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18.09.03 , 16:35 Uhr
Landtag

Änderung des Landesministergesetzes: Keine Besserstelllung von Ministern gegenüber Beamten bei den Versorgungsbezügen

112/2003 Kiel, 18. September 2003



Änderung des Landesministergesetzes: Keine Besserstellung von Ministern gegenüber Beamten bei den Versorgungsbezügen
Kiel (SHL) – Finanzminister Dr. Stegner informierte den Finanzaus- schuss über die geplante Änderung des Landesministergesetzes.

Der Finanzausschuss hat sich heute im Wege des Selbstbefassungs- rechts mit der von der Landesregierung am 16. September 2003 be- schlossenen Änderung des Landesministergesetzes befasst, das der Landtag in der November-Tagung in erster und spätestens in der De- zember-Tagung in zweiter Lesung behandeln wird. Danach wird eine Besserstellung von Ministern gegenüber Beamten bei den Versorgungs- bezügen ausgeschlossen.

Der Finanzausschuss legt nach den Worten seiner Vorsitzenden, MdL Ursula Kähler, Wert darauf, dass die vorgesehenen Änderungen so schnell wie möglich in Kraft treten. Des Weiteren begrüßt er die Ent- scheidung, die die Landesregierung, nach sorgfältiger Prüfung getroffen habe, ehemaligen Ministern, die vor dem Urteil des Oberverwaltungsge- richts Schleswig 2001 in den Ruhestand gegangen sind, keine Nachzah- lung oder eine höhere Versorgung zu gewähren.

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