bedürftigkeit in eine Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt.
9. AB-Maßnahmen, die Unternehmen Konkurrenz machen (oder machen können), werden nicht mehr gefördert. Wollen sie dennoch als Förderinstrument weiterarbeiten, müssen sie sich in eigener Trägerschaft wettbewerbsfähig organisieren.
10. Der Datenabgleich aller Behörden auf allen Ebenen untereinander wie bundesweit ist vordringlich, um ungerechtfertigte Sozialhilfezahlungen zu ermitteln und abzustellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies logistisch, datenschutzrechtlich und finanziell zu unterstützen.


Den Antrag finden Sie unter: http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl15/drucks/2800/drucksache-15-2892.pdf

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