Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Peter Jensen-Nissen:Spielräume der EU-Regelungen zum Wohle der Landwirt-schaft ausnutzen
Nr. 397/03 25. September 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deAgrarpolitik TOP 9 Peter Jensen-Nissen: Spielräume der EU-Regelungen zum Wohle der Landwirtschaft ausnutzenUns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vor.Die Notwendigkeit, das Tierkörperbeseitigungsgesetz anzupassen, ist unbestritten. Entscheidend ist das „wie“.Die bisherige Verfahrensweise hat sich bewährt und gibt kaum Veranlassung für weitreichende Veränderungen. Anlass für Veränderungen sind EU-Regelungen, die auf Landesebene umzusetzen sind.Es ist jedoch fraglich, ob die Schlüsse, die die Landesregierung zieht, zu einer sachgerechten Lösung führen. Besonders unangenehm fällt eine Formulierung in der Begründung auf: „Diese Regelung unterstützt die Landwirte in ihren Bemühungen, nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis mit möglichst geringen Tierverlusten zu arbeiten.“Liebe Landesregierung, wir Landwirte machen nicht Jagd auf unsere Tiere, sondern wie brauchen sie zum wirtschaftlichen Überleben.Wir arbeiten nicht mit möglichst geringen Tierverlusten, um die Grundsätze der guten fachlichen Praxis einzuhalten, sondern weil für die artgerechte Haltung und die Gesunderhaltung der Tiere eine Herzensangelegenheit ist. Deshalb ist es nicht fair, in der Begründung des Gesetzentwurfes zwischen den Zeilen einen so bitteren Beigeschmack zu erzeugen. Dagegen muss sich die Landwirtschaft verwahren.Anders als in anderen Bundesländern zahlen unsere Landwirte 100 Prozent der Beseitigungskosten über die Umlage zum Tierseuchenfonds. Wenn hier nach dem Willen der Europäischen Gemeinschaft unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen, müsste logischerweise das Land Fördermittel zahlen, um unsere Landwirtschaft zu entlasten. Um Irrtümer zu vermeiden: Ich fordere keine neuen Fördertatbestände. Ich will jedoch deutlich machen, dass die Betriebe in den Staaten der Europäischen Union, aber auch in den einzelnen Bundesländern, von höchst unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ausgehend den neuen Gemeinschaftsrahmen zu erfüllen haben.Ob danach die Wettbewerbsbedingungen einheitlich sein werden, wage ich deshalb zu bezweifeln.Im Zuge einer Neugestaltung der Tierkörperbeseitigungskosten sollte darüber diskutiert werden, ob eine Übertragung der Beseitigungspflicht von den Kreisen und kreisfreien Städten auf das Land sinnvoll wäre. Wenn Prüfverfahren wie auch Berechnungen konzentriert und transparenter erfolgen sollen, wäre nur dieser Weg die konsequenteste Lösung. Die abweichenden Verwaltungskosten in den Kreisen führen zwangsläufig bei der Ermittlung der Beseitigungskosten zu unterschiedlichen Ergebnissen. Gerade das soll aber durch das neue Gemeinschaftsrecht verhindert werden.Eine Differenz sehe ich in der Problembeschreibung, die einerseits eine Ausschreibung der Tierkörperbeseitigung vorsieht, andererseits eine öffentliche Vergabe.Die Formulierung: „....erforderlichenfalls im Wege der Ausschreibung“, trägt auch nicht zur Klarheit bei. Was die EU im Ergebnis tatsächlich verlangt, wird nicht ersichtlich und ist in diesem Punkt möglicherweise strittig.Jede Anpassung an die EU-Rahmenbedingungen muss geprägt sein von dem Willen, unserer Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft das Wirtschaften zu erleichtern und die Ermessensspielräume in diesem Sinne zu nutzen. Alles andere ist in der derzeitigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation unseres Landes nicht akzeptabel.Wir erwarten daher gute und erfolgreiche Beratungen in den Ausschüssen, wobei ich davon ausgehen, dass der Agrarausschuss mitberatend beteiligt wird.